Energetische Sanierung steuerlich absetzen 2026

03.09.2026 Lesedauer: min Jens Hakenes

Die Kosten einer Sanierung lassen sich in vielen Fällen von der Steuer absetzen. Wir zeigen, wie das Schritt für Schritt geht – und wie Sie häufige Fehler vermeiden. Auch Alternativen zum Steuerbonus stellen wir vor. Denn häufig lässt sich auf anderen Wegen noch mehr Geld herausholen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • bis zu 40.000 Euro Einkommensteuer sparen
  • aufgeteilt über 3 Jahre
  • wichtigste Voraussetzungen: Selbstnutzung & Haus oder Wohnung mindestens 10 Jahre alt
  • Alternativen: Steuerermäßigung, Zuschuss oder Kredit von KfW oder BAFA

Energetische Sanierung steuerlich absetzen: Das Wichtigste in Kürze

20 Prozent der Kosten einer energetischen Sanierung lassen sich von der Steuer absetzen. Pro Haus oder Wohnung gibt es einen Steuerbonus von maximal 40.000 Euro. Der wird über drei Jahre aufgeteilt: sieben Prozent im ersten Jahr, sieben Prozent im zweiten Jahr und sechs Prozent im dritten Jahr.

Steuerlich absetzbar sind Kosten von maximal 200.000 Euro. Aber nur, wenn das Gebäude selbst zu Wohnzwecken genutzt wird, mindestens zehn Jahre alt und die Sanierung bis Ende 2029 abgeschlossen ist (siehe Voraussetzungen). Mit Zuschüssen oder vergünstigten Krediten von KfW oder BAFA ist der Steuerbonus für eine einzelne Maßnahme nicht kombinierbar (siehe Vergleich).

Zum ModernisierungsCheck: Welche Maßnahme und welche Förderung rechnen sich?

Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Wie viel Geld sich mit dem Steuerbonus genau zurückholen lässt, hängt von den Kosten der energetischen Sanierung und von der Höhe Ihrer Einkommensteuer ab.

Bei Kosten von zum Beispiel 30.000 Euro (etwa für einen Fenstertausch) wären 20 Prozent Steuerbonus insgesamt 6.000 Euro. Die sind über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehbar:

Für mehr Informationen bitte scrollen bzw. ziehen

Jahr 1
7 %
2.100 €
Jahr 2
7 %
2.100 €
Jahr 3
6 %
1.800 €
Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Dabei handelt es sich um eine Steuerersparnis und keine Erstattung. Das heißt: Wer weniger Einkommensteuer zahlt, verliert den Rest des Steuerbonus. Vor- oder Rücktrag sind nicht möglich. Was das bedeutet, zeigt ein Beispiel für ein geringes Einkommen (auch Rente oder Pension) und eine umfangreiche energetische Sanierung:

  • Kosten: 200.000 Euro
  • Einkommen (zu versteuern): 50.000 Euro für ein Ehepaar
  • Steuerschuld pro Jahr: ca. 5.700 Euro
  • Steuerbonus: 20 Prozent = 40.000 Euro
  • verteilt über 3 Jahre: 14.000 Euro + 14.000 Euro + 12.000 Euro

Bei diesem Beispiel verfallen im ersten und zweiten Jahr jeweils rund 8.300 Euro und im dritten Jahr 6.300 Euro Steuerbonus.

Prüfen Sie also auch Alternativen oder Ergänzungen zum Steuerbonus – vor allem je geringer das Einkommen und je höher die Sanierungskosten sind.

Beispielrechnungen für Steuerbonus bei verschiedenen Sanierungen

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Beispielrechnungen für Steuerbonus bei verschiedenen Sanierungen
Kosten
20.000 €
30.000 €
50.000 €
200.000 €
Steuerbonus
4.000 €
6.000 €
10.000 €
40.000 €
Jahr 1
1.400 €
2.100 €
3.500 €
14.000 €
Jahr 2
1.400 €
2.100 €
3.500 €
14.000 €
Jahr 3
1.200 €
1.800 €
3.000 €
12.000 €

Quelle: Beispiele von co2online, eigene Berechnungen

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Welche Maßnahmen sind steuerlich absetzbar?

Von der Steuer absetzen lassen sich nur die Kosten für bestimmte Maßnahmen, nämlich Sanierungen,

  • die unmittelbar zur Energieeinsparung beitragen,
  • von Fachunternehmen erledigt werden und
  • gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Die Maßnahmen, die für den Steuerbonus infrage kommen, werden in § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) einzeln aufgelistet:

Was genau unter den einzelnen Maßnahmen zu verstehen ist und welche Mindestanforderungen erfüllt werden müssen, steht in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). Dort sind zum Beispiel auch die maximalen U-Werte für Dämmung, Fenster und Türen zu finden.

Der Arbeitsbereich des beauftragten Fachunternehmens muss zur jeweiligen Maßnahme passen: Der Heizungsinstallateur, der die Heizung tauscht, kann nicht noch nebenbei die Fassade dämmen – das gehört zu einem anderen Gewerk.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für das Absetzen der Kosten einer energetischen Sanierung gelten einige Voraussetzungen. Die wichtigsten sind ein mindestens zehn Jahre altes Gebäude und Selbstnutzung.

Das zu sanierende Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. Dabei gilt der Tag des Bauantrags oder des Einreichens der Bauunterlagen. Ist der nicht bekannt, gilt der 1. Januar des Baujahres.

Der Steuerbonus gilt nur für selbst genutzte Objekte, zum Beispiel Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen; aber auch für Zweit- oder Ferienwohnungen – und das in der gesamten Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen (nicht Großbritannien und Schweiz). Bei teilweiser Nutzung (etwa als Arbeitszimmer oder bei kostenpflichtiger Vermietung) sind die Kosten anteilig zu berücksichtigen.

Die Maßnahmen zur energetischen Sanierung müssen von Fachunternehmen umgesetzt werden. Als Beleg dient eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster. Für Eigenleistung gibt es keinen Steuerbonus.

Der Steuerbonus gilt nur für Maßnahmen, die bis zum Ende des Jahres 2029 erledigt sind. Ob auch danach die Kosten einer energetischen Sanierung von der Steuer abzusetzen sind, ist noch nicht absehbar.

Die Kosten der energetischen Sanierung müssen per Überweisung beglichen werden. Barzahlung ist für den Steuerbonus nicht erlaubt. Wer in Raten bezahlt, muss die letzte Rate abwarten.

Steuerbonus oder KfW/BAFA – was lohnt sich im Jahr 2026 mehr?

Viele Eigentümer*innen fragen sich: Lohnt sich eher der Steuerbonus oder eine staatliche Förderung über KfW oder BAFA (Zuschuss oder Kredit)? Kurz gesagt lohnt sich in der Regel der Steuerbonus immer dann,

  • wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde,
  • viel Einkommensteuer zu zahlen ist und/oder
  • kein aufwendiger Förderantrag gewünscht wird.

BAFA- oder KfW-Förderung lohnen sich eher, wenn eine Gas- oder Ölheizung ersetzt wird, wenig Einkommensteuer zu zahlen und/oder ein Kredit nötig ist.

Genauer gesagt hängt die Entscheidung zwischen Steuerbonus und anderen Förderungen von diesen sechs Faktoren ab:

  1. Heizungstausch 
    Beim Ersetzen einer alten Gas- oder Ölheizung gibt es in der Grundförderung einen Zuschuss von 30 Prozent. Mit Klimageschwindigkeitsbonus und gegebenenfalls möglichem Einkommensbonus kann sich der Zuschuss auf bis zu 80 Prozent erhöhen. Das lohnt sich in den meisten Fällen deutlich mehr als der Steuerbonus von nur 20 Prozent.
  2. Alter des Gebäudes 
    Für den Steuerbonus muss das Gebäude mindestens 10 Jahre alt sein. Zuschuss und/oder Kredit gibt es dagegen schon 5 Jahre nach Bauantrag oder Bauanzeige. Für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) gilt kein Mindestalter.
  3. Nutzung des Gebäudes 
    Den Steuerbonus gibt es nur bei zumindest teilweiser Selbstnutzung. Kredit oder Zuschuss sind auch bei vollständiger kostenpflichtiger Vermietung zu haben. Die Steuerermäßigung können auch Mieter*innen nutzen.
  4. Einkommen 
    Wer zu wenig Einkommensteuer zahlt, kann den Steuerbonus eventuell nicht vollständig nutzen. Denn die zu zahlende Steuer muss mindestens so hoch ausfallen wie der Bonus. Problematisch kann das vor allem für Rentner*innen und Pensionär*innen sein. Prüfen Sie in diesem Fall die Alternativen. So kann der BAFA-Zuschuss bei geringem Einkommen deutlich höher ausfallen.
  5. Kosten der Sanierung 
    Bei kleinen bis mittleren Maßnahmen kann statt Steuerbonus, Kredit oder Zuschuss die Steuerermäßigung sinnvoller sein. Denn die gibt es jährlich, allerdings nur für Arbeits- und Fahrtkosten, nicht fürs Material.
  6. Zeitpunkt der Auszahlung 
    Wer möglichst schnell finanzielle Entlastung braucht, fährt mit Zuschuss oder Kredit besser. Denn der Steuerbonus wird über drei Jahre verteilt. Dafür hat er den Vorteil, dass er nicht schon vor der energetischen Sanierung beantragt werden muss.

Sanierungsförderung im Vergleich: Bonus, Ermäßigung, BAFA & KfW

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Steuerbonus
Steuerermäßigung
Alter des Gebäudes
10+ Jahre
egal
5+ Jahre
5+ Jahre
Nutzung
nur Selbstnutzung
auch Mieter*innen
auch Vermietung
auch Vermietung
Bescheinigung
Fachunternehmen
Rechnung
Energieberatung
Energieberatung
Antrag / Aufwand
nach Sanierung / mittel
nach Sanierung / gering
nach Sanierung / hoch
nach Sanierung / sehr hoch
Auszahlung
über 3 Jahre (Einkommenssteuer)
mit Steuerbescheid
kurz nach Sanierung
kurz nach Sanierung
Förderung
20 % – max. 40.000 €
20 % – max. 1.200 € (nur Arbeits- & Fahrtkosten)
15–20 % – max. 10.500 €
vergünstigter Kredit und bis 25 % Zuschuss – max. 37.500 €
kombinierbar
❌
❌
✅
✅
Sanierungsförderung im Vergleich: Bonus, Ermäßigung, BAFA & KfW

Am besten lassen Sie sich zur Förderung von einem/einer Expert*in beraten – und genau berechnen, ob sich eher Steuerbonus, Steuerermäßigung oder Zuschuss und/oder Kredit rechnen. Oder nehmen Sie sich selbst ausreichend Zeit dafür. Denn auch die maximale Förderung kann sich stark unterscheiden. Zum Beispiel liegt sie für das Erneuern einer Heizung zwischen 20 Prozent (Steuerbonus) und (in einigen Fällen) bis zu 80 Prozent (Zuschuss).

Für die Kosten von Förderberatung, Baubegleitung oder Fachplanung fällt der Steuerbonus übrigens höher aus: Dafür gibt es bis zu 50 Prozent und das gleich im ersten Jahr. Voraussetzung ist die Anerkennung des/der Energieexpert*in durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die KfW. Für das Erstellen der nötigen Fachunternehmerbescheinigung gibt es sogar 100 Prozent.

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Lassen sich Steuerbonus und BAFA/KfW kombinieren?

Das Kombinieren von Steuerbonus oder Steuermäßigung mit BAFA- oder KfW-Förderung ist nicht möglich – zumindest nicht für dieselbe Maßnahme an einem Gebäude. Das zusätzliche Absetzen über Sonderausgaben oder Werbungskosten ist ebenfalls nicht zulässig. Besteht die energetische Sanierung jedoch aus mehreren Maßnahmen, lässt sich für jede einzelne die optimale Förderung auswählen. So wäre auch eine Kombination von beispielsweise Steuerbonus und BAFA-Zuschuss möglich.

Wie groß sind die Unterschiede zwischen Steuerbonus und BAFA/KfW?

Je teurer die Sanierung ist, desto größer können die Unterschiede zwischen Steuerbonus, Steuerermäßigung und KfW- oder BAFA-Zuschuss ausfallen. Besonders groß sind sie, wenn eine fossile Heizung ausgetauscht wird. Denn dann liegt die Förderung bei 46 bis 80 Prozent statt bei 20 Prozent.

Bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gibt es zwar ebenfalls 20 Prozent, aber höchstens 1.200 Euro. Bei BAFA und KfW liegt der Zuschuss zwischen 15 und 20 Prozent (höchstens 37.500 Euro); für Heizungen zwischen 30 und 80 Prozent (höchstens 22.400 Euro). Wer KfW- und BAFA-Förderung für verschiedene Maßnahmen kombiniert, kommt auf bis zu 59.900 Euro Zuschuss.

Förderung für Sanierung 2026 im Vergleich: Bonus, Ermäßigung, BAFA & KfW

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Maßnahme
Kosten
Steuerbonus
-ermäßgigung
BAFA/KfW min.
… max.
Dämmung
20.000 €
4.000 €
1.200 €
3.000 €
5.000 €
Fenster
30.000 €
6.000 €
1.200 €
4.500 €
7.500 €
Heizung
30.000 €
6.000 €
1.200 €
12.880 €
22.400 €
Dach
50.000 €
10.000 €
1.200 €
7.500 €
12.500 €
komplett
200.000 €
40.000 €
1.200 €
27.880 €
59.900 €
Förderung für Sanierung 2026 im Vergleich: Bonus, Ermäßigung, BAFA & KfW

Quelle: KfW 261, BAFA/BEG, co2online, eigene Berechnungen

Schritt für Schritt: So setzen Sie die Sanierung ab

Wie sich die energetische Sanierung von der Steuer absetzen lässt, zeigen wir Schritt für Schritt. So vergessen Sie keinen wichtigen Punkt.

Schritt 1: Energieberatung

Der erste Schritt ist zwar optional, aber sehr empfehlenswert – und die Kosten dafür lassen sich sogar bis zu 50 Prozent absetzen. Nutzen Sie eine unabhängige Energieberatung, vor allem wenn es um eine neue Heizung oder mehrere Maßnahmen geht.

Schritt 2: Fachbetrieb beauftragen

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit der energetischen Sanierung. Nur so haben Sie Anspruch auf das Absetzen der Kosten von der Steuer. Eigenleistung wird nicht gefördert. Sie können aber mit dem Fachbetrieb abstimmen, was Sie selbst erledigen können, um die Kosten zu senken.

Schritt 3: Bescheinigung anfordern

Nötig ist eine Bescheinigung, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden und alle technischen Mindestanforderungen erfüllen. Sie wird Fachunternehmerbescheinigung, Fachunternehmererklärung oder FU-Erklärung genannt. Die Finanzverwaltung liefert dafür eine Musterbescheinigung. Ausgefüllt wird sie von Fachunternehmen, Energieberater*innen (von BAFA/KfW zertifiziert), Architekt*innen oder Bauingenieur*innen (mit Energieausweis-Berechtigung).

Schritt 4: Rechnung per Überweisung bezahlen

Die Rechnung muss in deutscher Sprache und mit genauer Leistungsbeschreibung vorliegen. Zu begleichen ist sie per Überweisung. Barzahlung ist ausdrücklich nicht zugelassen.

Schritt 5: Steuererklärung einreichen

Reichen Sie bei der Steuererklärung die Anlage „Energetische Maßnahmen“ beim Finanzamt mit ein. Die müssen Sie dann auch bei den beiden nächsten Steuererklärungen ausfüllen und abgeben, um den Steuerbonus zu erhalten.

Schritt 6: Steuerersparnis für Folgejahre geltend machen

Denken Sie daran, Ihre Steuerersparnis auch bei den beiden nächsten Steuererklärungen geltend zu machen. Tragen Sie es am besten gleich in Ihren Kalender ein oder legen Sie eine Notiz zu Ihren Steuerunterlagen fürs nächste Jahr.

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Häufige Fehler und Sonderfälle

Beim Absetzen der Kosten einer energetischen Sanierung von der Steuer kann es zu leicht vermeidbaren Fehlern kommen. Außerdem gibt es einige Sonderfälle, die zu beachten sind.

Fehler 1: Barzahlung = Steuerbonus verloren

Wer die energetische Sanierung bar bezahlt, hat keinen Anspruch auf den Steuerbonus. Auch eine Quittung für die Barzahlung gilt für das Finanzamt nicht als Zahlungsbeleg. Eine korrekte Rechnung (in deutscher Sprache und mit genauer Leistungsbeschreibung) muss sein.

Fehler 2: Fehlende oder falsche Bescheinigung

Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Für die Fachunternehmerbescheinigung gibt es ein Muster der Finanzverwaltung. Die Rechnung muss auf Deutsch sein, eine vollständige Leistungsbeschreibung und die Adresse des Gebäudes enthalten. Wichtig ist auch der Beleg zur Überweisung. Bewahren Sie die Unterlagen mindestens zwei Jahre nach Abgabe der Steuererklärung für das Finanzamt auf. Die Verbraucherzentrale rät zu bis zu sechs Jahren.

Fehler 3: Kombination mit KfW- oder BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme

Denken Sie an eine klare Trennung, falls Sie mehrere Maßnahmen zur energetischen Sanierung miteinander kombinieren und dafür Steuerbonus und andere Förderungen nutzen wollen – also separate Fachunternehmerbescheinigungen, Rechnungen und Überweisungsbelege.

Sonderfall 1: Verkauf vor Ablauf von 3 Jahren

Bei einem Verkauf des Hauses oder der Wohnung kurz nach der Sanierung entfällt ein Teil des Steuerbonus. Denn er wird nur gewährt, wenn Sie das Gebäude selbst zu Wohnzwecken nutzen. Ziehen Sie also früher als drei Jahre nach der Sanierung aus, gibt es keine Steuerersparnis mehr.

Sonderfall 2: Eigentumswohnung in WEG und Miteigentümer*innen

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) lässt sich nur der eigene Anteil der Sanierungskosten geltend machen. Die Hausverwaltung kann dabei helfen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Geht es nicht um eine einzelne Wohnung, sondern um ein gesamtes Haus, ist den Miteigentümer*innen ebenfalls ein anteiliges Absetzen möglich. Eheleute können eine Einzelveranlagung beantragen.

Sonderfall 3: Abgrenzung zu Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)

Auch mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen lässt sich der Steuerbonus nicht kombinieren. Diese beiden Förderungen schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Aber die Kosten für andere Maßnahmen lassen sich damit von der Steuer absetzen – wenn auch nur die Arbeits- und Fahrtkosten (und nicht auch die Materialkosten wie beim Steuerbonus).

Sonderfall 4: mehrere Maßnahmen, Häuser oder Wohnungen

Der Steuerbonus-Höchstbetrag von 40.000 Euro gilt für jede Wohneinheit, also pro Gebäude oder Wohnung. Wer zwei Häuser oder Wohnungen selbst nutzt, kann also zwei Mal bis zu 40.000 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Auch verschiedene Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten lassen sich so bis zum Höchstbetrag fördern.

Jens Hakenes

Über den Autor

Jens Hakenes

Jens Hakenes ist seit 2010 unser freiberuflicher Experte für die Themen Heizkosten, Warmwasser, Stromkosten und Klimaschutz. In seinen Artikeln erfahren Sie zum Beispiel alles Wichtige über Fußbodenheizungen, serielle Sanierung oder den CO₂-Preis.

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