Förderprogramm: Stadt Harsewinkel - Dachbegrünungen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anlage von Dachbegrünungen im gesamten Gebiet der Stadt Harsewinkel. Dies gilt für Wohn-, Geschäfts- und Nichtwohngebäuden, sowohl bei bestehenden Gebäuden als auch bei Neubauten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private und juristische Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss erfolgt über eine 100%ige Ermäßigung der Benutzungsgebühr für die Ableitung von Niederschlagswasser entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.
- Die Ermäßigung greift ab einer Mindestgröße von 15 m² Netto-Vegetationsfläche.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Harsewinkel
FG 3.2 – Tiefbau/Städt. Betriebe
Münsterstraße 14
33428 Harsewinkel
Internet: www.harsewinkel.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung