Förderprogramm: Stadt Würzburg - Förderung für Gebäudebegrünung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Dachbegrünungen. Die Förderung gilt für

  • Extensive Dachbegrünungen auf Schräg- und Steildächern: Mit diesem Fördermodul wird die Begrünung von Dächern mit einer Neigung über 10° gefördert.
  • Intensive Dachbegrünungen/Dachgärten: Mit diesem Fördermodul werden Intensivbegrünungen ab einer Stärke der Substratschicht (ohne Dränschicht) von 15 cm gefördert.
  • Retentionsgründach: Mit diesem Fördermodul werden besonders abflussreduzierende und wasserspeichernde Gründachsysteme gefördert, bei denen das Wasser im Begrünungsaufbau, bzw. in einer zusätzlichen Schicht angestaut und temporär gespeichert wird (zusätzlicher Retentionsraum von mindestens 60l/m²).
  • Solar-Gründach: Die Kombination Photovoltaik und Gründach wird über die „Richtlinie Klimaneutrales Wohnen“ gefördert.
Bei Fassadenbegrünung sind bodengebundene Fassadenbegrünung (Kletter- und Rankpflanzen) und wandgebundene Fassadenbegrünungen (Spezielle Pflanzsysteme mit einer Bepflanzung direkt an der Fassade ohne Bodenschluss, denen eine Mindestfläche von 5 m² pro Pflanze zur Verfügung steht.) förderfähig.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind für Lastenpedelecs:

  • Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Würzburg sowie in Würzburg freiberuflich tätige Personen, soweit das zur Förderung beantragte Lastenpedelec überwiegend für die Erfüllung der gewerblichen Tätigkeit im Stadtgebiet Würzburg verwendet wird.
  • Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Würzburg.
  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Würzburg ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Antragsberechtigt für Umstiegsprämie sind:
  • Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Würzburg sowie in Würzburg freiberuflich tätige Personen, soweit der zur Förderung beantragte E-Roller, (S-)Pedelec oder Lastenpedelec überwiegend für die Erfüllung der gewerblichen Tätigkeit im Stadtgebiet Würzburg verwendet wird.
  • Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Würzburg.
  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Würzburg ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert wird durch einen einmaligen Zuschuss.
  • Aufgrund des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes erfolgt keine Förderung von Kleinstmaßnahmen mit Zuschussbeträgen unter 250 Euro.
  • Die Förderhöhe bei Dachbegrünung beträgt 30 Euro/m² begrünte Dachfläche, maximal 10.000 Euro.
  • Fassadenbegrünunge wird mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal von 10.000 Euro bezuschusst.
Kumulierung:
  • Die Fördermittel können mit anderen Fördermitteln kumuliert werden soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
  • Unter Berücksichtigung aller Fördermittel von Bund, Land und Kommune darf die Förderung jedoch maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Würzburg
Energie- und Klimazentrum
Nigglweg 5
97082 Würzburg
Telefon: 0931/37 27 41
E-Mail-Adresse: ekz@stadt.wuerzburg.de
Internet: www.wuerzburg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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