KfW 40: Anforderungen für energieeffizientes Bauen

Das KfW-Effizienzhaus 40 bezeichnet Gebäude, die einen besonders energiesparenden Bau- und Sanierungsstandard erfüllen. Bis 2025 sollen sie den gesetzlichen Energie-Standard für Neubauten in Deutschland darstellen – ab dem 20. April wird energieeffizientes Bauen und Sanieren wieder staatlich gefördert. Welche Anforderungen an das KfW 40 geknüpft sind und mit welcher Förderung Sie rechnen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • 40 Prozent Primärenergiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude
  • Minimaler Energieverbrauch durch Wärmedämmung, luftdichte Gebäudehülle und Einsatz regenerativer Energien
  • Transmissionswärmeverlust von maximal 55 Prozent   
  • Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Bau- und Sanierungsvorhaben von der KfW  
  • Energieeffizienz-Expert*innen sind Pflicht und können bezuschusst werden
Passivhaus Außenansicht(c) Architekturbüro Peterburs, Langenhagen

Beim Energieverbrauch von Gebäuden hat sich in den letzten Jahrzehnten viel getan. Mittlerweile verbrauchen neue oder sanierte Wohnhäuser deutlich weniger Energie und sind schonender für die Umwelt. Einige von ihnen sind sogenannte KfW-Effizienzhäuser.

 

Was ist ein KfW-Effizienzhaus 40?

Energiesparende Gebäude werden von der bundeseigenen Förderbank KfW in Effizienzhaus-Stufen eingeordnet. Sie dienen als Orientierungsmaßstab für die Energieeffizienz von Gebäuden. Effizienzhäuser zeichnen sich durch ihren niedrigen Energieverbrauch und einen geringen CO2-Ausstoß aus.

Effizienzstandards in der Sanierung:

  • KfW 100
  • KfW 85
  • KfW 70
  • KfW 55
  • KfW 40

Effizienzstandards im Neubau:

  • KfW 40

Die KfW ist die Förderbank des Bundes. 1948 als „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ gegründet, unterstützt sie heute Vorhaben, die wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Belangen dienen. Dazu gehört auch die energetische Optimierung der Gebäude in Deutschland, da dies die Gebäude wirtschaftlicher macht und dem Klimaschutz zugutekommt.

KfW 40: Effizienzhaus mit dem höchsten Energiestandard

Als Grundlage für die Einordnung dient das Referenzgebäude. Dieses wird im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben und ist ein “virtuelles Hilfsgebäude”. Es hat die gleiche Geometrie, Grundfläche und Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus und für Außenwände, Türen, Fenster, Decken, Dach und Anlagentechnik wird ein technischer Standard dargestellt, der in etwa dem Mindeststandard eines Neubaus von 2009 entspricht. 

Ein KfW 40-Haus benötigt lediglich 40 Prozent des Primärenergiebedarfs eines KfW 100-Hauses. Bis 2025 soll das KfW-Effizienzhaus 40 den gesetzlichen Energiestandard für Neubauten in Deutschland darstellen.

Der gesetzliche Mindeststandard für neu erbaute Wohngebäude beträgt hinsichtlich des Primärenergiebedarfs nach dem GEG derzeit 75 Prozent des Referenzgebäudes.

Primärenergiebedarf bei 40 Prozent

Die Kennziffer, in diesem Fall 40, beschreibt den Primärenergiebedarf des Gebäudes im Vergleich zum Referenzhaus. Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie innerhalb eines Jahres für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung des Gebäudes benötigt wird. Er berücksichtigt zudem den Energieaufwand für vorgelagerte Prozesse, um etwa Strom, Gas oder Fernwärme an das Gebäude zu liefern.

An der Kennziffer kann abgelesen werden, wie energieeffizient die Immobilie ist. Denn je kleiner die Kennziffer eines Effizienzhauses ist, desto weniger Energie verbraucht das Gebäude – und desto mehr Geld gibt es von der KfW.

Wenig Verlust von Wärmeenergie

Neben dem Primärenergiebedarf richtet sich der Förderstandard der KfW außerdem nach dem spezifischen Transmissionswärmeverlust. Dieser beschreibt den durchschnittlichen Wärmestrom eines beheizten Gebäudes durch die Bauteile wie Wände, Fenster, Türen und das Dach, pro Quadratmeter und pro Grad Kelvin. Die Einheit ist somit [W/m2K]. Der Wert entspricht in etwa dem durchschnittlichen U-Wert der Gebäudehülle. Der temperaturspezifische  Transmissionswärmeverlust gibt die Leistung in Watt an, die bei einem Temperaturunterschied von einem Grad Celsius zwischen der Innen- und der Außenseite eines Gebäudes auftritt. Besonders in der Heizperiode, in der schnell ein Temperaturunterschied von 20 Grad Celsius und mehr entstehen kann, muss die Heizungsanlage den Wärmeverlust ausgleichen können.

Neue Förderung für KfW 40

Nachdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW am 24. Januar 2022 vorläufig gestoppt und das Förderprogramm KfW 55 für Neubauten mit sofortiger Wirkung endgültig eingestellt wurde, hat die Bundesregierung nun weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Seit dem 22. Februar 2022 können Sie wieder Anträge für die energetische Sanierung bestehender Gebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Seit dem 20. April ist das Programm für KfW 40-Neubauten wieder aktiv. Förderfähig sind allerdings nur Gebäude, die den Standard KfW 40 NH erreichen. NH steht für Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, welches über Zertifizierungsstellen (auf www.nachhaltigesbauen.de) erworben werden muss.

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Anforderungen an ein KfW 40

Damit ein Effizienzhaus 40 von der KfW finanziell gefördert wird, müssen einige Anforderungen erfüllt werden. Denn der Zuschuss ist an Bedingungen geknüpft, die über den gesetzlich festgeschriebenen Mindeststandard des GEG hinausgehen. Von der Anlagentechnik bis zu den verbauten Materialien nimmt die KfW bei einem Förderantrag alles genau unter die Lupe.

Ein geringer Energieverbrauch für ein KfW Effizienzhaus 40 lässt sich in der Regel mit folgenden Maßnahmen erzielen:

  • sehr gute Wärmedämmung der Außenwände, der Bodenplatte und des Dachs
  • Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung u.U. mit wärmedämmenden Fensterrahmen
  • Minimierung von Wärmebrücken
  • Luftdichte Gebäudehülle
  • Regenerative Energien für Warmwasserversorgung und Heizung

Die Maßnahmen können jedoch variieren. Es gibt kein Standard-Paket, das die Anforderungen an ein KfW Effizienzhaus 40 automatisch erfüllt. 

Grenzwerte für Neubauten

Das KfW-Effizienzhaus 40 reduziert den Primärenergiebedarf um 60 Prozent gegenüber dem Referenzgebäude. Der Transmissionswärmeverlust liegt bei 55 Prozent. Das heißt, dass 45 Prozent weniger Wärme über die Hüllflächen des Gebäudes verloren gehen als bei vergleichbaren Neubauten. Bei Neubauten wird nur noch ein Effizienzhaus mit einem Mindestanteil von 55 Prozent an erneuerbaren Energien gefördert. 

Die Anforderungen an ein KfW 40 im Überblick

KENNWERTGRENZWERT

Primärenergiebedarf

(Energiebedarf, der auch Verluste bei der Förderung, der Aufbereitung und dem Transport der benötigten Energieträger berücksichtigt)
  • 40 Prozent des Bedarfs des Referenzgebäudes

Transmissionswärmeverlust

(Wärmeverlust über die Hüllflächen eines Gebäudes)

  • 55 Prozent vom Grenzwert des im GEG definierten Referenzgebäudes
Weitere Anforderungen
  • Keine Förderung von Wärmeerzeuger auf Basis von Heizöl und Erdgas; gilt auch für Hybridlösungen mit erneuerbaren Energien oder Fernwärmenetzen
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Bestimmung der Luftdichtheit der Gebäudehülle  

KfW 40-Sonderformen

Der KfW 40-Standard kann sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung eines Bestandsgebäudes erreicht werden. Neben der Standardausführung unterscheidet man zwischen drei Sonderausführungen:

  • Effizienzhaus 40 EE
  • Effizienzhaus 40 NH Plus
  • Effizienzhaus 40 NH Premium

Das Effizienzhaus 40 EE zeichnet sich dadurch aus, dass erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs erbringen, der für die Wärme- und Kälteversorgung nötig ist. Für Neubauten ist das künftig der Mindeststandard.

Das Effizienzhaus 40 NH plus gilt ebenfalls nur im Neubau. Bei Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust muss es dieselben Anforderungen wie das KfW 40 erfüllen. Durch ein sogenanntes Plus-Paket mit weiteren Komponenten wie etwa einer PV-Anlage oder Kleinwindkraftanlage, einem Stromspeicher, einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist es jedoch noch energiesparender.

Das Effizienzhaus 40 NH Premium geht noch ein bisschen weiter als das 40 NH Plus. Während QNG-Plus unter anderem die grauen Emissionen berücksichtigt, bezieht QNG-Premium auch klimaschützende Eigenschaften mit ein. Die Grundlage dafür bilden die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“.

Die KfW 40-Sonderformen Effizienzhaus 40 NH Plus und Effizienzhaus 40 NH Premium gelten ausschließlich für Neubauten. 

Förderung für KfW-Effizienzhaus 40

Wer ein bestehendes Wohngebäude zu einem Effizienzhaus saniert, hat Anspruch auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse der KfW. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. 

Für den Neubau eines KfW-Hauses wird die Förderung seit dem 20. April mit geänderten Fördersätzen und angepassten Voraussetzungen (nur noch Effizienzhaus 40 NH Plus und Effizienzhaus 40 NH Premium) wieder aufgenommen.

Förderung für Sanierungsmaßnahmen

Werden die Anforderungen an ein KfW 40 erfüllt, können Eigentümer*innen einen Förderkredit von bis zu 120.000 Euro für ihre Sanierungsmaßnahmen erhalten. Die Kredithöhe steigt auf 150.000 Euro, wenn zusätzlich die Kriterien für die Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht werden.

Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 45 Prozent der Darlehenssumme gewährt. Das entspricht bis zu 54.000 Euro pro Wohneinheit. Bei der Erneuerbare-Energien-Klasse liegt der Tilgungszuschuss bei 75.000 Euro. Das entspricht 50 Prozent der Darlehenssumme. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte.

KfW-Antrag stellen – so geht‘s

Die KfW empfiehlt grundsätzlich ein Vorgehen in fünf Schritten, um Fördermittel zu beantragen:

  1. Machen Sie eine Energieberatung. Qualifizierte Expert*innen für Energieeffizienz finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Auch spätere Kosten wie Baubegleitung können von der KfW bezuschusst werden.
  2. Prüfen Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können.
  3. Stellen Sie den KfW-Förderantrag, bevor Sie mit den Baumaßnahmen beginnen. Einen Antrag auf Investitionszuschuss können Sie online auf dem KfW-Zuschussportal stellen oder per Post an die KfW senden. Dafür muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und Ihnen übermitteln. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen beantragen Sie über Ihre Hausbank, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt. Auch dafür wird die BzA benötigt.
  4. Die KfW prüft den Antrag und gibt der Bank die Förderzusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Jetzt können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen und mit dem Bau beginnen.
  5. Reichen Sie nach dem Bau die „Bestätigung nach Durchführung“ des/der Energieberater*in bei Ihrer Bank ein oder laden Sie diese auf dem KfW-Zuschussportal hoch. Anschließend wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
(c) www.co2online.de / Alois Müller

KfW-Effizienzhäuser im Vergleich 

Derzeit wird die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gefördert, ab dem 20. April läuft auch die Förderung für KfW 40-Neubauten unter geänderten Bedingungen wieder an. Alle Anträge, die bis zum Förderstopp am 24. Januar 2022 bei der KfW gestellt wurden, werden jedoch nach den damaligen Kriterien und Fördersätzen bearbeitet.

KfW-Standards bei Neubau und Sanierung

Neubau: Anforderungen und neue Fördersätze

KfW-StandardTechnische Anforderungen* Konzepte Max. Förderbetrag pro Wohneinheit
KfW 40 EE
  • Jahresprimär-energiebedarf    von maximal
    40 Prozent
  • Transmissions-wärmeverlust
    von 55 Prozent
  • extrem gute Gebäude-dämmung
  • Fenster mit Dreifach-verglasung
  • Photovoltaik-anlage
  • Wärmepumpe
  • Pelletheizung
  • Fördermittel für 2022 ausgeschöpft
KfW 40 NH

Plus-Paket:

  • Strom-erzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
  • Stationärer Stromspeicher
  • Lüftungsanlage  mit Wärmerück-gewinnung
  • Visualisierung des Strom- und Wärme-verbrauchs
  • Photovoltaik-anlage
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-anlage
  • kleine Windkraftanlage
  • Kombination  der genannten Technologien
  • 12,5 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag/ förderfähigen Kosten
  • bis zu
    18.750 € Tilgungs-zuschuss

*gegenüber dem Referenzgebäude

Sanierung: Anforderungen und Förderung

KfW-StandardTechnische Anforderungen* Konzepte Max. Förder-betrag pro Wohneinheit
KfW 40
  • Jahresprimär-
    energiebedarf von maximal 40 Prozent
  • Transmissions-wärmeverlust von 55 Prozent
  • extrem gute Gebäude-
    dämmung
  • Wärmepumpe
  • Pelletheizung
  • Lüftungs-
    anlage mit WRG
  • 45 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 54.000 €
KfW 40 Erneuer-bare-Energien-Klasse
  • Jahresprimär-
    energiebedarf von maximal 40 Prozent
  • Transmissions-wärmeverlust von 55 Prozent
  • Heizungsanlage
    auf Basis erneuerbarer Energien, die mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs
    des Wohn-gebäudes deckt
  • 50 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 75.000 €
KfW 55
  • Jahresprimär-
    energiebedarf von maximal 55 Prozent
  • Transmissions-
    wärmeverlust von 70 Prozent
  • sehr gute Gebäude-
    dämmung
  • Effiziente Heizsysteme
    mit Solar-
    thermie, Wärmepumpe, Pelletheizung
  • Lüftungs-
    anlage
  • 40 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 48.000 €
KfW 55 Erneuer-bare-Energien-Klasse
  • Jahresprimär- energiebedarf von maximal 55 Prozent
  • Transmissions- wärmeverlust von 70 Prozent
  • Heizungsanlage
    auf Basis erneuerbarer Energien, die mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs
    des Wohn-gebäudes deckt
  • 45 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 67.500 €
KfW 70
  • Jahresprimär- energiebedarf von maximal 70 Prozent
  • Transmissions- wärmeverlust von 85 Prozent
  • gute Gebäude-
    dämmung
  • Effiziente Heizsysteme
    mit Solar-
    thermie, Wärmepumpe, Pelletheizung
  • 35 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 42.000 €
KfW 70 Erneuer-bare-Energien-Klasse
  • Jahresprimär- energiebedarf von maximal 70 Prozent
  • Transmissions- wärmeverlust von 85 Prozent
  • Heizungsanlage
    auf Basis erneuerbarer Energien, die mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs
    des Wohn-
    gebäudes deckt
  • 40 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 60.000 €
KfW 85
  • Jahresprimär- energiebedarf von maximal 85 Prozent
  • Transmissions- wärmeverlust von 100 Prozent
  • Gebäude-
    dämmung
  • Effiziente Heizsysteme
    mit Solar-
    thermie, Wärmepumpe, Pelletheizung
  • 35 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 36.000 €
KfW 85 Erneuer-bare-Energien-Klasse
  • Jahresprimär- energiebedarf von maximal 85 Prozent
  • Transmissions- wärmeverlust von 100 Prozent
  • Heizungsanlage
    auf Basis erneuerbarer Energien, die mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs
    des Wohn-gebäudes deckt
  • 35 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 52.500 €
KfW 100
  • Jahresprimär- energiebedarf von maximal 100 Prozent
  • Transmissions- wärmeverlust von 115 Prozent
  • Gebäude-
    dämmung
  • Optimierung
    oder Modernisierung der Heizung
  • 27,5 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 33.000 €
KfW 100 Erneuer-bare-Energien-Klasse
  • Jahresprimär- energiebedarf von maximal 100 Prozent
  • Transmissions- wärmeverlust von 115 Prozent
  • Heizungsanlage
    auf Basis erneuerbarer Energien, die mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs des Wohn-gebäudes deckt
  • 32,5 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 48.750 €
KfW Denkmal
  • Jahresprimär- energiebedarf von maximal 160 Prozent
  • Transmissions- wärmeverlust von 175 Prozent
  • Gebäude-dämmung
  • Modernisierung der Fenster und Heizung unter Berücksichtigung der Denkmalschutz-auflagen
  • 25 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 30.000 €
KfW Denkmal Erneuer-bare-Energien-Klasse
  • Jahresprimär- energiebedarf von maximal 160 Prozent
  • Transmissions- wärmeverlust von 175 Prozent
  • Heizungsanlage
    auf Basis erneuerbarer Energien, die mindestens
    55 Prozent des Energiebedarfs
    des Wohn-gebäudes deckt
  • 30 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag/ geförderte Kosten
  • bis zu 45.000 €

Kontaktdaten KfW 

Kostenfreie Servicehotline zu Bauen, Sanieren & Wohnwirtschaft:
0800 539 9002
Erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr.
Internet: www.kfw.de 
Post-Adresse:
KfW Bankengruppe
Hauptsitz Frankfurt am Main
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
www.kfw.de/KfW-Konzern/Kontakt

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Autor: Jens Hakenes

Ansprechpartner für Stromkosten und Heizkosten

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