BEG: Bundesförderung
für effiziente Gebäude

21.07.2026 Lesedauer: min Ines Rutschmann und Minh Duc Nguyen

Hinweis: co2online bietet keine persönliche Fördermittelberatung. Bei Fragen zu einzelnen BAFA-Programmen wenden Sie sich bitte direkt an das BAFA unter:

06196 908-0

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ist das zentrale Förderangebot des Bundes für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus. In turbulenten Zeiten wie diesen wird die BEG laufend an die Gegebenheiten angepasst. Mit unserem FördermittelCheck erhalten Sie stets den Überblick über alle gültigen Förderprogramme.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • BEG bündelt mehrere Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen am Haus
  • Zuschüsse von BAFA oder KfW, Kredite mit Tilgungszuschuss sowie Ergänzungskredite von der KfW
  • Energieeffizienz-Expert*in in vielen Fällen einzubeziehen
  • Förderprogramme häufig mit anderen kombinierbar
  • 20 Prozent der Sanierungskosten unabhängig von BEG steuerlich absetzbar
  • Neue Fördersätze ab 21. Juli 2026

Welche Maßnahmen werden durch die BEG gefördert?

BEG steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude. 2021 eingeführt, löste die BEG 2024 verschiedene zuvor gültige Förderprogramme ab und bündelte sie unter einem Dach. Das Ziel: Eigentümer*innen zu unterstützen, wenn sie ihr Gebäude dämmen, die Heizung auf erneuerbare Energien umstellen oder die Anlagentechnik im Haus optimieren möchten. Über die BEG können Sie Zuschüsse zu geplanten Maßnahmen erhalten oder diese mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss finanzieren. Im Juli 2026 gab es eine umfangreiche Anpassung der Fördersätze.

Für Sie als Eigentümer*in ist vor allem wichtig, welche Maßnahmen gefördert werden – und zwar in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen. Die einzelnen Fördergegenstände teilen sich auf drei Teilbereiche der BEG auf:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

1. Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Unter dem Kürzel BEG EM sind einzelne Vorhaben versammelt, die entweder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der KfW-Bank in Form von Zuschüssen gefördert werden. Dazu gehören 

Es gibt einheitliche Fördersätze für einzelne Maßnahmengruppen, die sich über verschiedene Boni erhöhen können. Die Mindestinvestition für eine Energieeffizienzmaßnahme (ohne Fachplanung und Baubegleitung) beträgt 300 Euro (brutto). Nach oben sind die förderfähigen Kosten begrenzt. Beansprucht werden können Fördermittel über die BEG EM sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude (wie Geschäfts- oder Bürohäuser) oder Gebäude mit einer gemischten Nutzung.

15 Prozent Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Dichte Fassaden und Dächer reduzieren den Wärmeverlust – das wiederum bedeutet weniger Heizkosten und Belastung für die Umwelt. Wenn Sie Ihr Haus (Dach, Keller, Geschoss etc.) dämmen lassen, übernimmt das BAFA für Sie 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie eine/n Energieeffizienz-Expert*in mit der Überprüfung der geplanten Maßnahme beauftragen. Setzen Sie die Maßnahmen schrittweise im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um, erhöht sich die Grundförderung um 5 Prozentpunkte, also auf insgesamt 20 Prozent.

Planung einer kontrollierten Wohnraumlüftung.

15 Prozent Zuschuss für Erweiterung und/oder Ausbau von Lüftungsanlagen

In energetisch guten Gebäuden ist der Einsatz von Lüftungssystemen unabdingbar. Eine Abluftanlage befördert feuchte Luft nach draußen. Über Außenwanddurchlässe kann frische Luft hereinströmen. Lüftungsanlagen sorgen für beides: den Austausch von frischer gegen verbrauchte Luft. Anlagen mit Wärmerückgewinnung senken dabei auch die Heizkosten. Wenn Sie solche Systeme erweitern oder neu einbauen lassen, können Sie die Maßnahme vom BAFA bezuschussen lassen. Auch hier gilt: Den Zuschuss gibt es nur, wenn Sie eine/n Energieeffizienz-Expert*in mit der Beratung und Planung beauftragen. Sie erhalten weitere 5 Prozent, wenn mehrere Einzelmaßnahmen als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans schrittweise umgesetzt werden.

Bis zu 20 Prozent Zuschuss für Heizungsoptimierung

Es gibt viele Möglichkeiten, das Beste aus einer bestehenden Heizanlage herauszuholen - und so den Energieverbrauch zu senken. Solche Maßnahmen sind geringinvestiv und werden über die BEG gefördert:

  • Hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve
  • Austausch der Heizungspumpe
  • Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
  • Dämmung der Rohrleitung
  • Einbau von Niedertemperaturheizkörpern und Flächenheizungen
  • Optimierung der Wärmepumpe
  • Einbau von Wärmespeichern
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für das Heizungssystem

Beanspruchen können Sie die Förderung, wenn Ihr Wohnhaus höchstens fünf Wohnungen hat oder Ihr Nichtwohngebäude maximal 1.000 Quadratmeter beheizte Fläche. Vom BAFA gibt es 20 Prozent Zuschuss, wenn Sie die Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans durchführen lassen. Andernfalls beträgt der Fördersatz 15 Prozent. Die Einbindung eines/einer Energieeffizienz-Expert*in ist nicht notwendig. Entscheiden Sie sich dafür, werden die Kosten der Baubegleitung zu 50 Prozent gefördert.

50 Prozent Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung

Mit einer fachlichen Planung und Baubegleitung können Sie sicher sein, dass die von Ihnen gewünschten Einzelmaßnahmen auch sinnvoll und korrekt ausgeführt werden. Darüber hinaus übernimmt das BAFA 50 Prozent der dabei anfallenden Kosten. Auf diese Weise profitieren Sie gleich doppelt: fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen plus Geld vom Staat.

Die förderfähigen Kosten für die Baubegleitung sind ebenfalls begrenzt: auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern; bei Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen sind es 2.000 Euro pro Wohneinheit, aber höchstens 20.000 Euro. In Nichtwohngebäuden sind die förderfähigen Kosten für die Baubegleitung auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche gedeckelt. Maximal sind 20.000 Euro förderfähig.

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Größe des Wohnhauses
förderfähige Kosten
maximaler Zuschuss für Baubegleitung
Ein- un Zweifamilienhaus
5.000 Euro
2.500 Euro
Gebäude mit 3 Wohnungen
6.000 Euro
3.000 Euro
Gebäude mit 4 Wohnungen
8.000 Euro
4.000 Euro
Gebäude mit mindestens 10 Wohnungen
20.000 Euro
10.000 Euro
Auflistung des Baubegleitungsbonus

Auch Maßnahmen in Eigenleistung förderfähig

Wer sein Haus in Eigenleistung saniert oder die Heizung optimiert, kann die oben genannten Fördersätze ebenfalls beanspruchen - aber nur für die Materialkosten. Die eigene Arbeitsleistung wird nicht bezuschusst. Voraussetzung ist bei Dämmmaßnahmen - wie auch bei der Ausführung durch eine Fachfirma -, dass ein/eine Energie-Effizienz-Expert*in die fachgerechte Ausführung bestätigt. Bei der Optimierung des Heizsystems genügt eine Fachunternehmererklärung.

Förderfähige Kosten abhängig von Gebäudegröße

Pro Wohnung und Jahr sind die förderfähigen Kosten für Dämmung, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung und Mess-, Steuer- und Regelungstechnik begrenzt - auf 30.000 Euro. Gehört Ihnen ein Einfamilienhaus, können Sie also die oben genannten Fördersätze auf maximal 30.000 Euro Ihrer Investitionskosten anwenden. Oder Sie schieben die Ausführung der Maßnahmen, die den Betrag übersteigen, in ein anderes Kalenderjahr. Hat Ihr Gebäude mehrere Wohnungen, erhöhen sich die förderfähigen Kosten: um jeweils 15.000 Euro für die 2.-6. Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit. 

Mit einem iSFP liegen die förderfähigen Kosten höher, wenn die geplanten Maßnahmen im iSFP empfohlen sind: bei 60.000 € für die 1. Wohneinheit, je 30.000 € für die 2.-6. Wohneinheit und je 15.000 € ab der 7. Wohneinheit. Anspruch auf den iSFP-Bonus besteht, wenn die im Sanierungsfahrplan empfohlene Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans ausgeführt wird.

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Größe des Wohnhauses
förderfähige Kosten
förderfähige Kosten mit iSFP-Bonus
Einfamilienhaus
30.000 Euro
60.000 Euro
Zweifamilienhaus
45.000 Euro
90.000 Euro
Gebäude mit 3 Wohnungen
60.000 Euro
120.000 Euro
Gebäude mit 4 Wohnungen
75.000 Euro
150.000 Euro
Gebäude mit 7 Wohnungen
113.000 Euro
225.000 Euro
Gebäude mit 8 Wohnungen
121.000 Euro
240.000 Euro
Auflistung des iSFP-Bonus

Bei Nichtwohngebäuden belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 500 Euro pro m2 Nettogrundfläche. Wird ein Kredit über die KfW-Bank genutzt, betragen die maximal förderfähigen Investitionskosten insgesamt 5 Millionen Euro.

Welche Förderung gibt es 2026 für den Heizungstausch?

Ob Holzheizung, Solaranlage oder Wärmepumpe: Die Fördersätze für eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ändern sich ab dem 21. Juli 2026. Beansprucht werden kann die Förderung nur für bestehende Wohnhäuser. Es gilt eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent - unabhängig von der gewählten Technologie. Diese Systeme werden gefördert:

  • solarthermische Anlage
  • Wärmepumpe
  • Biomasseheizung (ab 5 Kilowatt Nennleistung)
  • Errichtung oder Erweiterung einer Brennstoffzellenheizung (Betrieb nur mit grünem oder blauem Wasserstoff oder Biomethan)
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau eines Gebäudenetzes (zur Versorgung von 2 bis 16 Gebäuden mit maximal 100 Wohnungen)
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • wasserstofffähige Heizung (gefördert werden die Mehrausgaben von wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen)   
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

Die Förderung wird für den Einbau der neuen Heizanlage gezahlt, wenn sich damit: 

  1. die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht und/oder
  2. der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch des Gebäudes erhöht sowie
  3. beim Einbau das gesamte Heizsystem optimiert wird (inklusive eines hydraulischen Abgleichs).

Bedingung ist nicht, dass die bisherige Heizanlage auszubauen ist. Vielmehr können Sie Ihre bisherige Heizung zur Abdeckung der Spitzenlast an frostigen Tagen installiert lassen und erst dann außer Betrieb nehmen, wenn Sie Dach oder Außenwände besser gedämmt oder Wärmeschutzfenster eingebaut haben.

Fokus auf erneuerbare Energien

Die Heizungsförderung setzt vor allem auf den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen. Das bedeutet: Ein Wechsel von Fernwärme auf ein anderes erneuerbares System wird nicht gefördert. Der Tausch einer älteren Wärmepumpe gegen eine moderne wird nur zum Teil gefördert: Wurde beispielsweise ein Wärmepumpe vor dem 01.01.2008 installiert, werden pauschal 25 Prozent der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt. Für den Ersatz einer Wärmepumpe, die ab 2008 installiert wurde, gibt es keine Förderung.

Ersetzt die neue Heizung vollständig einen alten Öl- oder Gaskessel und wird dieser außer Betrieb genommen, kann sich der Zuschuss zusätzlich erhöhen: Zur Grundförderung wird ein Klima-Geschwindigkeitsbonus addiert, wenn Sie im eigenen Haus oder Ihrer Eigentumswohnung leben. Je früher Sie handeln, desto höher ist der Bonus, denn er verringert sich halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Ab August 2028 entfällt er komplett.

Fördersatz mit Einkommensbonus maximal 80 Prozent

Ein weiterer Bonus steht Eigentümer*innen zu, die im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung leben und ein vergleichsweise geringes Einkommen haben. Der Einkommensbonus kann ebenfalls zur Grundförderung addiert werden und ist nach Einkommen gestaffelt. Leben zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährige Kinder mit im Haushalt, wirkt sich das auf das anzurechnende Einkommen aus, womit sich der Bonus zusätzlich erhöhen kann. 

Maximal kann der Fördersatz auf 80 Prozent steigen, wenn Sie ein zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (bzw. bis 40.000 € mit Kind) haben. Für alle anderen gilt eine Förderhöchstgrenze von 70 Prozent.

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Zu versteuerndes Jahres-Haushaltseinkommen
Bonus ohne Kinder im Haushalt
Bonus mit mind. einem minderjährigen Kind im Haushalt 
Bis 30.000 Euro
40 %
40 %
30.001 bis 40.000 Euro
30 %
40 %
40.001 bis 50.000 Euro
10 % 
30 %
50.001 bis 60.000 Euro
kein Bonus
10 %
Auflistung des Einkommensbonus für die Heizungsförderung

Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen „Made with Europe”

Ab Januar 2027 soll es erstmals einen Bonus von 15 Prozent für Wärmepumpen geben, die ihren Ursprung in der Europäischen Union haben (EU plus assoziierte Märkte). Der Bonus soll „Wertschöpfung, Beschäftigung und technologische Souveränität in Deutschland und Europa sichern und unterstützen”. Gleichzeitig sinkt dann die Grundförderung für Wärmepumpen ab 2027 auf 15 Prozent. Details zum Wertschöpfungs-Bonus soll es im 2. Halbjahr 2026 geben. 

Übersicht Heizungsförderung BEG

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BEG EM Heizungstausch
Zuschuss zu förderfähigen Kosten
Bedingungen
Grundförderung
30 % (für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung ab 2027 auf 15 % zzgl. 15 % Wertschöpfungs-Bonus)
- förderfähige Anlage
Einkommensbonus
10 % / 30 % / 40 %
- für Wohnung/Haus, das Eigentümer*in selbst bewohnt
- dreistufig für Einkommen bis 30.000/40.000/50.000 Euro
Klima-Geschwindigkeitsbonus
bis 31.01.2027: 16 % 
ab 01.02.2027: 12 % 
ab 01.08.2027: 8 % 
ab 01.02.2028: 4 % 
ab 01.08.2028: 0 % 
- für Wohnung/Haus, das Eigentümer*in selbst bewohnt 
- Austausch einer funktionstüchtigen, nicht von einer Austauschpflicht betroffenen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Austausch einer mindestens 20 Jahre alten funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizung
- bei Einbau einer neuen Biomasseheizung ist diese mit einer solarthermischen Anlage oder eine Wärmepumpe zu kombinieren
Wertschöpfungsbonus Wärmepumpe (ab 2027)
15 %
- Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben (Details dazu sollen Ende 2026 veröffentlicht werden)
Auflistung der BEG-Zuschüsse und Boni

Förderfähige Kosten beim Heizungstausch

Die förderfähigen Kosten für eine neue Heizung sind beschränkt. In einem Einfamilienhaus liegen sie bei 28.000 Euro. Kostet beispielsweise eine Wärmepumpe samt Einbau 33.000 Euro, bekommen Sie den jeweiligen Zuschuss nur auf 28.000 Euro berechnet und auf die übrigen 5.000 Euro erhalten Sie keine Förderung. Je mehr Wohnungen sich im Haus befinden, desto höher sind die förderfähigen Kosten.

Es gelten diese Grenzwerte beim Heizungstausch in Wohnhäusern:

  • Einfamilienhaus: 28.000 Euro (ab 01.02.207 reduziert sich der Wert halbjährlich um 750 Euro)
  • für 2. bis 6. Wohneinheit: + je 15.000 Euro
  • für jede weitere Wohneinheit: + je 8.000 Euro

 

Für Nichtwohngebäude sind die maximal förderfähigen Kosten beim Heizungstausch abhängig von der Nettogrundfläche:

  • bis 150 m2: 28.000 Euro (ab 01.02.207 reduziert sich der Wert halbjährlich um 750 Euro)
  • bis 400 m2: 197 Euro pro m2 Nettogrundfläche (halbjährlich minus 3 Euro ab 01.02.2027)
  • bis 1.000 m2: 118 Euro pro m2 Nettogrundfläche (halbjährlich minus 2 Euro ab 01.02.2027)
  • mehr als 1.000 m2: 79 Euro pro m2 Nettogrundfläche (halbjährlich minus 1 Euro ab 01.02.2027)

In Gebäuden, die sowohl zum Wohnen als auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden, entscheidet der Flächenanteil von Wohnungen und Gewerbe, welche förderfähigen Kosten gelten. Beim Einbau einer zentralen Heizungs- oder Lüftungsanlage in einem mehrheitlich gewerblich genutzten Gebäude (mindestens 50 % der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche), ist das Gebäude als Nichtwohngebäude zu behandeln und die Wohnungen zählen zur Nettogrundfläche. Überwiegt die Wohnnutzung, wird das Gebäude als Wohngebäude betrachtet, aber die gewerblichen Nutzflächen zählen nicht als Wohneinheiten. Sollen in ein gemischt genutztes Gebäude dezentrale Heiz- und Lüftungsanlagen eingebaut werden, sind die förderfähigen Kosten anhand des Flächenanteils von Wohn- und Gewerbefläche zu ermitteln.

Fördermittel für den Heizungstausch werden bei der KfW-Bank beantragt

Einzig für Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes ist ein Förderantrag beim BAFA einzureichen und auch nur für diese Maßnahme ist es notwendig, einen/eine Energieeffizienz-Expert*in einzubinden. Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe, den Anschluss an ein Fernwärmenetz oder einen Pelletkessel, reicht es, wenn das ausführende Unternehmen eine Fachunternehmererklärung vorlegt, um die Einhaltung der technischen Mindestanforderung zu belegen. 

Wenn Sie wollen, können Sie aber eine/einen Expert*in einbinden. Die Kosten werden in jedem Fall zu 50 Prozent von der KfW-Bank übernommen. Es gelten dieselben Maximalbeträge für die förderfähigen Kosten bei der Baubegleitung wie für die Dämmung des Gebäudes.

Wichtig! Erst Antrag online stellen, dann Fachkräfte mit den Arbeiten beauftragen.

Wer ist antragsberechtigt?

Den Antrag auf Fördermittel für die BEG EM können Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen stellen. Für den Erhalt des iSFP-Bonus müssen Sie eine/n Energieeffizienz-Expert*in damit beauftragen, eine Energieberatung für Wohngebäude durchzuführen. Diese*r stellt dann beim BAFA einen Zuschussantrag und erhält den Förderbescheid.

Fördersätze der BEG EM 2026 im Überblick

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Maßnahme
Grundförderung
Einkommensbonus*
Klimageschwindigkeitsbonus*
Fördergeber
Gebäudehülle
15 % (zzgl. 5 % iSFP-Bonus)
­
­
BAFA
Anlagentechnik
15 % (zzgl. 5 % iSFP-Bonus)
­
­
BAFA
Solarthermische Anlagen
30 %
max. 40 %
max. 16 %
KfW
Biomasseheizungen*
30 %
max. 40 %
max. 16 %
KfW
Wärmepumpen*
30 %
max. 40 %
max. 16 %
KfW
Brennstoffzellenheizungen
30 %
max. 40 %
max. 16 %
KfW
Innovative Heizungstechnik
30 %
max. 40 %
max. 16 %
KfW
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
30 %
max. 40 %
max. 16 %
BAFA
Wasserstofffähige Heizung (nur Mehrausgaben)
30 %
max. 40 %
max. 16 %
KfW
Gebäudenetzanschluss
30 %
max. 40 %
max. 16 %
KfW/BAFA
Wärmenetzanschluss
30 %
max. 40 %
max. 16 %
KfW
Heizungsoptimierung zur Effizienzsteigerung
15 % (zzgl. 5 % iSFP-Bonus)
­
­
BAFA
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung
50 %
­
­
BAFA
unterteilt in Einzelmaßnahmen, Zuschuss und verschiedene Boni

*Boni können zusammenaddiert werden. Beim Heizungstausch ist der Gesamtzuschuss auf 80 Prozent begrenzt, wenn Eigentümer*innen im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung leben und ein maximales Jahreseinkommen von 30.000 Euro (oder 40.000 Euro mit Kindern) haben. 

2. Wohngebäude (BEG WG)

Geht es um die energetische Gebäudesanierung, kommen Sie nicht am Teilbereich BEG WG vorbei. Getragen wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude von der staatlichen KfW-Bank.

BEG Wohngebäude (BEG WG) – Förderprogramme für Sanierung im Detail

Die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus wird seit Jahren von der KfW gefördert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus
  • Sanierung eines Baudenkmals
  • Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohnfläche
  • Kauf eines frisch sanierten KfW-Effizienzhauses
  • notwendige Fachplanung und Baubegleitung

Die Sanierung oder der Kauf ist über einen KfW-Kredit zu finanzieren. Ein Tilgungszuschuss senkt den zurückzuzahlenden Betrag. Der Tilgungszuschuss ist dabei umso höher, je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung ist - mindestens zu erreichen ist der Standard Effizienzhaus 85. Zusätzlich erhöht sich der Tilgungszuschuss, wenn das sanierte Gebäude seinen Energiebedarf künftig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt (EE-Klasse) oder wenn bei der Sanierung nachhaltige Materialien eingesetzt werden (NH-Klasse). Die Nachhaltigkeitsklasse ist mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nachzuweisen.

Neben dem Tilgungszuschuss gibt es eine Zinsvergünstigung. Diese führt dazu, dass die Förderhöhe ähnlich hoch ist wie über die BEG EM.

Fördersätze Sanierung zum Effizienzhaus im Jahr 2026

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Effizienzhaus
(Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit
Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien
10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse
15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien
5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse
10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien
­
­
Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse
5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien
­
­
Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse
5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien
5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse
10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 15.000 Euro
unterteilt in Effizienzhaus, (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit und Betrag je Wohneinheit

Bonus für Worst Performing Building (WPB) und Serielles Sanieren (SerSan)

Seit 2022 gibt es einen Sanierungsbonus für sogenannte „Worst Performing Buildings“ (WPB-Bonus). Als solche gelten Wohn- und Nichtwohngebäude, die energetisch zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland gehören. Diese entsprechen der Effizienzklasse H. Wird ein solches Gebäude auf Effizienzhaus-Standard saniert, gibt es 10 Prozent Extra-Tilgungszuschuss obendrauf.

2023 wurde ein Bonus von 15 Prozent für serielle Sanierung eingeführt. Das bedeutet, dass industriell vorgefertigte Bauteile zur Sanierung verwendet werden und Dämmschichten nicht einzeln aufgebracht werden. Den Bonus gibt es nur, wenn das Gebäude mindestens auf Effizienzhaus-Standard 55 saniert wird.

WPB (Worst Performing Building) und SerSan (Serielle Sanierung) sind kombinierbar. Die maximale Förderung kann demnach 25 % betragen.

Förderung für Familien: „Jung kauft Alt“

Wer als Familie mit geringem Einkommen ein altes Haus kauft und es energetisch saniert, kann das KfW-Förderprogramm 308 in Anspruch nehmen. Das unter dem Namen „Jung kauft Alt“ laufende Programm richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro. Bei zwei Kindern steigt die Grenze auf 100.000 Euro. 

Ist diese erste Voraussetzung erfüllt, gewährt die KfW einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro zum Zinssatz von 0,25 Prozent (bei 25 Jahren Laufzeit und einer 10-jährigen Zinsbindung), bei zwei Kindern bis 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern bis 150.000 Euro.

Weitere Voraussetzungen: 

  • Die Gebäude müssen die Energieeffizienzklasse F, G oder H haben
  • Binnen viereinhalb Jahren (54 Monaten) muss das Haus oder die Wohnung renoviert werden
  • Mindeststandard ist die Effizienzklasse 85 EE oder Denkmal EE

Das Programm „Jung kauft Alt“ kann auch mit Mitteln aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude für einen Heizungstausch und mit Länder-Förderprogrammen kombiniert werden. Wer Fördergeld bekommt, muss mindestens fünf Jahre lang auch selbst in dem Haus oder der Wohnung wohnen.

Mehr Infos zum Programm „Jung kauft Alt“

Was wird im Neubau gefördert?

Für Neubauten bietet die KfW-Bank verschiedene zinsgünstige Kredite für den klimafreundlichen Neubau sowie für Familien. 

  • Über das Programm 297/298 Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude wird der Bau oder Erstkauf eines Effizienzhaus 55 (max. bis 31.12.2026) oder eines Effizienzhaus 40 (mit oder ohne Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“) gefördert, wenn dieses nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Nutzen können Sie das Programm sowohl, wenn Sie in der Immobilie selbst leben wollen (dann ist Programm 297 das richtige), als auch, wenn eine andere Person die Immobilie nutzen wird (dann ist Programm 298 das richtige).
  • Für Familien mit Kindern und für Alleinerziehende gibt es das Programm 300 Wohneigentum für Familien mit günstigeren Krediten. Dieses hat das Baukindergeld abgelöst. Anspruch besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen des Haushalts einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Für eine Familie mit einem Kind liegt dieser bei 90.000 Euro pro Jahr; für jedes weitere Kinder erhöht er sich um 10.000 Euro. Die Bedingungen an die Energieeffizienz des Hauses entsprechen denen im Programm 297/298.

Wichtig! Die Einbindung eines/r Energieeffizienz-Expert*in ist Pflicht. Die Kosten für die Baubegleitung (sowohl bei Neubau/Erwerb als auch bei einzelnen energetischen Maßnahmen) werden zu 50 Prozent bezuschusst.

3. Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die BEG gilt auch für Maßnahmen außerhalb des Wohnbereichs. Ähnlich wie bei BEG WG stehen Ihnen hier Kredite oder Zuschüsse zur Auswahl, wenn Sie

  • ein neues KfW-Effizienzhaus bauen oder kaufen,
  • eine bestehende Immobilie zum Effizienzgebäude sanieren

Der Teilbereich BEG NWG richtet sich an Privatpersonen, Einzelunternehmer*innen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Geschäftsbanken. Da es sich bei Nichtwohngebäuden häufig um größere Immobilien handelt, sind die Fördersummen dementsprechend hoch. Der maximale Förderbetrag für ein neues Effizienzgebäude beträgt bis zu 10 Millionen. Euro. Für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 25 Prozent.

Wichtig! Die Einbindung eines/r EnergieeffizienzExpert*in ist auch hier Pflicht. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter www.kfw.de/beg.

4. Bundesförderung für Energieberatung im Bereich Wohngebäude

Um aktuelle Gegebenheiten im notwendigen Maße zu berücksichtigen, wurde die BEG in den letzten Jahren mehrmals angepasst. Das führt unter anderem dazu, dass viele Verbraucher*innen oft nicht mehr wissen, an welcher Stelle sie wonach suchen müssen. Zum Glück gibt es Energieberater*innen, die hier stets den Überblick behalten, bei Fragen helfen und bei Förderanträgen unterstützen. 

Darum ist die Energieberatung so wichtig

Jedes Wohngebäude ist so individuell wie die Menschen, die darin leben. Ein allgemeingültiges Sanierungskonzept kann es daher nicht geben. Die Energieberatung für Wohngebäude ist deshalb eine wichtige Säule für energieeffiziente Gebäude. Um den energetischen Zustand eines Hauses ermitteln zu können, braucht es viel fachliches Know-how. Das Gleiche gilt für die Erstellung eines Sanierungskonzepts oder für die Beratung zu Fördermitteln. Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Leistung eines/r Energieberater*in (max. 650 Euro im Ein- oder Zweifamilienhaus, max. 850 Euro im Mehrfamilienhaus). 

Nicht zuletzt ist die Einbindung eines/r Expert*in für Energieeffizienz oft Pflicht, um staatliche Fördermittel zu erhalten. Mit unserem Expertensuche finden Sie in wenigen Minuten die für Sie passende Ansprechperson.

Jetzt passende Fachkraft finden

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Sie möchten Ihre Immobilie in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus umbauen lassen? Oder lieber Schritt für Schritt über mehrere Jahre modernisieren? Fragen Sie in beiden Fällen Ihre/n Energieberater*in nach einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP ist ein Beratungsinstrument, das es Ihnen erleichtert, sich ein Bild von der energetischen Ausgangssituation Ihres Wohngebäudes zu machen. Dank der Visualisierung können Sie sich auch besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen schrittweise verbessert. 

Vorteile des iSFPs: 

  • Die förderfähigen Kosten für empfohlene Maßnahmen verdoppeln sich, wenn Sie im Rahmen der BEG EM eine energetische Sanierungsmaßnahme als Teil des iSFP umsetzen. Statt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr.
  • Außerdem erhalten Sie ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro einen Bonus von 5 Prozent auf den darüber hinausgehenden Betrag. Eine Ausnahme gibt es: Beim Heizungstausch wird der Bonus nicht gezahlt.

Für die Energieberatung und das Erstellen des iSFP gibt es ebenfalls ein Förderprogramm, über das bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen werden können. Wie das funktioniert, erklären wir im Artikel „Bundesförderung für Energieberatung im Wohngebäude“. Ausführliche Informationen zum iSFP finden Sie in unserem dazugehörigen Beitrag, auf der Aktionsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) oder in der dazugehörigen FAQ.

individueller Sanierungsfahrplan mit einem Zeitstrahl zur Orientierung
Auf der Grafik ist ein Sanierungsfahrplan zu erkennen. Es sind vier Maßnahmenpakete vorhanden und ein Vergleich der Energiekosten, Energieverbrauch, Primärenergiebedarf und Emissionen vor und nach den Maßnahmen.
Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

Mit Expertentipps den passenden Fördertopf finden

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5. Wie funktioniert der Antragsprozess?

Je nachdem für welche energetische Maßnahme Sie sich entscheiden, stellen Sie den Antrag auf Fördermittel beim BAFA oder bei der KfW.

Wichtig: Sie müssen den Antrag immer vor der Beauftragung stellen. Bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus, bei der Dämmung einzelner Bauteile und dem Einbau von Lüftungssystemen ist zudem die Einbindung eines/r Energieeffizienz-Expert*in Pflicht. Andernfalls erhalten Sie keine Fördermittel.

BAFA-Antrag stellen – so geht’s

1. Schritt: Stellen Sie Ihren Antrag direkt online beim BAFA

  • Dazu brauchen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der Baufirma. In diesem Vertrag muss bereits das voraussichtliche Datum der auszuführenden Sanierung stehen. Wichtig: Die angegebenen Kosten sind Grundlage für den Zuwendungsbescheid.
  • Sie erhalten per E-Mail eine Eingangsbestätigung vom BAFA und sollten anschließend die Förderzusage abwarten, ehe die Sanierung startet. Planungs- und Beratungsleistungen können vor Erhalt der Förderzusage erfolgen.
  • Aufgrund des hohen Andrangs können zwischen Antragsstellung und Zuwendung mehrere Wochen vergehen.

2. Schritt: Zuwendungsbescheid vom BAFA erhalten

  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie vom BAFA den Zuwendungsbescheid. Am Tag der Zustellung des Bescheids beginnt der Bewilligungszeitraum.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate. Das bedeutet, Sie müssen die Maßnahme innerhalb von 36 Monaten umsetzen.
  • Hat das BAFA die Förderung bewilligt, können die Sanierungsarbeiten starten.
  • Beginnen Sie vor Erhalt der Förderzusage mit den Arbeiten, wird Ihr Antrag auch bearbeitet und bei Bewilligung der Zuschuss gezahlt. Sicherer ist es, auf die Zusage zu warten, weil Sie dann mit dem Zuschuss wirklich rechnen können.

3. Schritt: Bestätigungsunterlagen zurücksenden und Zuschuss erhalten

  • Laden Sie die „Verwendungsnachweiserklärung“ und weitere Unterlagen im BAFA Online-Portal hoch.
  • Das muss spätestens einen Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geschehen.
  • Nach positiver Prüfung überweist das BAFA Ihren Zuschuss.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel zur BAFA-Förderung.

KfW-Antrag stellen – so geht’s

Die KfW empfiehlt grundsätzlich ein Vorgehen in fünf Schritten, um Fördermittel zu beantragen. Für die Antragstellung benötigen Sie Unterstützung von einem/r Energieeffizienz-Expert*in und einem Finanzierungspartner*in Ihrer Bank

  1. Machen Sie eine Energieberatung. Qualifizierte Expert*innen finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Erstellen Sie gemeinsam ein Sanierungskonzept für Ihr Haus.
  2. Prüfen Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können und nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten für verschiedene Umbaumaßnahmen.
  3. Stellen Sie zusammen mit dem/r Finanzierungspartner/in Ihrer Bank den KfW-Förderantrag, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Einen Antrag auf Investitionszuschuss können Sie online auf dem KfW-Zuschussportal stellen oder per Post an die KfW senden.
  4. Die KfW prüft den Antrag und gibt der Bank die Förderzusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Jetzt können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen und mit der Sanierung beginnen.
  5. Reichen Sie nach der Sanierung die „Bestätigung nach Durchführung“ des/der Energieeffizienz-Expert*in bei Ihrer Bank ein. Anschließend wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Seit 2024 zahlt die KfW-Bank die Zuschüsse über BEG EM für Heizungen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten. Die Bank ist bis Februar 2024 mit der Umsetzung der neuen Aufgabe beschäftigt. Eigentümer*innen, die selbst in ihrem Haus wohnen, sollen ab 27. Februar Förderanträge stellen können. Wer so lange nicht warten kann, darf ausnahmsweise auch vor Antragstellung die Heizung einbauen lassen, ohne den Anspruch auf Förderung zu verlieren.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel zur KfW-Förderung.

Alternative Fördermöglichkeiten – Sanierung von der Steuer absetzen

Seit 2020 können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Neben Maßnahmen am Haus ist dieser Sanierungsbonus auch für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung nutzbar. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Handwerkerkosten steuerlich absetzen zu lassen. Der Betrag ist auf 40.000 Euro begrenzt und über einen Zeitraum von drei Jahren anrechenbar. Das bedeutet, in den ersten zwei Jahren dürfen Sie jeweils nur 7 Prozent (maximal 14.000 Euro) absetzen. Im dritten Jahr können Sie nach Abschluss der Arbeiten noch einmal 6 Prozent (maximal 12.000 Euro) geltend machen.

Wer kann den Steuerbonus nutzen?

Damit Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie im betreffenden Haus leben. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stehen. Sie können den Steuerbonus nicht mit anderen Fördermitteln vom BAFA oder von der KfW kombinieren. Mit welcher Variante Sie besser fahren, berechnen Sie am besten gemeinsam mit einem/r Energie- oder Steuerberater*in.

Die steuerliche Förderung ist nachträglich zu beantragen. Dazu geben Sie die anrechenbaren Kosten nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten in Ihrer Einkommenssteuererklärung an. Lassen Sie eine neue Heizung einbauen, können Sie 20 Prozent der Material- und Montagekosten absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder um eine stromerzeugende Heizung handelt. 

Erfüllen Sie die technischen Anforderungen für den Steuerbonus nicht, können Sie in vielen Fällen zumindest die Lohnkosten der Handwerker*innen steuerlich geltend machen. Die Arbeitskosten dürfen bis zu 6.000 Euro betragen. Bei einer Förderrate von 20 Prozent zahlen Sie jährlich um bis zu 1.200 Euro weniger

Wichtig: Mit einer Fachunternehmererklärung muss die beauftragte Fachkraft bestätigen, dass sie die Fördervorgaben eingehalten hat. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem passenden Artikel.

 

Zum Artikel: Energetische Sanierung von der Steuer absetzen

Häufig gestellte Fragen zur BEG

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Das Kombinieren der BEG-Förderung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei dürfen Kredite, Zuschüsse und Zulagen in der Summe nicht über der Förderquote von maximal 60 Prozent liegen. Seit 2024 gibt es zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit, der mit Förderungen nach BEG EM kombiniert werden kann. Haushalte mit maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhalten zusätzlich eine Zinsverbilligung um bis zu 2,5 Prozentpunkte gegenüber den üblichen KfW-Zinssätzen.

Neben BAFA und KfW gibt es viele regionale Förderprogramme, die zeitlich und budgetär begrenzt sind. Den besten Durchblick haben in der Regel Energieberater*innen. Alternativ können Sie den FördermittelCheck nutzen, um Förderprogramme zu finden, die nicht in dieser Übersicht der BEG-Programme aufgeführt sind. Auch hilfreich ist der kostenlose ModernisierungsCheck. Er zeigt Ihnen, welche Modernisierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, wie hoch Kosten und Förderung ausfallen und mit welchen Einsparungen Sie rechnen können.

Zum ModernisirungsCheck

Wenn Sie staatliche Fördermittel aus der BEG in Anspruch nehmen möchten, stehen Sie in der Regel vor der Wahl zwischen Förderkredit und Zuschuss. Vereinfacht gesagt sind Förderkredite klassische Darlehen, auf die Sie Tilgungszuschüsse bekommen. Der Tilgungszuschuss reduziert den Kreditbetrag um den jeweiligen Fördersatz.

Beispiel für Förderkredit

  • Sie möchten Ihre Bestandsimmobilie zu einem KfW-Effizienzhaus 40 sanieren und nehmen dafür einen Förderkredit in Höhe von 150.000 Euro auf.
  • Der Fördersatz für ein KfW-Effizienzhaus 40 NH beträgt 15 Prozent - Sie müssen der Bank am Ende der Laufzeit nur 128.000 statt 150.000 Euro zurückzahlen.

Bei einem Zuschuss handelt es sich um eine finanzielle Zuwendung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Zuschüsse erhalten Sie aktuell sowohl vom BAFA als auch von der KfW.

Beispiel für Zuschuss

  • Sie möchten Ihre Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und beantragen einen Zuschuss bei der KfW.
  • Der Kesseltausch samt aller notwendigen Maßnahmen hat insgesamt 30.000 Euro gekostet.
  • Dank Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus erhalten Sie einen Zuschuss von 46 Prozent (auf 28.000 Euro). Die KfW überweist Ihnen den Betrag von 12.880 Euro nach Abschluss der Maßnahme.

Der iSFP ist ein Beratungsinstrument, das es Ihnen erleichtert, sich ein Bild von der energetischen Ausgangssituation Ihres Wohngebäudes zu machen. Dank der Visualisierung können Sie sich auch besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen schrittweise verbessert. Für Energieberatung und das Erstellen des iSFP werden vom Bund bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen

Minh Duc Nguyen

Über den Autor

Minh Duc Nguyen

Minh Duc Nguyen ist seit 2020 Teil der co2online-Redaktion. Er ist besonders vertraut mit dem Thema Heizung im Allgemeinen, sowie Fernwärme und Wärmepumpe im Besonderen. Darüber hinaus gehört der Bereich staatliche Fördermittel für Wohngebäude zu seiner Expertise.

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