Einbruchschutz: Förderung und Zuschüsse 2021
Rund 100.000 Wohnungseinbrüche gab es laut Polizeistatistik in Deutschland im Jahr 2018. Mit verschiedenen Bau- oder Umbaumaßnahmen können Privatpersonen Haus und Wohnung sichern – und gleichzeitig den Energieverbrauch senken. Für die Finanzierung der einzelnen Baumaßnahmen gibt es staatliche Unterstützung von der bundeseigenen Förderbank KfW in Form von Zuschüssen und Krediten. Außerdem gibt es regionale und lokale Förderungen für Einbruchschutz – und auch Steuerabzüge sind möglich.
FördermittelCheck: Förderungen finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- KfW-Förderprogramm für Zuschüsse: KfW 455-E oder KfW-Förderung als Kredit: KfW 159
- regionale Förderprogramme für Einbruchschutz in 11 Bundesländern; auch städtische Förderung möglich
- Beispiel Heidelberg: 25 Prozent Zuschuss für Einbruchschutz
- steuerliche Förderung: Steuerabzug teils lohnender als Zuschuss
KfW-Förderung für Einbruchschutz: Infos im Überblick
Die KfW-Förderung für Einbruchschutz besteht aus Zuschüssen aus dem Programm 455-E oder einem Kredit aus dem KfW-Programm 159. Sie gelten unter anderem für Privatpersonen, die Häuser oder Eigentumswohnungen besitzen. Gefördert werden beispielsweise einbruchhemmende Fenster und Außentüren, Alarmanlagen, Beleuchtung oder Videokameras am Eingang.
Für die Beratung zum Einbruchschutz stehen in ganz Deutschland Beratungsstellen der Polizei zur Verfügung, zahlreiche Portale im Internet bieten zudem herstellerunabhängige Informationen rund um den Einbruchschutz. Finden Sie Fachanbieter für Sicherheitstechnik, die Ihre geplanten Maßnahmen umsetzen können.
Antragsstopp im Zuschuss Einbruchschutz (455-E)
Die Fördermittel für den Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) sind nicht mehr verfügbar. Bitte stellen Sie keine weiteren Anträge mehr. Wann der Fördertopf wieder gefüllt wird, ist unklar. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden. Zugesagte Anträge sind vom Förderstopp nicht betroffen.
Antragsstopp im KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159)
Die Fördermittel für das KfW-Programm 159: Altersgerecht Umbauen sind nicht mehr verfügbar. Für diesen Zuschuss wurde Ende 2023 eine Antragssperre verhängt - neue Anträge können vorerst nicht gestellt werden. Bitte stellen Sie keine weiteren Anträge mehr. Wann der Fördertopf wieder gefüllt wird, ist unklar. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden. Zugesagte Anträge sind vom Förderstopp nicht betroffen.
1. Was genau wird mit den Programmen zum Einbruchschutz gefördert?
Mechanische Sicherungen an Fenstern und Türen schützen wirksam gegen Einbruch. Dieb*innen dringen dann nicht so schnell ein. Ein Drittel aller Einbruchsversuche wird wegen mechanischer Sicherungen abgebrochen.
Gefördert werden von der KfW zum Einbruchschutz:
- einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren oder Nachrüstsysteme für Türen oder Fenster (verstärkte Türblätter, Zargen oder Verglasung, Sperrbügel, einbruchhemmende Türschlösser, aber auch Rollläden und Fenstergitter)
- einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren (mit stabilen Rahmen, Scheiben aus Sicherheitsglas, abschließbaren Griffen, mehreren Mauerankern, auch Rollläden und Fenstergitter) – über die KfW-Programme 430 (Zuschuss) und 151/152 (Kredit)
- Alarmanlagen (mit Bewegungsmelder oder Infrarotlichtschranken) und Beleuchtung (für leicht zugängliche Fenster und Türen) sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
- Überprüfung von Besucher*innen (Weitwinkelspione, Gegensprechanlagen, Videokameras im Eingangsbereich)
Beim Kauf ist auf Qualitätssiegel und Widerstandsklassen zu achten. Förderfähig sind für die KfW Türen und Fenstertüren ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627. Für andere Förderprogramme können andere Mindeststandards gelten.
2. Wie hoch ist die Förderung?
Fördermittel zum Einbruchschutz gibt es sowohl für Häuser als auch für Eigentumswohnungen. Mit einem unterschiedlich hohen Zuschuss gefördert werden Materialkosten und Handwerkskosten:
- Zuschüsse von 100 bis maximal 1.600 Euro (20 Prozent Zuschuss zu Investitionen zwischen 500 und 1.000 Euro, danach 10 Prozent Zuschuss zu Investitionen über bis zu 15.000 Euro)
- bei Kombination mit Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen oder zur Barrierefreiheit Zuschüsse von 200 bis maximal 6.250 Euro
Voraussetzung für die KfW-Förderung Einbruchschutz ist, dass die Summe aller Investitionen bei mindestens 500 Euro liegt. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über das KfW-Investitionszuschussportal zu stellen. Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.
KfW-Förderschwerpunkt | Prozent der förderfähigen Kosten | Zuschüsse |
---|---|---|
Einbruchschutz | 20 bzw. 10 | 100 Euro bis 1.600 Euro |
Barriere-Reduzierung | ||
- Einzelmaßnahmen | 10 | 200 Euro bis 5.000 Euro |
- Standard altersgerechtes Haus | 12,5 | 200 Euro bis 6.250 Euro |
Zinsgünstige Kredite bietet das KfW-Programm 159 („Altersgerecht Umbauen“). Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten einschließlich Nebenkosten (zum Beispiel für Planung und Beratung) finanziert werden.
3. Wer zahlt die KfW-Fördermittel aus?
Die KfW-Fördermittel aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ (KfW-Investitionszuschuss 455-E) zahlt die KfW selbst aus. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats. Beantragt wird die Auszahlung der KfW-Fördermittel über das KfW-Zuschussportal.
Kredite aus dem KfW-Programm 159 (ebenfalls „Altersgerecht Umbauen“) werden über Banken, Sparkassen und Versicherungen vergeben und ausgezahlt.
4. Wer kann einen Antrag stellen?
Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (KfW-Investitionszuschuss 455-E) gilt für Mieter*innen und Eigentümer*innen von Eigentumswohnungen (in einer Wohnungseigentümergemeinschaft) und von Häusern (Ein- oder Zweifamilienhaus).
Kredite aus dem KfW-Programm 159 werden an alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen sowie an Ersterwerber*innen von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen vergeben.
5. Welche Bedingungen gibt es?
Gefördert wird der Einbruchschutz über „Altersgerecht Umbauen“ (KfW-Investitionszuschuss 455-E)
- für Privateigentümer*innen und Mieter*innen bestehender Wohnungen und Häuser ebenso wie für Ersterwerber*innen von sanierten Eigentumswohnungen oder Häusern,
- für Baunebenkosten durch Architekt*innen und Ingenieur*innen, Wiederherstellungskosten sowie Beratung-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen und
- auch für Baudenkmale (siehe Merkblatt).
Ausgeschlossen sind von dieser KfW-Förderung für Einbruchschutz
- Ferienhäuser und -wohnungen,
- Wochenendhäuser,
- Boardinghäuser und
- Nachfinanzierungen begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.
Kredite aus dem KfW-Programm 159 werden nicht vergeben für Einrichtungsgegenstände sowie Maßnahmen an
- Boardinghäusern, Ferienhäusern und -wohnungen, Wochenendhäusern sowie
- Pflege- und Altenwohnheimen, die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsrechts der Länder fallen.
Details zu weiteren Förderbedingungen sind bei der KfW und anderen Fördergebern zu finden.
6. Welche Kombinationsmöglichkeiten sind sinnvoll?
Grundsätzlich sollten Sie bei Maßnahmen für den Einbruchschutz prüfen, ob eine Kombination mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung sinnvoll ist. Denn meist ist es wesentlich günstiger, mehrere Dinge auf einmal anzugehen – anstatt Personen für die Planung und handwerkliche Arbeiten mehrfach zu beauftragen. Außerdem können Sie durch sinkenden Energieverbrauch die Kosten für einen Umbau wieder gutmachen, bei reinem Einbruchschutz dagegen nicht.
Kombiniert werden kann der KfW-Investitionszuschuss 455-E mit dem KfW-Investitionszuschuss 430 und mit dem KfW-Kredit 151/152 z. B. wenn Sie neue Fenster planen. Die beiden letztgenannten können jedoch nicht miteinander kombiniert werden. Für den Einbruchschutz gibt es zudem weitere regionale Förderprogramme, auch in Kommunen. Deshalb ist es sinnvoll, zunächst vor Ort geeignete Förderungen und Kombinationsmöglichkeiten zu prüfen.
Sind noch andere Maßnahmen geplant, die nichts mit Einbruchschutz oder altersgerechtem Umbauen oder Barrierefreiheit zu tun haben, zum Beispiel zur energetischen Sanierung? Dann sollten Sie prüfen, ob weitere Förderprogramme in Frage kommen, die nichts mit Einbruchschutz zu tun haben – zum Beispiel mit dem FördermittelCheck. Für einen Überblick in gedruckter Form sorgt die Fördermittelbroschüre von co2online (PDF, 1,33 MB).
Wichtig ist, dass bei der Kombination von Förderungen die Summe der öffentlichen Förderzusagen nicht höher ist als die Summe der förderfähigen Kosten. Sind Förderprogramme nicht mit anderen kombinierbar, steht das üblicherweise in den Förderbedingungen.
Werden viele Maßnahmen kombiniert, gibt es meist auch viele Kombinationsmöglichkeiten für Förderprogramme, zum Beispiel zum energetischen Sanieren. In einem solchen Fall lohnt es sich, eine Energieberatung bei einer erfahrenen Fachkraft einzubinden.
7. Beispielrechnungen für Einbruchschutz und Förderung
Für eine einbruchsichere Grundausstattung eines Einfamilienhaus-Neubaus ist mit durchschnittlichen Mehrkosten von rund 1.500 bis 2.500 Euro zu rechnen. Dazu zählen:
- eine einbruchhemmende Haustür,
- ein VdS-geprüfter Schließzylinder mit Sicherungskarte und
- einbruchhemmende Fenster mit Pilzkopfbeschlägen (im Erdgeschoss).
Für umfassenderen Schutz kann eine einfache Alarmanlage sorgen. Die kostet etwa 2.000 bis 2.500 Euro zusätzlich und meldet neben Einbrüchen auch Rauch oder Gas.
Das Nachrüsten eines Altbaus mit Einbruchschutz-Elementen ist teurer als das Ausstatten eines Neubaus. Pro Fenster ist beim Altbau mit durchschnittlich 300 Euro zu rechnen. Das Nachrüsten einer Tür kostet mindestens rund 800 Euro. Für eine Tür und acht Fenster würden beispielsweise 3.200 Euro fällig.
Mit der KfW-Förderung sind Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der Gesamtkosten möglich – auch für die Nebenkosten (Planung/Beratung). Bei der Grundausstattung eines Neubaus wären das beispielsweise 200 Euro der insgesamt 2.000 Euro Kosten für den Einbruchschutz; bei der Nachrüstung eines Altbaus 320 Euro von 3.200 Euro. Wird der Einbruchschutz mit Maßnahmen zur Barrierereduzierung kombiniert, gibt es 12,5 Prozent Zuschuss von der KfW. Für den Neubau ergäben sich dann 250 Euro, für den Altbau 400 Euro.
Noch größer kann der Förderanteil bei regionalen oder lokalen Förderungen oder bei Kombinationen ausfallen. Die „Heidelberger Schlossprämie“ der Stadt Heidelberg bietet beispielsweise einen Zuschuss von 25 Prozent (maximal 2.500 Euro). Bei den oben genannten Beispielen wären das 500 Euro (Neubau) beziehungsweise 800 Euro (Altbau). Es lohnt sich also, auch andere Einbruchschutz-Förderprogramme zu prüfen und Beispiele durchzurechnen.
Förderung oder Zuschuss für Einbruchschutz beantragen
Das genaue Vorgehen beim Beantragen eines Zuschusses oder Kredits für den Einbruchschutz hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Wichtig ist, dass die meisten Förderungen bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen ausschließen. Der Antrag ist also meist schon vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
Ein KfW-Zuschuss für Einbruchschutz ist direkt bei der bundeseigenen Förderbank zu beantragen. Der Antrag ist über das KfW-Zuschussportal zu stellen. Doch zuvor sind noch andere Schritte nötig, die die KfW auflistet und erläutert:
- Maßnahme planen, ggf. Energieberater beauftragen
- passende Förderung wählen
- Zuschuss beantragen
- Vorhaben für Einbruchschutz starten
- Zuschuss erhalten
Wer einen KfW-Kredit nach Einbruchschutz-Förderprogramm 159 in Anspruch nehmen möchte, muss sich dagegen an seine Bank, Sparkasse oder Versicherung wenden. Die KfW stellt den Kredit für Einbruchschutz-Maßnahmen nicht direkt zur Verfügung.
Förderprogramme für Einbruchschutz im Überblick
KfW-Programm | |
---|---|
KfW 455-E |
|
KfW 159 |
|
regionale Förderung | mögliche zusätzliche Förderung auf Landesebene:
|
lokale Förderung | mögliche zusätzliche Förderung durch Landkreis oder Kommune:
|
BAFA | Förderung einer Energieberatung („Energieberatung für Wohngebäude“) |
Die Kombination von KfW-Zuschüssen mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Ländern oder Kommunen ist meist möglich – wenn die Summe der öffentlichen Förderzusagen nicht höher ist als die Summe der förderfähigen Kosten. Bei regionalen oder lokalen Zuschüssen werden KfW-Zuschüsse zum Teil auch direkt angerechnet, also abgezogen.
Welche Bereiche werden bei den KfW-Programmen gefördert?
Mit den Zuschüssen und Krediten aus den KfW-Programmen 455-E/159 „Altersgerecht Umbauen“ lassen sich Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen finanzieren. Die Förderung gibt es für
- den Einbruchschutz an Fenstern (Scheiben, Rahmen, Griffe, Rollläden, Gitter),
- den Einbruchschutz an Haustüren (Schloss, Sperrbügel, Glas, Zargen) und
- den Einbruchschutz durch Licht und ähnliches (Beleuchtung und Bewegungsmelder, Alarmanlage, Gegensprechanlage).
Bei der Auswahl ist auf Qualitätssiegel und Widerstandsklassen zu achten. Förderfähig sind für die KfW zum Beispiel Türen und Fenstertüren erst ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
Übersicht für die Förderung zum Einbruchschutz
KfW-Zuschuss/Kredit 455-E/159 Altersgerecht Umbauen | |
---|---|
Einbruchschutz Türen | einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren + barrierearm (ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627) |
Einbruchschutz Fenster | Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden, Nachrüstsysteme für Fenster, Balkone und Terrassentüren mit Fensterstangenschlössern und Bandseitensicherungen |
Einbruchschutz Licht etc. | Alarmanlagen und Beleuchtung: Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung (DIN EN 50131 Grad 2 oder besser), von Bewegungsmeldern und Beleuchtung |
Überprüfung von Besuchern: Einbau von Türspionen, Türkommunikation und Gegensprechanlagen |
Regionale Förderung für Einbruchschutz-Maßnahmen
Zahlreiche Regionen beziehungsweise Bundesländer bieten eine Förderung für Einbruchschutz. Nicht alle Förderungen sind miteinander kombinierbar. Deshalb gilt es, die lukrativste Förderung für Ihr persönliches Einbruchschutz-Vorhaben zu finden.
Bundesland | Fördergeber |
---|---|
Baden-Württemberg | L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg |
Berlin | Investitionsbank Berlin (IBB) |
Bremen | Bremer Aufbau-Bank GmbH |
Hamburg | Hamburgische Investitions- und Förderbank |
Hessen | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen | Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
Nordrhein-Westfalen (NRW) | NRW Bank |
Sachsen | Sächsische Aufbaubank |
Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig-Holstein |
Thüringen | Thüringer Landesverwaltungsamt |
Keine zusätzliche Förderung für Einbruchschutz bieten die Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt.
Prüfen Sie auch, ob Ihre Kommune eigene Förderprogramme für Einbruchschutz anbietet. Die Stadt Heidelberg fördert beispielsweise geeignete Maßnahmen im Rahmen der Heidelberger Schlossprämie.
Steuerliche Förderung für Einbruchschutz
Ein Steuerabzug kann bei Einbruchschutz-Maßnahmen lohnender sein als ein Zuschuss durch KfW oder andere Fördergeber. Wenn Sie weniger als 2.000 Euro (beziehungsweise 500 Euro bei Einzelmaßnahmen) ausgeben, bekommen Sie keinen KfW-Zuschuss. Diese Kosten können Sie dann jedoch in Ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt auch für Kosten über der maximalen Förderhöhe von 6.250 Euro.
Kosten bis 6.000 Euro können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Wie bei anderen Handwerkerleistungen werden dafür 20 Prozent des Arbeitslohns, der Fahrt- und Maschinenkosten plus die anteilige Umsatzsteuer erstattet, sprich: bis zu 1.200 Euro. Ausgaben für Material zählen nicht dazu.
Abhängig von der persönlichen Situation kann ein Steuerabzug sinnvoller sein als ein Zuschuss. Deshalb lohnt sich eine Hochrechnung vor dem Beantragen. Haben Sie besonders hohe Ausgaben, ist eventuell ein Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung möglich. Materialkosten sollten in der Rechnung einzeln aufgeführt werden. Nur dann akzeptiert das Finanzamt die Steuererleichterung. Bezahlen Sie per Überweisung. Dann können Sie die Ausgaben mit einem Kontoauszug nachweisen. Details zur Absetzbarkeit von Einbruchschutz-Maßnahmen erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
BAFA-Förderung für Einbruchschutz
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz nicht. Allerdings wird die Energieberatung für Wohngebäude von Energieeffizienz-Experten vom BAFA bezuschusst. Wenn also Maßnahmen zum Einbruchschutz mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung kombiniert werden, kommt auch diese Förderung infrage.