Förderprogramm: Hansestadt Lüneburg - Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien, Solarkollektoranlagen
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Solaranlagen im Gebiet der Hansestadt Lüneburg.
- Es werden nur Anlagen gefördert, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen.
- Antragsberechtigt sind die jeweiligen Eigentümer*innen des Gebäudes, auf bzw. in dem die Anlage installiert werden soll oder eine durch den Eigentümer*in bevollmächtigte Person.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt bei Anlagen mit nicht evakuierten Kollektoren 70 Euro/m², bei Anlagen mit evakuierten (Vakuum-) Kollektoren 100 Euro/m².
- Für die Förderung von Solarkollektoranlagen gelten die folgenden Obergrenzen pro Anlage:
- Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhausscheibe: 500 Euro
- Zweifamilienhaus: 1000 Euro und
- Mehrfamilienhaus: 500 Euro je Wohneinheit, maximal 1.500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Hansestadt Lüneburg
Stichwort „Förderung Nutzung regenerativer Energien“
Postfach 2540
21315 Lüneburg
Kontakt zum Fördergeber:
Hansestadt Lüneburg
Ordnung, Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität
Am Ochsenmarkt
21335 Lüneburg
E-Mail-Adresse: Foerderung-Klimaschutz@stadt.lueneburg.de
Internet: www.lueneburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser