6. Welche Kombinationsmöglichkeiten sind sinnvoll?
Grundsätzlich sollten Sie bei Maßnahmen für den Einbruchschutz prüfen, ob eine Kombination mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung sinnvoll ist. Denn meist ist es wesentlich günstiger, mehrere Dinge auf einmal anzugehen – anstatt Personen für die Planung und handwerkliche Arbeiten mehrfach zu beauftragen. Außerdem können Sie durch sinkenden Energieverbrauch die Kosten für einen Umbau wieder gutmachen, bei reinem Einbruchschutz dagegen nicht.
Kombiniert werden kann der KfW-Investitionszuschuss 455-E mit dem KfW-Investitionszuschuss 430 und mit dem KfW-Kredit 151/152 z. B. wenn Sie neue Fenster planen. Die beiden letztgenannten können jedoch nicht miteinander kombiniert werden. Für den Einbruchschutz gibt es zudem weitere regionale Förderprogramme, auch in Kommunen. Deshalb ist es sinnvoll, zunächst vor Ort geeignete Förderungen und Kombinationsmöglichkeiten zu prüfen.
Sind noch andere Maßnahmen geplant, die nichts mit Einbruchschutz oder altersgerechtem Umbauen oder Barrierefreiheit zu tun haben, zum Beispiel zur energetischen Sanierung? Dann sollten Sie prüfen, ob weitere Förderprogramme in Frage kommen, die nichts mit Einbruchschutz zu tun haben – zum Beispiel mit dem FördermittelCheck.
Wichtig ist, dass bei der Kombination von Förderungen die Summe der öffentlichen Förderzusagen nicht höher ist als die Summe der förderfähigen Kosten. Sind Förderprogramme nicht mit anderen kombinierbar, steht das üblicherweise in den Förderbedingungen.
Werden viele Maßnahmen kombiniert, gibt es meist auch viele Kombinationsmöglichkeiten für Förderprogramme, zum Beispiel zum energetischen Sanieren. In einem solchen Fall lohnt es sich, eine Energieberatung bei einer erfahrenen Fachkraft einzubinden.
Zum FördermittelCheck