Förderprogramm: Hansestadt Lüneburg - Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von Solarkollektoren, Steckersolargeräten mit Wechselrichter (Balkonkraftwerken) und Erdwärmeanlagen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen.
  • Antragsberechtigt sind die jeweiligen Eigentümer*innen des Gebäudes, auf bzw. in dem die Anlage installiert werden soll oder eine durch den Eigentümer*in bevollmächtigte Person.

Beschreibung des Förderprogramms:

Solarkollektoren
  • Der Zuschuss beträgt bei Anlagen mit nicht evakuierten Kollektoren 70 Euro/m², bei Anlagen mit evakuierten (Vakuum-) Kollektoren 100 Euro/m².
  • Für die Förderung von Solarkollektoranlagen gelten die folgenden Obergrenzen pro Anlage:
    • Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhausscheibe: 500 Euro
    • Zweifamilienhaus: 1000 Euro und
    • Mehrfamilienhaus: 500 Euro je Wohneinheit, maximal 1.500 Euro.
Balkonkraftwerke
  • Untersützt werden Mieter*innen bei der Anschaffung eines Steckersolargeräts mit einem Festbetrag von 350 Euro.
  • Es wird ein Steckersolargerät pro Wohneinheit gefördert.
Erdwärmeanlagen
  • Gefördert werden Anlagen, die Erdwärme nutzen, bis zu einer Anlagenleistung von 30 kW. Die Förderung erfolgt
    • pro Erdwärmeanlage mit Kollektoren mit einem Festbetrag von 1.000 Euro oder
    • pro Erdwärmeanlage mit Sonde/n mit einem Festbetrag von 2.500 Euro.
  • Bei kombinierten Anlagen, die Erdwärme und Erdkühle nutzen, erhöht sich die Förderung um 50 Prozent auf 1.500 Euro bei Erdwärmeanlagen mit Kollektoren und auf 3.750 Euro bei Erdwärmeanlagen mit Sonden
Kumulierung: Stehen für die zu fördernden Vorhaben Fördermittel aus anderen Programmen des Bundes oder des Landes oder anderer Institutionen zur Verfügung, können diese neben den Fördermitteln der Hansestadt Lüneburg in Anspruch genommen werden, sofern Vorschriften der anderen Zuschussgeber dem nicht entgegenstehen.

Kontakt zur Antragstelle:

Hansestadt Lüneburg
Stichwort „Förderung Nutzung regenerativer Energien“
Postfach 2540
21315 Lüneburg

Kontakt zum Fördergeber:

Hansestadt Lüneburg
Bereich 34 Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Am Ochsenmarkt
21335 Lüneburg
Telefon: 4131/309-4747
E-Mail-Adresse: Foerderung-Klimaschutz@stadt.lueneburg.de
Internet: www.lueneburg.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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