Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich wird Pflicht

Um eine Notsituation bei der Energieversorgung zu vermeiden, hat die Bundesregierung zwei neue Energieeinsparverordnungen beschlossen. Für einige Gebäude ist ab Oktober der hydraulische Abgleich verpflichtend. Erfahren Sie, welche Gebäude betroffen sind und warum sich die Maßnahme auch für viele andere lohnt.

Die zwei neuen Energieeinspar­verordnungen sollen eine Notsituation der Energieversorgung im Winter verhindern. Sie betreffen vor allem Mittel und Wege zum Sparen von Gas und Strom. Die erste Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen (EnSikuMaV) ist bereits am 1. September in Kraft getreten und betrifft schnell umsetzbare Möglichkeiten zum Sparen von Energie.

Seit 1. Oktober gilt nun die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV). Dabei geht es um Maßnahmen, die nicht kurzfristig umgesetzt werden können und deren Ergebnisse im Laufe der kommenden zwei Heizperioden erwartet wird. Die Verordnung gilt zunächst für 24 Monate und umfasst auch den sogenannten hydraulischen Abgleich.

Was ist der hydraulische Abgleich?

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt. Dafür ermittelt eine Fachkraft die benötigte Wärme für jeden Raum und stellt das Heizsystem anschließend optimal darauf ein. So wird weniger Energie verschwendet, gleichzeitig steigt der Wohnkomfort.

Hydraulischer Abgleich Pflicht für bestimmte Gebäude

Zur Steigerung der Energieeffizienz müssen ab sofort alle Heizanlagen in größeren Gebäuden hydraulisch abgeglichen werden. Dies betrifft alle Gebäude mit einer Gas-Zentralheizung und gilt für:

  • große Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten (bzw. 6 Wohneinheiten mit Frist bis September 2024)
  • Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 qm beheizter Fläche

Der hydraulische Abgleich muss bis zum 30. September 2023 durchgeführt werden. Der/die Eigentümer*in trägt dabei die Kosten, sie dürfen nicht auf die Mietparteien umgelegt werden. Die Maßnahme muss außerdem von einer entsprechenden Fachkraft durchgeführt werden und folgende Schritte beinhalten:

  1. Heizlastberechnung für alle Räume
  2. Prüfen und ggf. Optimieren der Heizflächen
  3. Durchführen des hydraulischen Abgleichs
  4. Anpassen der Vorlauftemperatur

Ausnahmen bestehen, wenn

  • bereits ein hydraulischer Abgleich der aktuellen Heizung durchgeführt wurde,
  • 6 Monate nach dem Stichtag die Heizung getauscht und/oder eine umfassende Dämmung angebracht wird,
  • das Gebäude innerhalb von 6 Monaten nach der Frist umgenutzt oder stillgelegt wird.

Hydraulischer Abgleich für Ein- und Zweifamilienhäuser lohnt sich

Durch eine optimierte Heizanlage sinkt der Energieverbrauch eines Gebäudes um bis zu 15 Prozent. Das macht sich vor allem bei großen Gebäuden schnell bei den Energieeinsparungen bemerkbar. Aber auch für Ein- und Zweifamilienhäuser lohnt sich der hydraulische Abgleich – vor allem durch den staatlichen Zuschuss von 15 Prozent.

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