Förderung von Wärmepumpen: BAFA, KfW & Beantragung
Die staatliche Förderung für eine Wärmepumpe beträgt bis zu 40 Prozent. Wir erklären Vorteile und Nachteile von BAFA, KfW und steuerlicher Förderung im Vergleich. Mit Tipps zur Förderung ergänzender Baumaßnahmen und Links zum Antrag stellen.
FördermittelCheck für Wärmepumpen: Programme von Bund bis Kommune
Prüfen Sie, welche Fördermittel für Wärmepumpen und andere Maßnahmen zu Sanierung und Neubau es von Bund, Ländern und Kommunen gibt.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- BAFA-Förderung für Wärmepumpe: 25 bis 40 Prozent
- BAFA fördert auch Flächenheizkörper
- Antrag stellen vor Kauf der Wärmepumpe
- KfW: günstige Kredite & Zuschuss für Dämmung
- steuerliche Förderung ohne Antrag
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?
Die Förderung einer Wärmepumpe beträgt in den meisten Fällen zwischen 25 und 30 Prozent. Wollen Eigentümer*innen eine alte Gas- oder Ölheizung austauschen, sind sogar 40 Prozent BAFA-Förderung drin.
Zum 1. Januar 2023 wurden die Fördersätze angepasst, um im Gebäudebereich weniger CO2 auszustoßen und möglichst vielen Verbraucher*innen eine Förderung zu ermöglichen. Bestehen bleibt jedoch die Absetzbarkeit bei der Steuererklärung zur Einkommensteuer. Mit Programmen vom BAFA und der KfW gibt es so drei Möglichkeiten für die Förderung einer Wärmepumpe.
Wir erklären im Folgenden, wie Sie die bestmögliche Förderung beantragen, um eine Wärmepumpe im Altbau oder Neubau zu finanzieren.

Förderung vom BAFA für Wärmepumpen?
Der Regelfall für den Einbau einer Wärmepumpe ist eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der normale Fördersatz für eine Wärmepumpe beträgt zwischen 25 Prozent und 30 Prozent. Beim Austausch einer Öl- oder Gasheizung in einem bestehenden Gebäude steigt er dank Austauschprämie auf 40 Prozent.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Wärmepumpen?
neue Heizung | alte | Förderung |
---|---|---|
Luft-Wärmepumpe | Gasheizung | 25 % |
Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel | Gasheizung | 30 % |
Luft-Wärmepumpe | Gasheizung | 35 % |
Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel | Gasheizung | 40 % |
Sole-Wärmepumpe | Gasheizung | 30 % |
Sole-Wärmepumpe | Gasheizung | 40 % |
Wasser-Wärmepumpe | Gasheizung | 30 % |
Wasser-Wärmepumpe | Gasheizung | 40 % |
Luft-Wärmepumpe | Ölheizung | 35 % |
Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel | Ölheizung | 40 % |
Sole-Wärmepumpe | Ölheizung | 40 % |
Wasser-Wärmepumpe | Ölheizung | 40 % |
Wärmepumpe: Was fördert das BAFA?
Wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Wärmepumpe ersetzen, beträgt der Heizungs-Tausch-Bonus 10 Prozent. Zudem können Sie einen zusätzlichen Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent erhalten, wenn Sie als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschließen. Bei einer Luft-Wärmepumpe gibt es ebenfalls einen Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent, wenn natürliche Kältemittel eingesetzt werden.
Damit eine Wärmepumpe niedrige Stromkosten hat, muss die gesamte Heizung optimiert werden. Das BAFA fördert deshalb nicht nur die Wärmepumpe und die Erschließung der Wärmequelle (zum Beispiel Bohrungen für Erdwärme-Sonden). Auch der fachgerechte Einbau sowie weitere Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den Wirkungsgrad einer Wärmepumpe erhöhen:
- Flächenheizungen wie Fußboden-, Wand-, Deckenheizungen inklusive Dämmung, Estrich, Bodenbelägen, Wandverkleidung, Verputzen
- Niedertemperatur-Heizkörper (im Gebäudebestand)
- Pufferspeicher für das Heizwasser (im Gebäudebestand)
- Warmwasserspeicher
- hydraulischer Abgleich (Fördervoraussetzung beim BAFA)
- Energiemanagementsysteme und digitale Stromzähler
Ausführliche Informationen gibt es beim BAFA im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Welche Förder-Voraussetzungen gibt es beim BAFA?
Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es eine neue zentrale Fördervoraussetzung für Wärmepumpen. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) wird durch die sogenannte jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ƞ (ETAs) ersetzt. Die ETAs drückt aus, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Um sie zu ermitteln, brauchen Sie die sogenannte jahresbedingte Leistungszahl SCOP. Die dazugehörige Formel lautet:
ETAs = SCOP / 2,5 x 100
Bei elektrischen Wärmepumpen entspricht die Mindestanforderung an die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz folgenden Werten:
BAFA-Voraussetzungen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ƞ
Wärmequelle | ȠS bei 35 °C | ȠS bei 55 °C |
---|---|---|
Luft | 135 % | 120 % |
Erdwärme | 150 % | 135 % |
Wasser | 150 % | 135 % |
sonstige Wärmequellen (wie Ab- oder Solarwärme) | 150 % | 135 % |
Antragsverfahren beim BAFA
Wer beantragt die BAFA-Förderung für Wärmepumpen?
Grundsätzlich gilt: Die Bauherr*innen beantragen die BAFA-Förderung – und zwar unbedingt, bevor sie die Wärmepumpe kaufen oder einen Handwerksbetrieb beauftragen. Lediglich der Kostenvoranschlag sollte schon vorliegen. Das BAFA fördert nur die Kosten aus dem Antrag!
Die Antragstellung erfolgt über die Website des BAFA. Zusätzliche Hinweise zur Antragstellung und den benötigten Unterlagen und Nachweisen bietet das Merkblatt zur Antragstellung. Dort finden Sie außerdem weiterführende Informationen zur Höhe der Förderung sowie den Voraussetzungen.
Nachdem der Antrag online eingereicht wurde, können die Bauleute die Handwerksleistungen beauftragen.
Wie lange dauert es, bis das BAFA zahlt?
Nach dem Einbau der Wärmepumpe müssen weitere Nachweise eingereicht werden, die ebenfalls auf den Webseiten des BAFA zum Antragsverfahren für die Förderung aufgelistet sind – darunter die Rechnung des Fachbetriebs. Bis das BAFA zahlt, vergehen dann noch 3 bis 6 Wochen.
KfW: Zuschuss & Kredit für Wärmepumpen
Bei der KfW gibt es nur dann eine Förderung für eine Wärmepumpe, wenn sie Teil eines ganzen Pakets von Maßnahmen für Neubau oder Sanierung ist. Mit der BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe kann ein Kredit der KfW nicht mehr kombiniert werden.
Wärmepumpe in der Steuererklärung

Die Förderung einer Wärmepumpe ist alternativ auch über das Sparen von Steuern möglich. Mit der Steuererklärung für die Einkommensteuer haben Eigentümer*innen die Möglichkeit, 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Gebäudesanierung geltend zu machen – verteilt über drei Jahre. Dazu zählen der Einbau einer Wärmepumpe oder ein anderweitiger Austausch oder eine Optimierung der Heizung, aber auch Maßnahmen zur Dämmung.
Vorteil der steuerlichen Förderung ist, dass vorab kein Antrag gestellt werden muss. Sie müssen nur nachträglich mit der Einkommensteuererklärung eine Fachunternehmensbescheinigung einreichen. Der Aufwand für einen Antrag für eine BAFA-Förderung lohnt sich aber, weil diese in der Regel deutlich höher ist als 20 Prozent.
Voraussetzungen für die steuerliche Förderung sind, dass die Eigentümer*innen das Haus selbst nutzen und dass es mindestens 10 Jahre alt ist. Die Förderung ist außerdem auf 40.000 Euro begrenzt. Ausführliche Informationen gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Autor: Manuel Berkel