Förderprogramm: Stadt Freiburg - Förderprogramm GebäudeGrün hoch³
Was wird gefördert?
- Gefördert werden u.a. Dach- und Fassadenbegrünungen.
- Es wird eine standardisierte, kostenlose Beratung für Interessierte angeboten. Diese erfolgt nach der Antragstellung und vor der Umsetzung der Maßnahme.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Eigentümer*innen und Eigentümergemeinschaften von Gebäuden und Grundstücken
- Erbbauberechtigte, Mieter*innen und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen (Vereine, Initiativen) mit Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro pro Jahr (gemäß KMU-Definition der EU-Kommission)
- Städtische Gesellschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Dachbegrünung:
- Die Förderung unterteilt sich in eine Grundförderung und eine Förderung zusätzlicher Fördermodule.
- Die maximale Grundförderung beträgt 25 Euro/m², maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Liegenschaft.
- Eine zusätzliche Förderung von 50 Euro wird für die für die Verwendung von biodiversitätsförderndem Saatgut bestehend aus mindestens 30 verschiedenen Pflanzenarten - vorwiegend Kräutern und Gräsern (bevorzugt gebietsheimisch) zur Erhöhung der Verdunstungsleistung - auf einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 15 m² gewährt.
- Zusätzliche Fördermodule sind:
- Modul 1: Intensivbegrünung (Dachgarten)
- Modul 2: Solar-Gründach
- Modul 3: Biodiversitätsgründach
- Modul 4: Retentionsgründach.
- Fassadenbegrünung:
- Die maximale Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Liegenschaft.
- Die Förderung wird ab mindestens 200 Euro förderfähiger Kosten gewärhrt.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Freiburg im Breisgau
Umweltschutzamt Freiburg
Fehrenbachallee 12
79102 Freiburg
Telefon: 0761/201-6188
E-Mail-Adresse: klimawohnen@stadt.freiburg.de
Internet: www.freiburg.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Freiburg im Breisgau
Rathausplatz 2
79098 Freiburg
Telefon: 0761/201-0, 0761/201-1111
Internet: www.freiburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung