KfW-Förderung 2026: Energetische Sanierung & Neubau

21.07.2026 Lesedauer: min Ines Rutschmann

Hinweis: co2online bietet keine persönliche Fördermittelberatung. Bei Fragen zu einzelnen KfW-Programmen wenden Sie sich bitte direkt an die KfW unter:

0800 539 9002

Die bundeseigene Förderbank KfW finanziert den Bau und Kauf von energieeffizienten Gebäuden, energetisches Sanieren, den Einbau klimafreundlicher Heizungen oder den Anschluss an ein Wärmenetz sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung mit umfangreichen Fördermitteln. In diesem Artikel finden Sie aktuelle Infos zu den relevanten KfW-Programmen. Alle Förderprogramme, auch über die KfW hinaus, finden Sie mit dem FördermittelCheck:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • KfW bietet Darlehen, Förderkredite und Zuschüsse
  • Neue Fördersätze ab Juli 2026
  • Förderung ist stets an Bedingungen geknüpft
  • Förderantrag muss vor dem Beginn der Umsetzung gestellt werden
  • Energieeffizienz-Expert*innen sind häufig einzubeziehen
  • Kredite werden über herkömmliche Banken beantragt, Zuschüsse über das KfW-Zuschussportal

Ein paar allgemeine Informationen vorweg: Die KfW ist die Förderbank des Bundes. 1948 als „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ gegründet, unterstützt sie heute Vorhaben, die wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Belangen dienen. Dazu gehört auch die energetische Optimierung der Gebäude in Deutschland, da dies die Gebäude wirtschaftlicher macht und dem Klimaschutz zugutekommt.

Die KfW-Förderung ist eine finanzielle Unterstützung. Diese erfolgt je nach Förderprogramm 

  • in Form eines Zuschusses,
  • eines zinsverbilligten Darlehens
  • oder als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss.

Die Förderung ist stets an Bedingungen geknüpft, die in der Regel über den gesetzlich festgeschriebenen Mindeststandard hinausgehen.

Überblick KfW-Förderung

Die KfW-Bank bietet Zuschüsse und Förderkredite, um Wohnhäuser energetisch zu sanieren, aber auch mit Erneuerbare-Energien-Anlagen auszurüsten oder neu zu bauen. Am stärksten gefördert wird die energetische Sanierung bestehender Gebäude.

Warum lohnt sich eine KfW-Förderung?

Die Finanzierung von Baumaßnahmen ist mit KfW-Förderung günstiger:

  • Kredite haben vergleichsweise niedrige Zinsen: Die Konditionen der Kredite im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) und im Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ sind mit Abstand günstiger als marktübliche Kredite.
  • Beinhaltet der Förderkredit einen Tilgungszuschuss, verringert dieser den zurückzuzahlenden Kreditbetrag.
  • Ein Zuschuss zu selbst finanzierten Investitionskosten senkt diese nachträglich.

Die Kredite der KfW haben in der Regel Zinsen, die niedriger als bei anderen Banken sind. Ihre konkrete Höhe hängt aber genauso von der Bonität des Kunden und der Laufzeit des Kredits ab. Bei den Laufzeiten der Darlehen ist zu beachten, dass die Zinsbindung spätestens nach zehn Jahren endet. Es kann sich also im Anschluss eine höhere Verzinsung der Restschulden ergeben.

Voraussetzung für die Förderung ist immer, dass Sie die technischen Mindestanforderungen einhalten, an die die Förderung geknüpft ist.

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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Wie hoch ist die KfW-Förderung?

Das Kreditvolumen in den verschiedenen Programmen ist jeweils begrenzt. Die Höhe der Zuschüsse und Tilgungszuschüsse hängt von der gewählten Maßnahme ab.

  • Bei der Effizienzhaus-Sanierung (über BEG - Wohngebäude) richtet sich die Höhe des Tilgungszuschusses danach, wie energieeffizient das Gebäude nach der Sanierung ist und ob es mit erneuerbaren Energien beheizt wird. Der Tilgungszuschuss liegt hier zwischen 5 und 15 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten. Er kann sich zusätzlich erhöhen, wenn das Gebäude vor der Sanierung sehr ineffizient war (Worst Performing Buildung) oder wenn es mit seriell gefertigten Bauteilen gedämmt wird.
  • Beim Heizungstausch (über BEG - Einzelmaßnahmen) liegt der Zuschuss bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zu diesem Satz können verschiedene Boni hinzukommen, sodass sich der Zuschuss auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhöhen kann.

KfW-Förderprogramm 261: Wohngebäude - Kredit (BEG WG)

Über die BEG WG unterstützt der Staat die energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes in einem Zuge zu einem Effizienzhaus sowie den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Die Förderung zur Effizienzhaus-Sanierung setzt die KfW-Bank mit dem Förderprogramm 261 "Wohngebäude - Kredit" um. Wollen Sie die Sanierung Ihres Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus fördern lassen, ist eine Voraussetzung zu erfüllen: der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurück.

Fördersätze Sanierung zum Effizienzhaus im Jahr 2026

Für mehr Informationen bitte scrollen bzw. ziehen

Effizienzhaus
(Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit
Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien
10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse
15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien
5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse
10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien
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Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse
5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien
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Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse
5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien
5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse
10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 15.000 Euro
unterteilt in Effizienzhaus, (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit und Betrag je Wohneinheit

Welche Maßnahmen werden finanziert?

Grundsätzlich werden alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit eines KfW-Effizienzhauses notwendig sind. Dies beinhaltet 

  • Baumaterialien und Bauteile,
  • ihren fachgerechten Einbau sowie
  • die Installation von Heizungs- und Lüftungssystemen. 

Auch Smarthome-Systeme und Mess- und Regelungstechnik gehören dazu.

Außerdem werden Anlagen für den sommerlichen Wärmeschutz (also ein Schutz vor starkem Aufheizen der Räume im Sommer) gefördert, vor allem in Kombination mit einer Wärmedämmung von Wänden sowie bei Erneuerung oder Austausch von Fenstern und Außentüren. Hier kann die Förderung bei der Erneuerung oder der Neuanschaffung von Rollläden und außenliegenden Verschattungselementen beantragt werden.

Laufzeit der KfW-Kredite über BEG WG

Die KfW bietet Laufzeiten von bis zu 30 Jahren für ein Darlehen im Rahmen der BEG WG an, wenn der Kredit nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre über die Restlaufzeit verteilt zurückgezahlt werden soll (= Annuitätendarlehen):

  • 4 bis 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 tilgungsfreien Jahren
  • 11 bis 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren
  • 21 bis 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren

Bei einem endfälligen Darlehen im Rahmen der BEG WG, bei dem während der Laufzeit nur Zinsen und der fällige Kreditbetrag am Ende auf einen Schlag zurückzuzahlen ist, sind die Zinsen höher. Hier beträgt die Laufzeit:

  • 4 bis 10 Jahre

Schritt für Schritt zur KfW-Förderung über BEG WG

Die KfW empfiehlt grundsätzlich ein Vorgehen in fünf Schritten, um Fördermittel für eine Sanierung zum Effizienzhaus über die BEG WG zu beantragen:

  1. Machen Sie eine Energieberatung. Qualifizierte Expert*innen für Energieeffizienz finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Erstellen Sie gemeinsam mit dem/der Energieberater*in ein Sanierungskonzept für Ihr Haus und schließen Sie einen Vertrag mit der/dem Expert*in über die Baubegleitung.
  2. Prüfen Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können und nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten für verschiedene Umbaumaßnahmen.
  3. Stellen Sie den KfW-Förderantrag, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Einen Antrag auf Investitionszuschuss können Sie online auf dem KfW-Zuschussportal stellen oder per Post an die KfW senden. Dafür muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und Ihnen übermitteln. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen beantragen Sie über Ihre Hausbank, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt. Auch dafür wird die BzA benötigt.
  4. Die KfW prüft den Antrag und gibt der Bank die Förderzusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Jetzt können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen und mit der Sanierung beginnen.
  5. Reichen Sie nach der Sanierung die „Bestätigung nach Durchführung“ des/der Energieberater*in bei Ihrer Bank ein oder laden Sie diese auf dem KfW-Zuschussportal hoch. Anschließend wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

KfW-Förderung für den Heizungstausch über BEG EM

Den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung fördert der Staat mit einem Zuschuss über die Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM). Der Zuschuss beträgt mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten, kann aber durch zusätzliche Boni noch höher sein. Maximal ist ein Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen.

Alle Details zu den verschiedenen Boni und welche Heizungen gefördert werden, erklären wir im im Überblick zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. 

Zur BEG-Übersicht

Übersicht Heizungsförderung BEG

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BEG EM Heizungstausch
Zuschuss zu förderfähigen Kosten
Bedingungen
Grundförderung
30 % (für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung ab 2027 auf 15 % zzgl. 15 % Wertschöpfungs-Bonus)
- förderfähige Anlage
Einkommensbonus
10 % / 30 % / 40 %
- für Wohnung/Haus, das Eigentümer*in selbst bewohnt
- dreistufig für Einkommen bis 30.000/40.000/50.000 Euro
Klima-Geschwindigkeitsbonus
bis 31.01.2027: 16 % 
ab 01.02.2027: 12 % 
ab 01.08.2027: 8 % 
ab 01.02.2028: 4 % 
ab 01.08.2028: 0 % 
- für Wohnung/Haus, das Eigentümer*in selbst bewohnt 
- Austausch einer funktionstüchtigen, nicht von einer Austauschpflicht betroffenen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Austausch einer mindestens 20 Jahre alten funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizung
- bei Einbau einer neuen Biomasseheizung ist diese mit einer solarthermischen Anlage oder eine Wärmepumpe zu kombinieren
Wertschöpfungsbonus Wärmepumpe (ab 2027)
15 %
- Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben (Details dazu sollen Ende 2026 veröffentlicht werden)
Auflistung der BEG-Zuschüsse und Boni

Ergänzungskredit zur Heizungsförderung über BEG EM

Seit 2024 gibt es den Ergänzungskredit, um eine neue Heizung auch mit Fremdkapital zu finanzieren - schließlich zahlt die KfW den Zuschuss erst nach Abschluss der Arbeiten und nach Vorlage der bezahlten Rechnung. Das bedeutet: Können oder wollen Sie eine neue Heizung nicht komplett vorfinanzieren, bietet die KfW einen Ergänzungskredit. Dieser kann einen Teil der Kosten oder diese vollständig decken. Der Ergänzungskredit ist separat zum Zuschuss zu beantragen. Ist ein bewilligter Zuschuss gezahlt, ist dieser zur Kredittilgung einzusetzen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten eine zusätzliche Förderung: Hier ist der Zins noch einmal deutlich niedriger gegenüber üblichen Zinssätzen der KfW.

Mehr zum Ergänzungskredit

KfW-Förderung für Neubau, Hauskauf, erneuerbare Energien und altersgerechtes Wohnen

Über die KfW erhalten Sie Kredite, wenn Sie 

KfW-Förderprogramm 297, 298: Klimafreundlicher Neubau

Mit den Programmen 297 und 298 fördert die KfW den Kauf oder Neubau klimafreundlicher Häuser oder Eigentumswohnungen, die mindestens Effizienzhaus-Standard 55 erreichen. Die Höhe des Förderkredites hängt davon ab, wie energieeffizient das Haus am Ende ist. Sie liegt bei 

  • 100.000 Euro für ein Effizienzhaus 55 und 40 und bei
  • 150.000 Euro für ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitssiegel.

Anträge stellen Bauherr*innen über ihre Hausbank bei der KfW. Seit März 2026 gelten deutlich verbesserte Konditionen: Für den Effizienzhaus-55-Standard (EH55) beträgt der effektive Jahreszins nur noch 1,00 Prozent, für den Effizienzhaus-40-Standard (EH40) liegt er aktuell bei 1,69 Prozent – jeweils bei zehn Jahren Laufzeit und Zinsbindung. Allerdings können sich die Konditionen laufend ändern und hängen von der Verfügbarkeit der Bundesmittel ab. 

So endet der Förderzeitraum für die Förderung des Effizienzhauses 55 spätestens am 31.12.2026. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Für den Effizienzhaus-55-Standard (EH55) muss das Projekt bereits genehmigt sein, der Baubeginn darf noch nicht erfolgt sein, und die Wärmeversorgung muss vollständig aus erneuerbaren Energien erfolgen. 

Wollen Sie kein Effizienzhaus bauen oder neu erwerben, können Sie dieses über das KfW-Programm 124 finanzieren. Der effektive Jahreszins ist in diesem Programm aber deutlich höher als in den zuvor genannten Neubau-Programmen und liegt 2026 bei rund 4 Prozent; der Kreditbetrag ist auf 100.000 Euro beschränkt.

KfW-Förderprogramm 300 & 308: Wohneigentum für Familien

Das Programm 300 unterstützt Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind bei der Finanzierung eines neuen klimafreundlichen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Dafür erhalten sie einen Kredit mit besonders günstigen Konditionen (Zinssatz 2026: 0,01 bis 1,17 %). Voraussetzung: 

  • Die Immobilie muss selbst bewohnt werden,
  • das Gebäude ist neu gebaut und erreicht Effizienzhausklasse 40,
  • ein/e Energieeffizienz-Expert*in begleitet die Bauausführung,
  • das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind (plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind).

Der maximale Kreditbetrag erhöht sich ebenfalls mit der Zahl der Kinder in der Familie: bei ein bis zwei Kindern beträgt er 170.000 Euro, bei 3 bis 4 Kindern 200.000 Kindern und bei mindestens 5 Kindern 220.000 Euro. Der Betrag erhöht sich nochmals, wenn das Gebäude mit nachhaltigen Materialien errichtet und dies nachgewiesen wird (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG).

Bestandsimmobilie kaufen und sanieren: „Jung kauft Alt“

Wer als Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind ein Bestandgebäude kaufen und energetisch sanieren möchte, erhält mit dem Programm 308 „Jung kauft Alt“ ebenfalls einen Kredit mit sehr guten Zinsen (0,01 bis 0,53 %). Dabei gelten folgende Bedingungen: 

  • Die Immobilie weist einen niedrigen Energiestandard (F, G oder H) auf und
  • wird innerhalb von 54 Monaten energetisch auf ein „Effizienzhaus 85 EE“- oder „Effizienzhaus Denkmal EE“-Niveau oder höher saniert,
  • das zu versteuernde Einkommen beträgt maximal 90.000 Euro bei einem Kind (plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind). 

Die Kredithöhe beträgt 100.000 Euro bei einem Kind, 125.000 Euro bei zwei Kindern und 150.000 Euro bei drei Kindern. Alle Details zum Förderprogramm „Jung kauft Alt“ finden Sie im dazugehörigen Artikel.

KfW-Programm „Jung kauft Alt“

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KfW-Programm 270: Erneuerbare Energien - Standard

Über dieses Programm werden verschiedene Erzeugungsanlagen für Strom und Wärme auf Basis erneuerbarer Energien finanziert. Dazu gehören:

  • Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden, auf Freiflächen
  • Batteriespeicher
  • Wasser-, Wind- und Biogasanlagen
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) für Biomasse oder Erdwärme
  • Wärme- und Kältenetze
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

Die jeweilige Anlage kann vollständig fremdfinanziert werden, die Zinssätze liegen 2026 bei mindestens 4,07 Prozent effektivem Jahreszins. Der Förderkredit lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren. 

Für Privatpersonen ist vor allem die Finanzierung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und KWK-Anlagen interessant. Heizungsanlagen in Gebäuden werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) stärker gefördert; auch der Bau von Gebäudenetzen und der Anschluss an ein Wärmenetz gehören dazu. 

KfW-Programm 159 & 455-B: Altersgerecht Umbauen

Die beiden Programme unterstützen Sie, wenn Sie in Ihrem Haus Komfort und Sicherheit erhöhen wollen, etwa durch

  • reduzierte Barrieren,
  • erhöhten Einbruchschutz,
  • Erweiterung oder Teilung von Wohnflächen.

Die Zinsen im Programm 159 liegen 2026 bei mindestens 2,8 Prozent; der Kredit umfasst bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wollen Sie eine gerade altersgerecht umgebaute Immobilie erwerben, können Sie den Förderkredit ebenfalls beanspruchen. 

Darüber hinaus gibt es mit dem Programm 455-B einen Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren. Dieser beträgt bis zu 10 Prozent (max. 2.500 €) für Einzelmaßnahmen und bis zu 12,5 Prozent (max. 6.250 €) für den Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“. 

Weitere Infos zu den Förderungen für altersgerechten Umbau finden Sie in unserem Überblick.

Alles zur Förderung für altersgerechtes Wohnen
barrierefreie Räume in den eigenen vier Wänden werden veranschaulicht
Die Grafik „Barrierefreies Wohnen“ von co2online zeigt Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen. Die Maßnahmen beziehen sich auf das Badezimmer, Schlaf- und Wohnzimmer, Küche, Zugänge und Türen.

Wichtige Fragen zur KfW-Förderung (FAQ)

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Das ist von Programm zu Programm unterschiedlich. So gibt es etwa Förderprogramme für Unternehmen, Handwerker*innen, Familien oder für Hausbesitzer*innen.

Über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) werden Hauseigentümer*innen gefördert – unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt, ob die Eigentümer*innen selbst um Haus wohnen oder es vermieten. Die Fördersätze können sich aber je nach Nutzung des Hauses unterscheiden.

Der Antrag für einen KfW-Kredit muss immer über ein Kreditinstitut laufen. Welche Kreditinstitute die jeweiligen Förderprogramme der KfW unterstützen, lässt sich über die Website der KfW abfragen.

Für die KfW-Förderung im Rahmen der BEG WG und im Programm 300 "Wohneigentum für Familien" müssen Sie eine/n Energieeffizienz-Expert*in mit der Begleitung der Sanierungsarbeiten beauftragen, ehe Sie einen Kreditantrag stellen. Diese/r Expert*in bestätigt gegenüber der Bank, dass die Sanierung zum angestrebten Effizienzhausstandard führt. Wenn Sie noch kein Sanierungskonzept erstellt haben - etwa in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans - sollten Sie sich zuerst von einem/einer Energieeffizienz-Expert*in beraten lassen. Fachleute in Ihrer Nähe werden auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de angezeigt.

Ein KfW-Effizienzhaus ist ein definierter technischer Standard, den ein Gebäude für eine KfW-Förderung einhalten muss. Ausschlaggebend ist die nach dem Begriff angegebene Kennzahl: Je kleiner die Kennzahl, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes – und desto mehr Geld gibt es von der KfW.

Es gibt die Standards KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal. Ermittelt wird nach einer DIN-Norm der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust eines bestehenden Gebäudes in seinen Abmessungen und seiner Lage gleichen Hauses. Gegenüber diesem Referenzgebäude müssen Primärenergiebedarf und teilweise auch der Wärmeverlust über die Gebäudehülle des zu sanierenden Gebäudes niedriger sein, damit es einen Effizienzhausstandard erreicht.

  • Ein Effizienzhaus 85 darf maximal noch 85 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes benötigen und der Transmissionswärmeverlust muss mindestens dem des Referenzgebäudes entsprechen.
  • Ein Effizienzhaus 70 darf noch 70 Prozent des Primärenergieverbrauchs aufweisen und der Wärmeverlust über die Gebäudehülle darf höchstens 85 Prozent gegenüber dem Referenzgebäude betragen.

Ebenfalls förderfähig sind Sanierungen von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Für diese gelten eigene Kriterien für Fördersätze und den zu erreichenden energetischen Standard.

Dass im Zuge der energetischen Sanierung ein bestimmter Effizienzhausstand erreicht wird, ist bei der Planung darzulegen und nach Abschluss der Arbeiten zu belegen. Diesen Nachweis führt ein/e Energieeffizienz-Expert*in, der/die die Ausführung begleitet.

Dass Sie diese/n in Ihr Bauvorhaben einbinden, ist Voraussetzung für eine KfW-Förderung. Die Kosten für den/die Energieeffizienz-Expert*in fördert die KfW über BEG WG ebenfalls - zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese betragen für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 5.000 Euro; für Gebäude ab drei Wohnungen 2.000 Euro pro Wohneinheit bis maximal 20.000 Euro insgesamt.

Ein Kredit wird in der Regel unmittelbar nach Bewilligung der Förderung durch die KfW bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt über den gewählten Finanzierungspartner. Ein Tilgungszuschuss wird sofort verrechnet und reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag.

Nach Abschluss der Maßnahmen müssen zumeist Handwerkerrechnung, Kaufbelege und Nachweise über die Erfüllung der Konditionen eingereicht werden. Die Rückzahlung richtet sich nach der im jeweiligen Programm festgeschriebenen Laufzeit. Bei Krediten ist häufig ein Tilgungszuschuss möglich, wenn alles ordnungs- und fristgemäß eingereicht und gezahlt wird.

Kontaktdaten KfW

Kostenfreie Servicehotline zu Bauen, Sanieren & Wohnwirtschaft:
0800 539 9002
Erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr.

Internet: www.kfw.de

Post-Adresse:
KfW Bankengruppe
Hauptsitz Frankfurt am Main
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Weitere Kontaktmöglichkeiten:
https://www.kfw.de/Über-die-KfW/

 

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