Kurzfristige Änderungen an der BEG-Förderung. Ab 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen

09.07.2026 Lesedauer: min Redaktion

Ein Energieberater im Kundengespräch.

Die Bundesregierung hat unerwartet Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, vorgenommen und für Verunsicherung und Verwirrung gesorgt. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte dazu zusammengefasst. 

Da ging es dann doch sehr schnell. Am Abend des 8. Juli hat die Bundesregierung die neuen Bedingungen für die Heizungsförderung verkündet und die Antragstellung zu den alten Bedingungen gestoppt. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli. Hausbesitzer*innen, die ihre Heizung tauschen wollen oder schon dabei sind, sollten sich jetzt informieren. Die Änderungen sind vor allem für drei Gruppen relevant:

  1. Hauseigentümer*innen, die bereits eine gültige Antragsbestätigung haben
  2. Hauseigentümer*innen, die alle Unterlagen bereit hatten, aber nicht mehr einreichen konnten
  3. Hauseigentümer*innen, die sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt haben

Neue Bedingungen und Übergangsphase – was bedeutet das für Hauseigentümer*innen?

Hauseigentümer*innen mit einer gültigen Antragsbestätigung

Eigentümer*innen mit bestehender Bestätigung zum Antrag (BzA) beziehungsweise Technischer Projektbeschreibung (TPB)  werden zu den bisherigen Konditionen gefördert. Wer trotz vorliegender gültiger Antragsbestätigung den Antrag noch nicht eingereicht hat, kann dies noch nachholen.

Hauseigentümer*innen, die den Zeitpunkt verpasst haben  

Während der Umstellungsphase vom 09.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026 können für alle BEG-Produkte bei der KfW keine neuen Bestätigungen zum Antrag erstellt werden. Die Erstellung der Technischen Projektbeschreibungen (TPB) durch das BAFA ist ebenfalls nicht mehr möglich. Betroffenen bleibt es nur zu warten, bis die neuen Regelungen gelten.

Hauseigentümer*innen, die noch vor der Heizungsmodernisierung stehen

Wer sich mit der Thematik noch nicht auseinandergesetzt hat, braucht sich nicht mehr zu beeilen. Für den gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Förderkonditionen.

Neue BEG-Förderkonditionen ab dem 21.07.2026

Für Hauseigentümer*innen sind vor allem die Änderungen im Bereich BEG-Heizungsförderung Wohngebäude ausschlaggebend. Diese sind: 

  • Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit).
  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
  • Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer*innen wird noch stärker als bisher nach Einkommen differenziert. Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus: 
    • 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Eigentümer*innen mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro
    • 30 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,
    • 10 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.

Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind in der Familie, reduziert sich das anzusetzende Haushalts-Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro. Ein Beispielhaushalt mit 60.000 Euro Jahreseinkommen und zwei Kindern (eines davon minderjährig) bekommt somit weiterhin einen Einkommensbonus in Höhe von 10 Prozent (siehe oberen Abschnitt). 

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
  • Ein neuer Bonus für Wärmepumpen Made in EU in Höhe von 15 Prozent soll im ersten Quartal 2027 kommen. Die Grundförderung für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, sinken im Gegenzug dann auf 15 Prozent.
  • Der iSFP-Bonus wird erst ab der zweiten Maßnahme und ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € nur für den Betrag gewährt, der 30.000 € übersteigt.

Experten-Webinar für Fragen und Antworten rund um die BEG

In dieser News werden nur die wichtigsten Änderungspunkte abgedeckt. Das Thema Förderung im Allgemeinen und Heizungsförderung im Besonderen wird auch in den kommenden Wochen und Monaten brisant bleiben. Damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind, halten unsere Experten Sie in einem Webinar auf dem Laufenden, ordnen die Sachlage ein und beantworten konkrete Fragen.

Seien Sie dabei am: 16. Juli 2026 um 12:00 Uhr

Mit den beiden Referenten:

  • Frank Hettler, Bereichsleiter bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg
  • Michael Hoppe, Heizungsbauer und Inhaber von Hoppe Heizung
Jetzt anmelden

Weitere Anlaufstellen für ausführliche Informationen sind: 

  • BMWE: www.energiewechsel.de
  • KfW: Effizienzhausförderung sowie Heizungstausch (BEG EM)(​www.kfw.de/beg) und
  • BAFA: Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen(​www.bafa.de/beg)
  • Hotline KfW Heizungsförderung: 0800 5 39 90 13
  • Hotline KfW Sanierung von Wohngebäuden: 0800 5 39 90 02
  • Hotline KfW Sanierung von Nichtwohngebäuden: 0800 539 9001
  • Hotline BAFA: 06196 908 1625
  • Hotline BMWE: 0800 0115 000