Ein KfW-Effizienzhaus ist ein definierter technischer Standard, den ein Gebäude für eine KfW-Förderung einhalten muss. Ausschlaggebend ist die nach dem Begriff angegebene Kennzahl: Je kleiner die Kennzahl, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes – und desto mehr Geld gibt es von der KfW.
Es gibt die Standards KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal. Ermittelt wird nach einer DIN-Norm der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust eines bestehenden Gebäudes in seinen Abmessungen und seiner Lage gleichen Hauses. Gegenüber diesem Referenzgebäude müssen Primärenergiebedarf und teilweise auch der Wärmeverlust über die Gebäudehülle des zu sanierenden Gebäudes niedriger sein, damit es einen Effizienzhausstandard erreicht.
- Ein Effizienzhaus 85 darf maximal noch 85 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes benötigen und der Transmissionswärmeverlust muss mindestens dem des Referenzgebäudes entsprechen.
- Ein Effizienzhaus 70 darf noch 70 Prozent des Primärenergieverbrauchs aufweisen und der Wärmeverlust über die Gebäudehülle darf höchstens 85 Prozent gegenüber dem Referenzgebäude betragen.
Ebenfalls förderfähig sind Sanierungen von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Für diese gelten eigene Kriterien für Fördersätze und den zu erreichenden energetischen Standard.
Dass im Zuge der energetischen Sanierung ein bestimmter Effizienzhausstand erreicht wird, ist bei der Planung darzulegen und nach Abschluss der Arbeiten zu belegen. Diesen Nachweis führt ein/e Energieeffizienz-Expert*in, der/die die Ausführung begleitet.
Dass Sie diese/n in Ihr Bauvorhaben einbinden, ist Voraussetzung für eine KfW-Förderung. Die Kosten für den/die Energieeffizienz-Expert*in fördert die KfW über BEG WG ebenfalls - zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese betragen für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 5.000 Euro; für Gebäude ab drei Wohnungen 2.000 Euro pro Wohneinheit bis maximal 20.000 Euro insgesamt.