Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt werden.
- Der Gesetzesentwurf muss aktuell noch vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden. Bis dahin gelten mit wenigen Ausnahmen die Punkte im GEG.
- Der nachfolgende Artikel bezieht sich auf die aktuell geltenden Punkte.
- Sollte das GMG im Sommer verabschiedet werden, würden folgende Änderungen eintreten.
Die 65-Prozent-Regel soll durch eine sogenannte Biotreppe ersetzt werden. Damit ist die steigende Beimischungspflicht für Gas und Öl mit erneuerbaren Anteilen gemeint. Der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung in bestehenden Gebäuden soll weiterhin erlaubt sein. Allerdings müssen Eigentümer*innen einer solchen fossilen Heizung sicherstellen, dass:
- ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent,
- ab dem 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent,
- ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent,
- ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent
der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem oder orangem Gas stammt. Die Heizungsförderung im Rahmen der BEG bleibt durch das neue Gesetz unangetastet.
Was jetzt schon gilt, sind die neuen Übergangsfristen für große und kleine Städte. Demnach ist der Neueinbau von Gas- und Ölheizungen mit weniger als 65-prozentigem Anteil erneuerbarer Energien erst ab dem 1. November 2026 verboten und nicht, wie im GEG festgelegt, ab dem 1. Juni 2026.