Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- KfW-Förderung für Wärmepumpe: 30 bis 80 Prozent
- Neue Fördersätze seit 21. Juli 2026
- Förderung auch für andere Maßnahmen rund um den Heizungstausch
- alternativ steuerliche Förderung ohne Antrag möglich
21.07.2026 Lesedauer: min Lea Wrobel
Inhalte
Die staatliche Förderung für eine Wärmepumpe beträgt bis zu 80 Prozent, bestehend aus Grundförderung und weiteren Boni. Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt über die KfW. Wir erklären die Details und geben Tipps zur Förderung ergänzender Baumaßnahmen.
Seit 2024 gibt es den Heizungszuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, um im Gebäudebereich weniger CO2 auszustoßen und möglichst vielen Verbraucher*innen ein klimafreundliches Heizsystem zu ermöglichen. Seitdem sind die Anträge über die KfW zu stellen (vorher BAFA). Parallel dazu gibt es noch die Absetzbarkeit bei der Steuererklärung zur Einkommensteuer. Zusammen mit der KfW gibt es so zwei Möglichkeiten für die Förderung einer Wärmepumpe.
Im Juli 2026 wurden die Fördersätze für die Heizungsförderung angepasst. Der maximale Fördersatz für Wärmepumpen beträgt nun 80 Prozent, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst bewohnen, und gilt für alle Arten von Wärmepumpen. Wenn es sich um Eigentum handelt, das nicht selbst bewohnt wird, liegt der Fördersatz bei 30 Prozent (Grundförderung). Wir erklären im Folgenden, wie sich die Zuschüsse zusammensetzen und wie Sie die bestmögliche Förderung beantragen, um eine Wärmepumpe im Altbau oder Neubau zu finanzieren.
Mit unserem kostenfreien WärmepumpenCheck finden Sie heraus, ob Ihr Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist. Außerdem erfahren Sie, wie groß der Aufwand für den Einbau ist und wie die nächsten Schritte aussehen.
Nutzen Sie zusätzlich den FördermittelCheck, um einen Überblick über die möglichen Förderprogrammen für Ihr Modernisierungsvorhaben zu erhalten.
Die Grundförderung für eine Wärmepumpe beträgt 30 Prozent. Zur Grundförderung wird ein Klima-Geschwindigkeitsbonus addiert, wenn Sie im eigenen Haus oder Ihrer Eigentumswohnung leben und eine funktionstüchtige Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Wärmepumpe ersetzen. Seit dem 21. Juli 2026 liegt er bei 16 Prozent und nimmt jeweils zum 01.02. und 01.08. um 4 Prozentpunkte ab. Ab dem 01.08. gibt es somit keinen Geschwindigkeitsbonus mehr.
Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus für Eigentümer*innen mit vergleichsweise geringem Einkommen (zwischen 30.000 und 50.000 Euro jährlich) bzw. Haushalte, in denen mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Die Boni können zusammenaddiert werden, der maximale Fördersatz liegt jedoch bei 80 Prozent.
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Ab Januar 2027 soll es zudem einen sogenannten Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen geben, die ihren Ursprung in der Europäischen Union haben (EU plus assoziierte Märkte). Damit sollen „Wertschöpfung, Beschäftigung und technologische Souveränität in Deutschland und Europa” gesichert werden. Der Bonus beträgt 15 Prozent – gleichzeitig sinkt dann die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent. Details zum Bonus soll es im 2. Halbjahr 2026 geben.
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Die förderfähigen Kosten für eine Wärmepumpe sind beschränkt. In einem Einfamilienhaus liegen sie bei 28.000 Euro. Kostet die Wärmepumpe beispielsweise samt Einbau 33.000 Euro, wird der jeweilige Zuschuss nur auf 28.000 Euro gewährt. Auf die übrigen 5.000 Euro gibt es keine Förderung. In Mehrfamilienhäusern sind die förderfähigen Kosten desto höher, je mehr Wohnungen sich im Haus befinden.
Es gelten folgende Grenzwerte beim Umstieg auf Wärmepumpe:
Damit eine Wärmepumpe niedrige Stromkosten hat, muss die gesamte Heizung optimiert werden. Die KfW fördert deshalb nicht nur die Wärmepumpe und die Erschließung der Wärmequelle (zum Beispiel Bohrungen für Erdwärme-Sonden). Auch der fachgerechte Einbau sowie weitere Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den Wirkungsgrad einer Wärmepumpe erhöhen:
Ausführliche Informationen gibt es nach wie vor beim BAFA im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Es gibt keine spezielle Förderung für die Kombination von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen. Sie werden separat voneinander gefördert. Die Kombination der Technologien ist jedoch aus ökologischer und ökonomischer Sicht sinnvoll. Sie kann dabei helfen, die CO2-Bilanz Ihres Hauses zu verbessern, den Energieverbrauch zu senken und langfristig Kosten zu sparen.
Durch die Verwendung von Solarstrom für den Betrieb der Wärmepumpe müssen Sie Ihrem Energieversorger weniger Strom abnehmen. Die Überschussenergie können Sie auch für den Betrieb der Wärmepumpe nutzen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, sowohl eine Wärmepumpe als auch eine Photovoltaikanlage zu installieren, können Sie für beide Technologien separate Förderanträge stellen. Detaillierte Informationen zu Förderungen für Photovoltaikanlagen erhalten Sie in unserem Artikel Photovoltaik: Kosten, Förderung & Rechner 2026. Nutzen Sie außerdem den kostenfreien FördermittelCheck und finden Sie heraus, welche Förderungen für Sie infrage kommen.
Zum FördermittelCheckDie KfW-Förderung für Wärmepumpe und andere Heizsysteme hat bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Nummer 458. Der Zuschuss gilt explizit nur für „den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung“.
Wenn Sie eine Bewilligung (Zuwendungsbescheid) erhalten haben und noch Kapital für andere Maßnahmen benötigen (oder die Kosten für die Wärmepumpe nicht auf einmal stemmen können/möchten), können Sie einen Ergänzungskredit zu günstigen Konditionen beantragen. Das Programm mit den Ziffern 358,359 beinhaltet maximal 120.000 Euro zu durchschnittlichen Zinsen (3,2 – 3,4 Prozent) oder zu vergünstigten Zinsen (0,01 – 1,5 Prozent) für Haushalte mit bis zu 90.000 Euro Jahreseinkommen.
Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es eine neue zentrale Fördervoraussetzung für Wärmepumpen. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) wird durch die sogenannte jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ƞ (ETAs) ersetzt. Die ETAs drückt aus, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Um sie zu ermitteln, brauchen Sie die sogenannte jahresbedingte Leistungszahl SCOP. Die dazugehörige Formel lautet:
ETAs = SCOP / 2,5 x 100
Bei elektrischen Wärmepumpen entspricht die Mindestanforderung an die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz folgenden Werten:
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Neben dem technischen Aspekt sind noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, dazu zählen:
Weitere Details sind in der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen nachzulesen.
Seit 2024 läuft die Förderung für Wärmepumpen über die KfW. Wenn Sie andere energetische Maßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch planen, sind Sie beim BAFA weiterhin richtig. Den Antrag für einen Zuschuss für den Heizungstausch stellen Sie als Eigentümer*in für Ihr Gebäude selbst. Die Zuschüsse zahlt die KfW, wenn Sie alle erforderlichen Nachweise zur getauschten Heizung eingereicht haben.
Nach dem Einbau der Wärmepumpe müssen weitere Nachweise eingereicht werden, die ebenfalls auf den Webseiten der KfW zum Antragsverfahren für die Förderung aufgelistet sind – darunter die Rechnung des Fachbetriebs. Die KfW nimmt Auszahlungsrunden immer nur am letzten Kalendertag des Monats vor. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt daher zum nächsten oder je nach Aufkommen zum übernächsten Monatsende.
Die Förderung einer Wärmepumpe ist alternativ auch über das Sparen von Steuern möglich. Mit der Steuererklärung für die Einkommensteuer haben Eigentümer*innen die Möglichkeit, 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Gebäudesanierung geltend zu machen – verteilt über drei Jahre. Dazu zählt der Einbau einer Wärmepumpe oder ein anderweitiger Austausch oder eine Optimierung der Heizung. Aber auch Maßnahmenkosten zur Dämmung sind steuerlich absetzbar.
Vorteil der steuerlichen Förderung ist, dass vorab kein Antrag gestellt werden muss. Sie müssen nur nachträglich mit der Einkommensteuererklärung eine Fachunternehmensbescheinigung einreichen. Der Aufwand für einen Antrag für eine BAFA-Förderung bzw. KfW-Förderung lohnt sich aber, weil diese in der Regel deutlich höher ist als 20 Prozent.
Voraussetzungen für die steuerliche Förderung sind, dass die Eigentümer*innen das Haus selbst nutzen und dass es mindestens 10 Jahre alt ist. Die Förderung ist außerdem auf 40.000 Euro begrenzt. Ausführliche Informationen gibt es im dazugehörigen Artikel:
Zum Artikel: Steuerbonus für Sanierung
Neben der BAFA- und KfW-Förderung gibt es weitere kommunale und regionale Förderprogramme für Wärmepumpen und andere energetische Maßnahmen. Informieren Sie sich unbedingt über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, um die für Sie beste Lösung zu finden.
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über alle Förderprogramme und Zuschüsse für Wärmepumpen von KfW, BAFA und Co.
Nutzen Sie außerdem den kostenfreien FördermittelCheck, um herauszufinden, welche Förderungen für Ihren Neubau oder Sanierungsvorhaben infrage kommen.
Zum FördemittelCheckFragen Sie sich, wie hoch die Förderung für welche Wärmepumpenart ausfällt und ob eine Wärmepumpe im Altbau förderfähig ist? Die häufigsten Fragen zur Förderung von Wärmepumpen haben wir hier aufgelistet und beantwortet.
Luft-Wärmepumpen werden gefördert. Für den Austausch einer Gasheizung durch eine Luft-Wärmepumpe gibt es eine KfW-Förderung von mindestens 30 Prozent. Erhalten Sie zusätzlich den Klima-Geschwindigkeitsbonus, steigt die Förderung auf 46 Prozent (zum 01.02.2027 sinkt der Satz auf 12 %). Zusätzlich können Sie den Einkommensbonus beantragen. Insgesamt erhalten Sie maximal 80 Prozent Förderung.
Wärmepumpen im Altbau werden gefördert. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die sich sowohl an Neubauten als auch an Bestandsbauten richten. Eine Möglichkeit ist die Förderung durch die KfW. Wichtig ist dabei jedoch, dass die Anforderungen an die energetische Sanierung erfüllt werden. In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine Vor-Ort-Beratung durch eine/n Energieberater*in in Anspruch zu nehmen, um zu klären, welche Maßnahmen sinnvoll und förderfähig sind.
Der Umstieg von einer Gas- oder Ölheizung zu einer Wärmepumpe kann Kosten von etwa 20.000 bis 30.000 Euro verursachen. Die genaue Summe hängt von vielen Faktoren ab und muss immer individuell ermittelt werden. In diesem Praxisbeispiel hat die Familie nach Abzug der Fördermittel knapp 20.000 Euro gezahlt.
Sie erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent. Wenn Sie zusätzlich eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gaszentral- oder Nachtspeicherheizung austauschen, erhalten Sie einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 16 Prozent. Haushalte mit einem niedrigen Einkommen und/oder mit minderjährigen Kindern erhalten außerdem einen Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Maximal kann der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 28.000 Euro) betragen.
Die Höhe der Förderung, wenn man eine Wärmepumpe selbst einbaut, liegt zwischen 30 und 80 Prozent. Grundsätzlich sind in diesem Fall nur die Materialkosten der Wärmepumpe förderbar. Um beim Heizungseinbau oder -tausch eine Förderung für Eigenleistung von der KfW zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung durch einen Fachbetrieb oder eine/n Energieberater*in.
Eine Wärmepumpe kann nur mit Fußbodenheizung betrieben werden und ist sowieso zu teuer. Stimmt das? In unserer Online-Community VierWende berichten Hausbesitzer*innen von ihren Erfahrungen mit einer Wärmepumpe. Erfahren Sie mehr über:
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