Förderprogramm: Stadt Bamberg - Bambergs begrünte Gebäude


Was wird gefördert?

Gefördert werden die Begrünung von Dächern und Fassaden bei Bestandsgebäuden, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Bamberg liegen. Der Förderzeitraum ist vom 01.10.26 - 30.11.26 begrenzt.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind folgende natürliche und juristische Personen: Eigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften (Beschluss der Eigentümerversammlung muss vorliegen) sowie jeweils im Falle einer gemeinsamen Antragstellung mit den vorgenannten Antragsberechtigten auch Mieter*innen, Pächter*innen und sonstige Nutzungsberechtigte.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss stellt eine Projektförderung dar und wird im Rahmen einer anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der zuschussfähigen Kosten gewährt, jedoch nicht mehr als 5.000 Euro pro Maßnahme.
  • Die zuschussfähigen Kosten errechnen sich aus die Gesamtkosten des Projekts abzüglich eventueller Drittmittel (z.B. anderweitige Fördermittel).
  • Pro Kalenderjahr kann nur eine Maßnahme pro Grundstück und pro Antragsstellenden gefördert werden.
Kumulierung: Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass für das geplante Vorhaben keine Förderung nach anderen Zuschuss-Programmen z.B. des Bundes bzw. des Landes Bayern beantragt bzw. erhalten worden sein darf und auch in Zukunft kein weiterer Antrag auf öffentliche Förderung für die selbe Maßnahme gestellt werden darf.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Bamberg
Klima- und Umweltamt
Michelsberg 10
96049 Bamberg
Telefon: 0951/87-1714, -1724
E-Mail-Adresse: umwelt-foerderung@stadt.bamberg.de
Internet: www.stadt.bamberg.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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