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Förderung für Ihre Heizung 2026: 30 bis zu 80 % Zuschuss sichern
21.09.2026 Lesedauer: min Jens Hakenes und Minh Duc Nguyen
Seit Juli 2026 gibt es einige Änderungen bei der Förderung für Heizungen. Die wichtigste: Der staatliche Zuschuss sinkt schneller als geplant. Zögern Sie daher nicht lange und sichern Sie sich hohe Fördersummen vom Staat.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- KfW fördert Heizungstausch mit bis zu 80 Prozent Zuschuss
- Förderung für fast alle gängigen Wärmeerzeuger
- Förderantrag ist bei der KfW zu stellen
- Optimierung der Heizung: 15 bis 20 Prozent Zuschuss
Förderung für Heizungen 2026
Fördermittel gibt es auch 2026 von Bund, Ländern und Kommunen. Die wichtigste staatliche Förderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wie viel Geld es für eine neue Heizung über die BEG gibt, hängt maßgeblich davon ab, ob zu der Grundförderung noch weitere Boni hinzukommen. Diese Fördermöglichkeiten gibt es:
- Für alle Wärmeerzeuger gibt es eine Grundförderung in Höhe von 30 %.
- Für das Ersetzen fossiler Heizungen gibt es einen Geschwindigkeits-Bonus von aktuell 16 %.
- Dazu kommt ein Einkommens-Bonus von 10 bis 40 %.
Fördersätze im Überblick
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* Für Einkommens- bzw. Klima-Geschwindigkeitsbonus muss das Gebäude selbst bewohnt werden.
Grundförderung in Höhe von 30 Prozent
Für die meisten gängigen Wärmeerzeuger (außer: reine Gas- und Ölheizungen) gibt es seit 2024 eine Grundförderung. Sie beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Fördermittel gibt es auch für Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes – und zwar in derselben Höhe. Ab 2027 gibt es für Wärmepumpen 15 Prozent Grundförderung und 15 Prozent Wertschöpfungsbonus.
Einkommensbonus für Haushalte mit geringem Einkommen
Geändert hat sich im Juli 2026 die Förderung über den sogenannten Einkommensbonus. Statt einer Stufe gibt es dafür jetzt drei Stufen: 10 Prozent Zuschuss mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 30.000 Euro, 30 Prozent bei maximal 40.000 Euro und 40 Prozent bei maximal 50.000 Euro. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.
Klima-Geschwindigkeitsbonus für den schnellen Umstieg
Wer seine bestehende, funktionsfähige Heizung (Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) austauscht, bekommt aktuell weitere 16 Prozent Förderung obendrauf. Ab Februar 2027 sinkt dieser Fördersatz alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
Im besten Fall lassen sich bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten für eine neue Heizung bezuschussen. Einen Bonus für besonders effiziente oder umweltfreundliche Wärmepumpen gibt es nicht mehr.
Maximal 28.000 € bei einem Einfamilienhaus förderfähig
Die maximal förderfähige Summe für den Heizungstausch ist gedeckelt. Seit Juli 2026 liegt die Grenze bei einem Einfamilienhaus bei 28.000 Euro, bei einem Zweifamilienhaus bei 43.000 und bei einem Haus mit drei Wohnungen bei 58.000 Euro.
Beispiel: Betragen die Kosten für eine neue Wärmepumpe samt Einbau 28.000 Euro, lassen sich dank Grundförderung und Boni bis zu 22.400 Euro bezuschussen. Übersteigen die Kosten die Grenze, beispielsweise 33.000 Euro, ist der Mehrbetrag von 5.000 Euro aus eigener Tasche zu zahlen.
Diese Heizsysteme werden gefördert
Grundsätzlich werden seit Juli 2026 wieder alle Heiztechnologien gefördert. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten seit 1. Januar 2026 strengere Anforderungen an den Schallleistungspegel. Die Geräuschemissionen des Außengeräts müssen mindestens 10 dB niedriger liegen als die Grenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung von 2013. Auch fossile Heizsysteme wie Gas- und Ölheizungen werden indirekt bezuschusst – in Form von Hybridheizungen. Klicken Sie auf die Links, um weitere Details zu den einzehen Förderprogrammen zu erfahren:
Fernwärme: Definition, Kosten, Förderung
Brennstoffzellen-Heizung: Förderung
FördermittelCheck
Was ist neu seit 2026?
Im Jahr 2026 haben sich in der Förderlandschaft einige Details geändert. Neben den Vorgaben zum Anteil erneuerbarer Energien ist zum Beispiel auch die grundsätzliche Beratungspflicht entfallen.
Die Vorgabe für mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau einer neuen Heizung gilt nicht mehr. Für fossile Heizungen mit Öl und Gas gelten dafür andere Pflichten („Bio-Treppe“), um den Anteil erneuerbarer Energien nach und nach zu steigern.
Wer sich 2026 eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen möchte, muss weiterhin eine Beratung durch eine Fachkraft annehmen. Darin wird unter anderem auf die mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund des steigenden CO2-Preises, hingewiesen. Für Pellet- und andere Biomasseheizungen gilt die Beratungspflicht nicht mehr.
Seit Juli 2026 gelten nicht nur einige andere Fördersätze für neue Heizungen. Der staatliche Zuschuss wird auch schneller gesenkt als bisher geplant. Deswegen kann es sich rechnen, den Austausch oder die Erneuerung der Heizung vorzuziehen.
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Heizungsförderung 2026 – diese Programme laufen weiter
Für Einzelmaßnahmen, die den energetischen Zustand eines Gebäudes verbessern, wie beispielsweise Kesseltausch oder Heizungsoptimierung, ist weiterhin der Bereich BEG EM der passende Fördertopf.
Wird ein Bestandsgebäude zu einem KfW-Haus umgebaut, können Interessierte Fördermittel aus dem Teilbereich BEG WG beantragen. Hier sind bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit möglich. Dort angesiedelt ist auch das Förderprogramm „Jung kauft Alt“, das sich speziell an Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro (bei mindestens zwei Kindern) richtet.
Für Neubauten bietet die KfW das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ KFN als zinsgünstigen Kredit an. Weiterhin besteht die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Der sogenannte Steuerbonus entlastet Sie über eine Dauer von drei Jahren bis zu 40.000 Euro.
Nicht zuletzt können Modernisierende die Lohnkosten der Handwerker*innen steuerlich geltend machen, sofern sie weder die BEG-Fördermittel beantragen noch den Steuerbonus in Anspruchn nehmen können.
Heizungsförderung 2026 – alle Förderprogramme im Überblick
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Förderung für Heizungsoptimierung weiterhin gültig
Auch wenn Sie nicht gleich die ganze Heizanlage austauschen können oder wollen, haben Sie einige Möglichkeiten, Ihre Heizung effizienter zu machen und dafür eine Förderung zu erhalten. Das BAFA fördert im Rahmen der BEG zwei vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen zum Optimieren der Heizung:
- den Austausch der Heizungspumpe und
- einen hydraulischen Abgleich.
Für diese Maßnahmen übernimmt das BAFA 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Beide Optimierungen können für einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch sorgen. Bei durchschnittlichen Gebäuden rechnen sie sich innerhalb weniger Jahre, wie dieses Beispiel zeigt:
Heizungsförderung richtig beantragen – so geht es!
Sie können den Förderzuschuss direkt online über das Kundenportal „Meine.KfW.de“ beantragen. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossener Vertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der gemeinsam mit dem Förderantrag eingereicht werden muss. Ist Ihr Vorhaben förderfähig, erhalten Sie unmittelbar nach der Antragstellung eine automatisierte Bestätigung über die Zusage.
Für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 28.000 Euro. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 Prozent bzw. 8.400 Euro.
Förderung für ein Effizienzhaus beantragen
Möchten Sie das Optimum aus Ihrem Bestandgebäude herausholen und es zu einem Effizienzhaus sanieren, empfiehlt die KfW grundsätzlich ein Vorgehen in fünf Schritten, um Fördermittel über die BEG WG zu beantragen:
- Machen Sie eine Energieberatung. Qualifizierte Expert*innen für Energieeffizienz finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Erstellen Sie gemeinsam mit dem/der Energieberater*in ein Sanierungskonzept für Ihr Haus und schließen Sie einen Vertrag über die Baubegleitung.
- Prüfen Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können und nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten für verschiedene Umbaumaßnahmen.
- Stellen Sie den KfW-Förderantrag, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Einen Antrag auf Investitionszuschuss können Sie online auf dem KfW-Zuschussportal stellen . Dafür muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und Ihnen übermitteln. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen beantragen Sie über Ihre Hausbank, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt. Auch dafür wird die BzA benötigt.
- Die KfW prüft den Antrag und gibt der Bank die Förderzusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Jetzt können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen und mit der Sanierung beginnen.
- Reichen Sie nach der Sanierung die „Bestätigung nach Durchführung“ des/der Energieberater*in bei Ihrer Bank ein oder laden Sie diese auf dem KfW-Zuschussportal hoch. Anschließend wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
FAQ zur staatlichen Heizungsförderung
Fördermittel vom Staat und/oder von der Kommune zu erhalten, ist kein Hexenwerk – ein Spaziergang ist es aber auch nicht. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Förderung für die Heizung.
Ob Sie Ihre Heizung modernisieren sollten, zeigt Ihnen das Heizungslabel. Mit einem Blick auf das Label sehen Sie, wie effizient Ihr Heizkessel arbeitet. Die beste Energieeffizienzklasse ist A+++, die schlechteste ist G. Ein Austausch der Heizung lohnt sich oft dann, wenn die Anlage einer schlechteren Effizienzklasse angehört oder eine teure Reparatur ansteht. Das Heizungslabel ist seit 2017 für alle Heizkessel verpflichtend. Schornsteinfeger*innen, Installateur*innen oder Energieberater*innen sollten es inzwischen auch an Ihrem Heizkessel kostenlos angebracht haben. Falls nicht, fragen Sie unbedingt nach.
Funktioniert Ihre Heizung noch gut, aber verbraucht viel Energie?
Dann sollten Sie darüber nachdenken, Ihre Heizung zu optimieren. Das ist wesentlich billiger als der komplette Austausch der Heizung. In der Regel lässt sich der Energieverbrauch durch eine Optimierung der Anlage deutlich senken. Hinzu kommt: Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich oder der Tausch der Heizungspumpe werden vom Staat gefördert.
Sie haben einen Öl- oder Gasheizkessel, der älter als 30 Jahre ist?
Dann ist, abgesehen von einigen Ausnahmen, der Austausch der Heizung Pflicht. Mehr Informationen zu den einzelnen Heizungstypen finden Sie in unserem Vergleich von Heizungen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine persönliche Beratung zu passenden Fördermitteln anbieten. Für konkrete Fragen zu Ihrem Sanierungsvorhaben wenden Sie sich bitte direkt an eine/n Energieberater*in oder die Fördermittelgeber wie das BAFA oder die KfW-Bank.
Was für einen Wechsel zu erneuerbaren Energien spricht: Heizen mit Gas und Öl ist seit 2025 teurer geworden. Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe liegt aktuell zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Keinen CO2-Preis zahlt dagegen, wer mit Wärmepumpe oder anderen erneuerbaren Energien heizt. Wer sich in diesem Jahr von seiner Gasheizung verabschiedet und auf eine Wärmepumpe umsteigt, spart in den nächsten 20 Jahren mehrere zehntausend Euro. Außerdem gibt es aktuell bis zu 80 Prozent Zuschuss.
So gut wie alle Privat- und juristischen Personen, Unternehmen und Organisationen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände können einen Antrag auf staatliche Fördermittel fürs Optimieren der Heizung (BEG) stellen. Ausgenommen sind lediglich der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie politische Parteien.
Gefördert wird der Ersatz von Heizungspumpen (Umwälzpumpen, Nass- oder Trockenläuferpumpen) sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen. Für die staatliche Förderung gemäß BEG gelten einige Voraussetzungen.
Den Zuschuss gibt es auch für den hydraulischen Abgleich. Damit wird dafür gesorgt, dass bei allen Heizkörpern/-flächen ausreichend Wärme ankommt und die Heizungspumpe optimal eingestellt ist.
Diese staatlichen Fördermittel gibt es auch für damit verbundene Maßnahmen und Materialien für weitere Heizungsoptimierungen:
- Dämmen von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einbau von Wärmespeicher/Pufferspeicher
- Einstellen der Heizkurve
- Anpassen der Vorlauftemperatur
- Anpassen der Pumpenleistung
- Optimieren von Wärmepumpen
Wichtig ist, dass die beiden zentralen Maßnahmen miteinander kombiniert werden. Denn nur so sind sie förderfähig. Das heißt, wenn Sie Ihre alte Heizungspumpe austauschen, müssen Sie Ihre Heizung auch hydraulisch abgleichen lassen. Für den Pumpentausch oder den hydraulischen Abgleich allein gibt es keine Förderung mehr.
Staatliche Förderung für Heizungstausch und Optimierung gibt es auch von Ländern und Kommunen. Alle passenden regionalen Förderprogramme sind mit dem FördermittelCheck zu finden. Auch die Energieberatung hilft bei Suche und Anträgen.
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