Messdienstleister:
Kosten fürs Ablesen zu hoch?

28.08.2026 Lesedauer: min Minh Duc Nguyen

Elektronischer Heizkostenverteiler

Ein kleiner Kasten am Heizkörper, eine Zahl auf der Abrechnung – und schon wird es kompliziert. Messdienstleister erfassen den Wärmeverbrauch, berechnen die verbrauchsabhängigen Anteile und erstellen häufig die Heizkostenabrechnung. Für Mietende ist deshalb wichtig zu wissen, welche Kosten zulässig sind und welche Rechte sie bei der Ablesung haben. Oft sind diese zu hoch. Mieter*innen können sich wehren und einen günstigeren Anbieter verlangen. Ob es in Ihrer Nähe einen passenden Anbieter gibt, können Sie in unserer Liste "Messdienstleister für Deutschland" schnell herausfinden.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Nicht fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
  • Bei fernablesbaren Geräten müssen Nutzer*innen grundsätzlich regelmäßig, in der Regel monatlich, über ihren Verbrauch informiert werden.
  • Die 15-Prozent-Marke für Messdienstleisterkosten ist ein Prüfwert, aber keine gesetzliche Obergrenze.
  • Hohe Wechselkosten, lange Mietverträge, inkompatible Technik und fehlende Markttransparenz können den Wettbewerb bremsen.

Was macht ein Messdienstleister?

Messdienstleister übernehmen Aufgaben rund um die Verbrauchserfassung und Heizkostenabrechnung. Sie installieren oder vermieten Messgeräte, lesen die Geräte ab und berechnen, welcher Anteil der Heizkosten auf die einzelnen Wohnungen entfällt. Vermieter*innen oder Hausverwaltungen beauftragen das Unternehmen.

In der Heizkostenabrechnung finden Sie meist mehrere Positionen, zum Beispiel die Kosten für die Anmietung oder Nutzung der Messgeräte, ihre Eichung, die Ablesung sowie die Berechnung und Aufteilung der Heizkosten. Die einzelnen Kosten müssen in der Abrechnung nachvollziehbar aufgeführt sein.

Nicht jede Ausgabe der Hausverwaltung ist automatisch eine Messdienstleisterleistung. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten dürfen nicht einfach als Kosten der Verbrauchserfassung umetikettiert werden.

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen nicht fernablesbare Heizkostenverteiler und Wärmezähler nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Bereits seit dem 1. Dezember 2021 müssen neu installierte Geräte grundsätzlich fernablesbar sein. Außerdem müssen Vermieter*innen bei fernablesbaren Geräten regelmäßig über den Verbrauch informieren.

Fernablesung: Was bis Ende 2026 Pflicht wird

Fernablesbare Geräte übermitteln ihre Messwerte per Funk oder über eine Datensammelstelle. Der Messdienstleister muss die Wohnung dann für die Ablesung in der Regel nicht mehr betreten. Ein Ablesetermin entfällt – die Verbrauchserfassung funktioniert trotzdem.

Für die Technik gibt es inzwischen eine klare Frist: Nicht fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das gilt für Heizkostenverteiler und Wärmezähler, die nicht fernablesbar sind. Seit dem 1. Dezember 2021 müssen neu installierte Geräte grundsätzlich die Anforderungen an die Fernablesbarkeit erfüllen.

Fernablesung bedeutet mehr als eine Ablesung ohne Termin. Sind entsprechende Geräte installiert, müssen Vermieter*innen beziehungsweise Gebäudeeigentümer den Nutzer*innen regelmäßig Verbrauchs- oder Abrechnungsinformationen für Heizung und Warmwasser zur Verfügung stellen. Diese Informationen werden grundsätzlich monatlich bereitgestellt. So können Sie besser erkennen, ob Ihr Verbrauch ungewöhnlich hoch ist oder die Energiekosten im Gebäude steigen.

Was passiert, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden?

Wenn entgegen der Heizkostenverordnung keine fernablesbare Ausstattung installiert ist oder die vorgeschriebenen Verbrauchsinformationen fehlen beziehungsweise unvollständig sind, dürfen Nutzer*innen ihren Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Das Kürzungsrecht gilt für die jeweilige Abrechnung und sollte gegenüber Vermieterinnen oder der Hausverwaltung schriftlich geltend gemacht werden.

Durch Zähler lässt sich der Wärme- und Wasserverbrauch ganz individuell berechnen. Doch den Preis fürs Ablesen bestimmen große Messdienstleister wie Ista und Techem quasi als Kartell.

Welche Kosten dürfen Messdienstleister abrechnen?

Die Heizkostenverordnung zählt bestimmte Ausgaben zu den umlagefähigen Kosten der zentralen Heizungsanlage. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Anmietung oder Nutzung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, ihre Eichung sowie die Berechnung, Aufteilung und Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen.

Das bedeutet aber nicht, dass Vermieter*innen sämtliche Kosten rund um ein Messgerät ohne weitere Prüfung weitergeben dürfen. Schauen Sie sich die einzelnen Positionen in der Heizkostenabrechnung genau an. Prüfen Sie außerdem, ob die Kosten zur Größe des Gebäudes, zur Zahl der Wohnungen und zum vereinbarten Leistungsumfang passen.

Sind Messdienstleisterkosten von mehr als 15 Prozent zu hoch?

Eine Untersuchung der Marktwächter Energie aus dem Jahr 2019 kam zu dem Ergebnis, dass bei rund einem Viertel der geprüften Haushalte die Kosten für Ablesedienste mehr als 15 Prozent der gesamten Heizkosten ausmachten. In die Untersuchung flossen etwa 1.700 Heizkostenabrechnungen ein.

Die 15-Prozent-Marke ist kein gesetzlicher Grenzwert. Sie kann lediglich als Prüfwert dienen. Ob Kosten auffällig hoch sind, hängt unter anderem von der Größe des Gebäudes, der Zahl der Wohnungen, der eingesetzten Technik und dem Leistungsumfang des Messdienstleisters ab.

Liegt der Anteil deutlich über diesem Prüfwert, können Sie die Abrechnung genauer untersuchen. Fordern Sie bei Bedarf Belege und eine Aufschlüsselung der Kosten an. Bei Unklarheiten helfen die Verbraucherzentrale, ein Mieterverein oder eine unabhängige Energieberatung weiter.

Das können Mieter*innen gegen zu hohe Kosten fürs Heizungsablesen tun

Sie haben festgestellt, dass Sie zu viel fürs Heizung ablesen bezahlen? Als Mieter*in können Sie sich wehren: Wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Hausverwaltung und machen Sie diese auf das Sparpotenzial aufmerksam. Wenn Ihr Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch nichts bringt, sollten Sie sich Hilfe bei einem Mieterverein in Ihrer Nähe holen – zum Beispiel dem Deutschen Mieterbund

Warum gibt es so wenige Anbieterwechsel?

Hohe Messdienstleisterkosten lassen sich nicht allein mit der Höhe einzelner Rechnungspositionen erklären. Auch die Struktur des Marktes spielt eine Rolle. Das Bundeskartellamt hat den Markt für sogenannte Submetering-Dienstleistungen – also die Verbrauchserfassung und Abrechnung in Gebäuden – 2017 untersucht. Dabei ging es unter anderem um die Frage, warum Anbieter nur selten gewechselt werden.

Mieter*innen bleiben meist außen vor

Mieter*innen tragen die Kosten des Messdienstleisters über die Heizkostenabrechnung, beauftragen das Unternehmen aber in der Regel nicht selbst. Angebote holen meist Vermieter*innen oder Hausverwaltungen ein. Viele Mieter*innen können die einzelnen Positionen in der Abrechnung nur schwer nachvollziehen und wissen nicht, welche Alternativen es gibt.

In vielen Regionen sind neben den großen Unternehmen auch mittelständische Messdienstleister aktiv. Diese Alternativen sind Mieter*innen jedoch häufig nicht bekannt. Außerdem lassen sich Angebote im Detail nur schwer vergleichen: Leistungsumfang, Geräte, Vertragslaufzeit und Kosten sind nicht immer gleich aufgebaut.

Ein Anbieterwechsel ist deshalb schwer durchzusetzen. Dafür müssten sich die Mieter*innen einer Liegenschaft meist weitgehend einig sein und gemeinsam Druck auf die Hausverwaltung ausüben.

„Vielen Mieterinnen und Mietern fällt es schwer zu prüfen, ob die eingesetzten Messgeräte eventuell zu teuer sind … – Dietmar Wall, Rechtsexperte des Deutschen Mieterbundes (DMB)

Dietmar Wall, Rechtsexperte des Deutschen Mieterbundes (DMB)

… Zudem ist der Preis nicht der einzige Faktor, auf den sich Vermieterinnen und Vermieter bei der Auswahl eines Dienstleisters berufen können.“ – Dietmar Wall, Rechtsexperte des Deutschen Mieterbundes (DMB)

Dietmar Wall, Rechtsexperte des Deutschen Mieterbundes (DMB)

Mietverträge laufen lange

Viele Hausverwaltungen kaufen die Heizkostenverteiler nicht, sondern mieten sie vom Messdienstleister. Die Mietverträge binden die Gebäude dann oft über mehrere Jahre. Für einen Wechsel müssen Hausverwaltungen Kündigungsfristen und die Eichfristen der Geräte berücksichtigen.

Schlechte Installationsplanung

Unter Experten wird kritisiert, dass bei Neubauten oft zu viele Messtellen (Wasserzähler) installiert werden. Dies sei unnötig und treibe die Kosten in die Höhe. 

Neue Anbieter brauchen viel Kapital

Neue Messdienstleister müssen die Kosten für Geräte und Infrastruktur zunächst vorfinanzieren. Die Einnahmen aus der Gerätevermietung und den Abrechnungsleistungen fließen dagegen über mehrere Jahre. Für den Markteintritt benötigen neue Unternehmen deshalb erhebliche Finanzmittel.

Diese hohen Anfangskosten erschweren den Wettbewerb. Etablierte Anbieter verfügen bereits über Geräte, Software, Vertragsbeziehungen und große Kundenbestände. Neue Unternehmen können dadurch nur schwer ausreichend schnell wachsen und Preisdruck erzeugen.

Die Branche ist miteinander verflochten

Das Bundeskartellamt beschrieb außerdem Verflechtungen zwischen Immobilienunternehmen, Messdienstleistern und Branchenverbänden. So erstellen Immobilienunternehmen Heizkostenabrechnungen teilweise selbst oder sind in Gremien von Messdienstleistern vertreten.

Solche Verbindungen können den Anbieterwechsel zusätzlich erschweren. Wo Unternehmen eng zusammenarbeiten oder gemeinsame Interessen verfolgen, gibt es möglicherweise weniger Anreize, einen anderen Messdienstleister zu beauftragen. Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Abrechnung fehlerhaft oder ein Vertrag unzulässig ist. Es erklärt aber, warum der Markt für Mieter*innen oft wenig transparent wirkt.

Günstige Messdienstleister finden – mit unserer Liste

Werden Sie aktiv und finden Sie mit unserem kostenlosen Service einen günstigen Messdienstleister:

  • Fordern Sie Angebote von mehreren Anbietern an. Berücksichtigen Sie dabei auch lokale Unternehmen in Ihrer Region. Oft lassen sich langfristig Kosten sparen.
  • Haken Sie nach, wenn sich Angebote schwer vergleichen lassen.
  • Erfragen Sie bei anderen Hausverwaltungen, welche Anbieter sie beauftragt haben und wie viel sie für die Dienstleistungen bezahlen.
  • Tauschen Sie sich als Mieter*in auch mit anderen über die Kosten Ihres Messdienstleisters aus.

Liste Messdienstleister in Deutschland herunterladen

In Deutschland sind zahlreiche Messdienstleister aktiv. Manche Unternehmen sind bundesweit tätig, andere nur in bestimmten Postleitzahlgebieten. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus unserer Liste Messdienstleister in Deutschland.

➔ Deutschlandweit tätige Messdienstleister, verfügbar in allen Postleitzahlbereichen 01xxx bis 99xxx:

AssetEnergy Ista Deutschland GmbH
MESSHELDEN.com, ein Angebot der aventies GmbH Mess-Profis AG
Techem GmbH
Thermomess Wärmemessdienst AG
varys. Gesellschaft für Software und Abrechnung mbH


01xxx:
A + S Gesellschaft für Heizkostenmessung und -abrechnung mbH
BauTec Energiemanagement GmbH
Beyer GmbH & Co.
IBIA BFW Büro für Wärmemesstechnik
Brunata Wärmemesser GmbH & Co. KG
delta-t Messdienst GmbH
Dometa Gesellschaft für Objektmanagement mbH
EAD Energieabrechnungs-Systeme GmbH
enco energie control GmbH & Co. KG
Exakta Wärme- und Wasserzähler Service GmbH
EXTERN Haustechnik Glöß & Stöhr GmbH
EXTERN Messdienst Pirna GmbH
Fidentia Meßdienst und Energieservice GmbH
Heiko-Therm GmbH
Intern Heizkontroll-Gesellschaft K. Weber KG
K & R Bauträgergesellschaft mbH
Kalo Kalorimeta Messdienste AG & Co. KG
LAS GmbH Messcontroll-Gesellschaft
Jens E. Albrecht KG
MESSTRONIC-HEIZKOSTENABRECHNUNG
Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG
Moser Messteam GmbH
RMD GmbH - Regionaler Messdienst Sachsen Sds Verwaltung Gmbh
Skibatron Gesellschaft für Meß- und Abrechnungssysteme mbH
Systeme & Service Abrechnungsgesellschaft mbH
Tenié und Gores GmbH
Wärmemessdienst Peter Kratzsch
WDV/MOLLINÉ GmbH

02xxx:
A + S Gesellschaft für Heizkostenmessung und -abrechnung mbH
Beyer GmbH & Co.
IBIA Brunata Wärmemesser GmbH & Co. KG
Energiemessdienst Gottlöber
Kalo Kalorimeta Messdienste AG & Co. KG
LAS GmbH Mess-Profis AG
Messcontroll-Gesellschaft Jens E. Albrecht KG
MESSTRONIC-HEIZKOSTENABRECHNUNG
Systeme & Service Abrechnungsgesellschaft mbH
WDV/MOLLINÉ GmbH
Wolfgang Hecht – Heizkostenabrechnung

Hier geht es zur vollständigen Liste (PDF, 257 kB) 

Minh Duc Nguyen

Über den Autor

Minh Duc Nguyen

Minh Duc Nguyen ist seit 2020 Teil der co2online-Redaktion. Er ist besonders vertraut mit dem Thema Heizung im Allgemeinen, sowie Fernwärme und Wärmepumpe im Besonderen. Darüber hinaus gehört der Bereich staatliche Fördermittel für Wohngebäude zu seiner Expertise.

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