Förderprogramm: Stadt Biberach an der Riß - Umweltschutzförderprogramm, Energie und Wärme (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird eine ökologische Wärmedämmung.
  • Es müssen mindestens 60 Prozent ökologische (nachwachsende) Dämmstoffe wie Holz, Schilf, Hanf, Flachs, Wolle etc. verwendet werden.
  • Es muss mindestens ein U-Wert von 0,24 (nach GEG) erreicht werden.
  • Es werden nur Außenwanddämmungen gefördert, Dachdämmungen werden nicht mehr gefördert.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 18 Euro/m², maximal 4.500 Euro je Wohngebäude.
  • Werden die Maßnahmen in Eigenleistung durchgeführt, können maximal 50 Prozent der durch die Dämmmaßnahme entstehenden Kosten gefördert werden.
Kumulierung: Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist erlaubt.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Biberach an der Riß
Stadtplanungsamt
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Telefon: 07351/51-496
Fax: 07351/51-504
E-Mail-Adresse: T.Reisenauer@biberach-riss.de
Internet: www.biberach-riss.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Biberach an der Riß
Hindenburgstraße 1
88400 Biberach an der Riß
Telefon: 07351/51-0
Fax: 07351/51-492
E-Mail-Adresse: info@biberach-riss.de
Internet: www.biberach-riss.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fassadendämmung

Übersicht über alle Förderprogramme

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