WEG-Heizung: Worauf ist zu achten?
Wie kompliziert die Finanzierung eines WEG-Heizungstauschs ist und wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:
- Handelt es sich um Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
- Wird die Immobilie selbst genutzt oder vermietet?
Ist die vorhandene Heizung eine Zentralheizung (zum Beispiel eine Gasheizung oder Ölheizung im Keller), handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Für dessen Austausch gilt der Grundsatz, dass die Kosten geteilt werden – und zwar meist im Verhältnis zur Höhe der Miteigentumsanteile. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass bei acht gleich großen Wohnungen jede/r Eigentümer*in ein Achtel der Kosten zu tragen hat.
Gasetagenheizungen dagegen sind in der Regel Sondereigentum. Dafür gilt der Grundsatz, dass jede/r die Kosten selbst zu tragen hat. Das heißt: Förderung und Finanzierung funktionieren wie bei einem Einfamilienhaus – falls nicht auch Arbeiten am Gemeinschaftseigentum nötig sind.
Je nachdem, ob es sich um Gemeinschafts- oder Sondereigentum handelt, unterscheiden sich die nötigen Schritte für Planung, Finanzierung und Förderung des WEG-Heizungstauschs. In beiden Fällen sind – wie bei Einfamilienhäusern – Fördermittel in Höhe von 30 bis 80 Prozent der Kosten zu haben. Für die genaue Höhe der Förderung ist die Frage entscheidend, ob die Wohnung vermietet oder selbst genutzt wird.