Förderung für Solarthermie 2021
Mit Zuschüssen und besonders günstigen Förderkrediten rechnen sich Solarthermieanlagen schneller als ohne. Doch welche Förderung für Solarthermie gibt es? Und worauf ist zu achten? Hier erhalten Sie eine Übersicht über wichtige Förderprogramme von BAFA, KfW und Bundesländern. Mit unseren Tipps zur Antragstellung vermeiden Sie die häufigsten Fehler.
Bis zu 4.500 Euro Fördermittel nur für Berliner Eigentümer*innen
Von wegen arm, aber sexy. Aktuell unterstützt die Investitionsbank Berlin (IBB) Berliner Hauseigentümer*innen mit bis zu 4.500 Förderzuschuss, wenn sie ihre alte Heizung erneuern. Die Fördermittel sind mit denen vom BAFA kombinierbar. Im Optimalfall muss nur noch ein Bruchteil der Gesamtkosten getragen werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf: www.heizungtauschenberlin.de/
FördermittelCheck: Zuschüsse finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihr Vorhaben gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- rund ein Drittel der Kosten für Solarthermie-Kauf und -Installation über Zuschüsse decken
- wichtigste Fördergeber: BAFA und KfW – außerdem regionale und kommunale Solarthermie-Förderung sowie von privaten Energieversorgern
- auch Planung einer Solarthermieanlage wird gefördert
- Förderprogramme schreiben bestimmte technische Standards vor
- viele Förderungen kombinierbar
Die Förderung von Solarthermie ist vielfältig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Förderbank KfW vergeben bundesweit Fördermittel. Außerdem gibt es regionale Förderprogramme in den Bundesländern und kommunale Förderprogramme in vielen Städten und Gemeinden. Sogar private Energieversorger fördern die Installation von Solarthermie. Grundsätzlich existieren zwei Förderungen:
- als Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist und
- als Kredit, der zwar zurückzuzahlen ist, aber mit besonders niedrigen Zinsen.
Allein die BAFA-Förderung für den Einbau von Solarthermie beträgt fast ein Drittel der förderfähigen Kosten. Oft lassen sich Förderprogramme zur Solarthermie kombinieren, sodass sich die Installation einer Anlage für Hausbesitzer noch schneller bezahlt macht.
Übersicht: Welche Fördermöglichkeiten für Solarthermie gibt es?
Was wird gefördert? | Wer fördert Solarthermie? |
---|---|
Planung | BAFA Verbraucherzentrale Energieberatung |
Installation von Solarthermie für Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung | BAFA KfW Länder Kommunen private Energieversorger |
Erweiterung einer Solarthermieanlage | BAFA |
Optimierung einer Solarthermieanlage | BAFA |
Beispielrechnung: Nachrüstung von Solarthermie für Warmwasser
- durchschnittliches Einfamilienhaus, 110 m2 Wohnfläche, 4 Bewohner
- Nachrüstung Solarthermie für Warmwasser, Vakuumröhrenkollektoren, 4 m2, inklusive Speicher und Montage
Kosten in Euro | Förderung in Euro | |
---|---|---|
Gesamtpreis inklusive Installation | 4.870 | |
Zuschuss BAFA: 30 % | 1.460 | |
Kosten abzüglich Förderung | 3.410 |
Beispielrechnung: Nachrüstung von Solarthermie für Heizung und Warmwasser
- durchschnittliches Einfamilienhaus, 110 m2 Wohnfläche, 4 Bewohner
- Nachrüstung Solarthermie für Heizung und Warmwasser, Flachkollektoren, 12 m2, inklusive Speicher und Montage
Kosten in Euro | Förderung in Euro | |
---|---|---|
Gesamtpreis inklusive Installation | 10.200 | |
Zuschuss BAFA: 30 % | 3.060 | |
Kosten abzüglich Förderung | 7.140 |
Förderprogramme für die Planung von Solarthermie
An eine Förderung für Solarthermie sollten Hauseigentümer*innen nicht erst denken, wenn die Anlage installiert ist. Denn schon für die Planung einer Solarthermieanlage können Fördermittel genutzt werden. So fördert das Bundeswirtschaftsministerium eine Beratung durch die Verbraucherzentrale Energieberatung; Hauseigentümer*innen tragen dabei nur einen Eigenanteil von 40 Euro. Geklärt werden kann hier beispielsweise, ob das eigene Haus überhaupt für Solarthermie geeignet ist und welche Fördermittel in Frage kommen.
Eine andere Möglichkeit zur Förderung ist die sogenannte Energieberatung für Wohngebäude (früher: Vor-Ort-Beratung) durch eine/n Energieberater*in. Dabei wird geprüft, ob der Einbau von Solarthermie mit anderen energetischen Maßnahmen kombiniert werden sollte. Oder ob es im Einzelfall sinnvollere Alternativen als Solarthermie gibt, um die eigenen Energiekosten zu senken. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt für diese Beratung einen Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Kosten:
- bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro und
- bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro.
Unser Tipp: Bei einem Vor-Ort-Termin kann der/die Energieberater*in nicht nur alle Fragen rund um die Solarthermieanlage klären, sondern auch beim Stellen von Förderanträgen helfen. So behalten Sie einen Überblick im Förderdschungel aus Krediten und Zuschüssen von BAFA, KfW, Ländern, Kommunen und privaten Versorgern. Denn: Die Antragsfristen für die Förderungen sind verschieden und nicht alle Fördermittel können miteinander kombiniert werden.
Eine erste Übersicht bieten Ihnen die Fördergeldbroschüre von co2online und der FördermittelCheck. Einen direkten Zugriff auf die einzelnen Programme finden Sie hier:
BAFA Förderung für Solarthermie 2020
Die Solarthermie-Förderung über das sogenannte BAFA-Marktanreizprogramm ist für Hauseigentümer besonders attraktiv. Das BAFA fördert den Einbau von Solarkollektoren mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dies gilt sowohl für das Nachrüsten von Solarthermie als auch für den Einbau einer neuen Gasbrennwert-Heizung mit Solarthermie. Wer einen neuen Gasbrennwertkessel installiert und die Anlage für das spätere Einbinden von Solarthermie vorbereitet, erhält eine Förderung von 20 Prozent. Wird eine neue Anlage eingebaut, die Solarthermie mit anderen erneuerbaren Energien kombiniert – zum Beispiel mit einer Pelletheizung oder einer Wärmepumpe –, erhalten Hausbesitzer sogar 35 Prozent der Kosten vom BAFA.
Wenn Sie bisher mit Öl geheizt haben, erhalten Sie beim Umstieg auf einen klimafreundlicheren Energieträger in vielen Fällen einen zusätzlichen Austauschbonus von 10 Prozent. In diesem Fall werden also insgesamt bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten vom BAFA erstattet.
Der BAFA-Antrag auf Förderung einer Solarkollektoranlage kann direkt online gestellt werden.
Art der Solarthermie-Installation | Förderung durch BAFA Marktanreizprogramm 2020 | Förderung inklusive Austauschbonus für Ölheizungen |
---|---|---|
nur Solarthermie (Nachrüstung) | 30 Prozent | 30 Prozent (kein Bonus) |
Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen mit Solarthermie | 35 Prozent | 45 Prozent |
Gas-Brennwertheizung mit Solarthermie | 30 Prozent | 40 Prozent |
„Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizung, die für den Einsatz von Solarthermie vorbereitet ist | 20 Prozent | 20 Prozent (kein Bonus) |
Schritt für Schritt zur Solarthermie
Unser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf Sie bei Planung und Installation von Solarthermie achten sollten.
Mindestanforderungen für eine BAFA Solarthermie Förderung
Grundsätzlich:
- Die Solarthermieanlage muss der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
- Das BAFA fördert nur Solaranlagen, die bestimmte technische Standards erfüllen. Förderfähige Solarthermieanlagen müssen das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark tragen. Hier finden Sie eine Liste aller aktuell förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen (PDF).
Solarthermieanlagen im Gebäudebestand
Art der Anlage | Art des Kollektors | Mindest-Kollektorfläche (brutto) | Mindestgröße Pufferspeicher |
---|---|---|---|
Warmwasser & Raumheizung | Flachkollektoren | 9 m2 | 40 Liter/m2 Kollektorfläche |
Röhrenkollektoren | 7 m2 | 50 Liter/m2 Kollektorfläche | |
Luftkollektoren | keine Mindestfläche | kein Pufferspeicher erforderlich | |
nur Warmwasser | Flach- oder Röhrenkollektoren | 3 m2 | 200 Liter |
Solarthermieanlagen im Neubau
- Solarthermieanlagen in einem Neubau müssen eine Bruttokollektorfläche von mindestens 20 Quadratmeter haben. Die Mindestgröße des Pufferspeichers richtet sich nach der Kollektorart. Bei Flachkollektoren beträgt sie 40 Liter pro Quadratmeter Kollektorfläche, bei Röhrenkollektoren 50 Liter Quadratmeter Kollektorfläche.
- Außerdem muss es sich entweder um ein Wohnhaus mit mindestens drei Wohneinheiten oder um ein Solaraktivhaus handeln. Bei einem Solaraktivhaus beträgt der solare Deckungsgrad mindestens 50 Prozent.
Welche Fehler werden bei einem BAFA-Antrag zur Solarthermie Förderung häufig gemacht? – Tipps von BAFA-Referatsleiter Claus Hoffmann
- Das Wichtigste: Ein Antrag muss immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem/der Installateur*in beim BAFA eingegangen sein. Spätere Anträge werden ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt.
- Wenn einzelne Angaben oder Unterlagen fehlen, kann ein Antrag nicht abschließend bearbeitet werden. Ist die Rechnung auf den Antragsteller ausgestellt? Enthält sie detaillierte Angaben zum Kollektortyp oder zum Volumen des Pufferspeichers? Das sollte unbedingt geprüft werden. Und natürlich müssen Anträge und Fachunternehmererklärungen unterschrieben sein.
- Manchmal achten Verbraucher*innen nicht darauf, dass das BAFA nur Solarkollektoranlagen mit bestimmten Mindeststandards fördert. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Anlage die Standards erfüllt, kann das ganz leicht prüfen. Mit der Liste aller aktuell förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen (PDF).
KfW-Förderung für Solarthermie
Auch die KfW-Bank zählt zu den großen Fördergebern in Sachen Solarthermie. Dabei bietet sie sehr zinsgünstige Kredite für energetische Gebäudemodernisierungen an. Wichtig: Förderanträge bei der KfW müssen vor Beginn der Sanierung gestellt werden. Die Förderungen gelten nicht für Ferienhäuser oder Ferienwohnungen.
KfW-Programm 167: Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit
Wer eine Solarthermieanlage auf seinem Wohngebäude installiert, die die Förderbedingungen des BAFA Marktanreizprogramms erfüllt, kann zusätzlich über das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ einen Kredit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Das Besondere an dem Programm: Es darf mit einer BAFA-Förderung kombiniert werden. Natürlich dürfen die kombinierten Fördermittel von KfW und BAFA die Kosten nicht übersteigen. Derzeit liegt der effektive Jahreszins des Programms bei 0,78 Prozent. Die Laufzeit kann bis zu zehn Jahre betragen; die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei.
KfW-Programm 167 | |
---|---|
Was wird gefördert? | Solarthermieanlagen, die BAFA-Förderbedingungen erfüllen |
Art der Förderung | Kredit bis 50.000 € der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit |
effektiver Jahreszins | 0,78 % |
Kombination mit BAFA | ja |
Regionale und lokale Förderung für Solarthermie
Neben der bundesweiten Förderung für Solarthermie können Verbraucher*innen auch regionale und lokale Förderangebote nutzen. Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden und auch private Energieversorger fördern die Installation von Solarthermie. Mit unserem FördermittelCheck finden Sie die für Sie passenden Fördermittel:
- Förderung Solarthermie: Altbau
- Förderung Solarthermie: Neubau (Warmwasser)
- Förderung Solarthermie: Neubau (Warmwasser und Heizung)
Nordrhein-Westfalen | Baden-Württemberg | |
---|---|---|
Was wird gefördert? | Solarthermie | neue Heizung mit Solarthermie |
Art der Förderung | Zuschuss 90 € pro m2 Kollektorfläche | Kredit 5.000 bis 50.000 €, verbilligte Sollzinsen |
Kombination mit BAFA und KfW | ja | ja |
besondere Voraussetzungen |
|
|
Förderung von Solarthermie in Nordrhein-Westfalen
„progres.nrw“ – so heißt das nordrhein-westfälische Förderprogramm für Solarthermie. Hausbesitzer*innen erhalten einen Zuschuss für die Installation einer Solarthermieanlage in Höhe von maximal 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Der Zuschuss wird für Solarthermieanlagen für Warmwasser mit und ohne Raumwärme gezahlt. Die Förderung kann sowohl mit der BAFA-Förderung des Bundes als auch mit dem KfW-Förderprogramm 167 kombiniert werden. Auch Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme werden mit dem Programm gefördert. Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor die Solarthermieanlage gekauft beziehungsweise installiert wird. Auch darf das Projekt erst begonnen werden, wenn der Antrag bewilligt ist. Die Anträge sind bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Es handelt sich um Solarthermie für ein Bestandsgebäude.
- Eine Kollektorfläche von maximal einem Quadratmeter pro zehn Quadratmeter beheizter Wohn-/Gewerbefläche.
- Der Wohnsitz oder Unternehmenssitz des Antragstellenden liegt in Nordrhein-Westfalen.
Förderung von Solarthermie in Baden-Württemberg
Die baden-württembergische Förderbank „L-Bank“ bietet Eigentümer*innen ein zinsgünstiges Förderdarlehen an, wenn sie in ihrem Haus eine neue Heizanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen. Dabei fördert das Programm „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ auch die Installation einer Solarthermieanlage für Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung. Die L-Bank gewährt einen Kredit zwischen 5.000 und 50.000 Euro mit verbilligten Sollzinsen; der Zinssatz wird aktuell – entsprechend dem Antragsdatum – festgelegt. Die Abwicklung des Kredits läuft über die Hausbank des Antragstellers. Das Programm kann mit dem BAFA-Förderprogramm und der KfW-Förderung kombiniert werden.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Das Wohngebäude hat bis zu drei Wohnungen; mindestens eine Wohnung wird vom Antragstellenden genutzt.
- Es findet ein hydraulischer Abgleich statt.
- Das Gebäude liegt in Baden-Württemberg.
Förderung von Solarthermie bei Neubauten
Auch für Neubauten gibt es verschiedene Solarthermie-Förderprogramme. Dabei gelten dabei oft strengere Förderbedingungen als bei Bestandsgebäuden. Das BAFA fördert Solarthermieanlagen in einem Neubau mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dabei muss die Bruttokollektorfläche mindestens 20 Quadratmeter betragen. Die Mindestgröße des Pufferspeichers richtet sich nach der Kollektorart. Bei Flachkollektoren beträgt sie 40 Liter pro Quadratmeter Kollektorfläche, bei Röhrenkollektoren 50 Liter pro Quadratmeter Kollektorfläche. Außerdem muss es sich entweder um ein Wohnhaus mit mindestens drei Wohneinheiten oder um ein Solaraktivhaus handeln. Bei einem Solaraktivhaus beträgt der solare Deckungsgrad mindestens 50 Prozent.
Die KfW fördert Solarthermie im Neubau mit dem Programm 153 „Energieeffizient Bauen“. Antragsteller erhalten einen Kredit bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, wenn sie ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus bauen oder kaufen. Das heißt: Eine Solarthermieanlage kann über das Programm „Energieeffizient Bauen“ mitfinanziert werden, wenn sie dazu beiträgt, einen Neubau mindestens auf den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 zu bringen.
Vorteile des KfW-Förderprogramms:
- Nach Abschluss der Sanierung wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro gewährt.
- Die KfW-Förderung kann mit der BAFA-Innovationsförderung kombiniert werden.
Besondere Anforderungen oder Einschränkungen:
- Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wochenendhäuser werden nicht gefördert.
Mit dem FördermittelCheck finden Sie alle für Sie passenden Fördermittel:
Autor: Marcus Weber
bisheriger Ansprechpartner: Jens Hakenes