Förderprogramm: Stadt Harsewinkel - Förderprogramm zur Altbausanierung in Harsewinkel


Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen an Gebäuden die mindestens 20 Jahre alt sind:

  • nachträgliche Wärmedämmung
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Heizungsanlagen die erneuerbare Energien nutzen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden im Gebiet der Stadt Harsewinkel. Antragstellende müssen vor der Bewilligung eine qualifizierte, firmen- und anbieterneutrale Energieberatung in Anspruch nehmen. Als Beratende kommen Energieberater*innen der Stadt oder der Verbraucherzentrale sowie Architekt*innen und Bauingenieur*innen in Frage.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt bis zu 3.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 4.000 Euro bei Mehrfamilienhäuser. Kumulierung: Eine Kumulation von Zuschüssen ist aus diesem Programm grundsätzlich zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Harsewinkel
Bauen / Städtische Betriebe - Energieberatung -
Münsterstraße 14
33428 Harsewinkel
Telefon: 05247/935-148
Fax: 05247/935-170
E-Mail-Adresse: florian.thoene@harsewinkel.de
Internet: www.harsewinkel.de

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