Alternative Fördermöglichkeiten – Sanierung von der Steuer absetzen
Seit 2020 können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Neben Maßnahmen am Haus ist dieser Sanierungsbonus auch für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung nutzbar. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Handwerkerkosten steuerlich absetzen zu lassen. Der Betrag ist auf 40.000 Euro begrenzt und über einen Zeitraum von drei Jahren anrechenbar. Das bedeutet, in den ersten zwei Jahren dürfen Sie jeweils nur 7 Prozent (maximal 14.000 Euro) absetzen. Im dritten Jahr können Sie nach Abschluss der Arbeiten noch einmal 6 Prozent (maximal 12.000 Euro) geltend machen.
Wer kann den Steuerbonus nutzen?
Damit Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie im betreffenden Haus leben. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stehen. Sie können den Steuerbonus nicht mit anderen Fördermitteln vom BAFA oder von der KfW kombinieren. Mit welcher Variante Sie besser fahren, berechnen Sie am besten gemeinsam mit einem/r Energie- oder Steuerberater*in.
Die steuerliche Förderung ist nachträglich zu beantragen. Dazu geben Sie die anrechenbaren Kosten nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten in Ihrer Einkommenssteuererklärung an. Lassen Sie eine neue Heizung einbauen, können Sie 20 Prozent der Material- und Montagekosten absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder um eine stromerzeugende Heizung handelt.
Erfüllen Sie die technischen Anforderungen für den Steuerbonus nicht, können Sie in vielen Fällen zumindest die Lohnkosten der Handwerker*innen steuerlich geltend machen. Die Arbeitskosten dürfen bis zu 6.000 Euro betragen. Bei einer Förderrate von 20 Prozent zahlen Sie jährlich um bis zu 1.200 Euro weniger.
Wichtig: Mit einer Fachunternehmererklärung muss die beauftragte Fachkraft bestätigen, dass sie die Fördervorgaben eingehalten hat. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem passenden Artikel.
Zum Artikel: Energetische Sanierung von der Steuer absetzen