Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Dach oder oberste Geschossdecke dämmen: Pflicht
- Fassade dämmen bei Instandsetzung von mehr als 10 Prozent der Fassadenfläche: Pflicht
- nach Hauskauf zwei Jahre Übergangsfrist für neue Hauseigentümer*innen Dämmpflichten einzuhalten
- fehlende Dämmung: Bußgeld bis zu 50.000 Euro möglich
- Wohnungseigentümer*innen: Beschluss zum nachträglichen Dämmen vereinfacht