Bundesförderung für effiziente Gebäude – Alle aktuellen Änderungen im Überblick
Seit der Einführung im Jahr 2022 gibt es immer wieder maßgebliche Änderungen. Die wichtigsten davon finden Sie im Folgenden:
BEG-Änderungen im Jahr 2022
Seit 2022 gibt es einen Sanierungsbonus (WPB-Bonus) für sogenannte „Worst Performing Buildings“. Als solche gelten Wohn- und Nichtwohngebäude, die energetisch zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland gehören. Diese entsprechen der Effizienzklasse H. Wird ein solches Gebäude mindestens auf Effizienzhaus-Standard 55 saniert, gibt es 10 Prozentpunkte obendrauf. Im selben Jahr wurde der 5-prozentige Effizienzbonus für Wärmepumpen, die das Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequellen nutzen, eingeführt. Ebenfalls 2022 kam der Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent dazu.
BEG-Änderungen im Jahr 2023
2023 wurde ein Bonus von 15 Prozent für serielle Sanierung eingeführt. Das bedeutet, dass industriell vorgefertigte Bauteile zur Sanierung verwendet werden und Dämmschichten nicht einzeln aufgebracht werden. Den Bonus gibt es nur, wenn das Gebäude mindestens auf Effizienzhaus-Standard 55 saniert wird. Materialkosten sind als Eigenleistungen förderfähig, wenn sie durch ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten oder eine -Expertin bestätigt werden. Zudem wurde eine Verschärfung der Anforderungen an Wärmepumpen (WP) vorgenommen. Die Nachhaltigkeits-Klasse Siegel (NH-Klasse) für WG-Sanierungen wurde eingeführt.
BEG-Änderungen im Jahr 2024
Die BEG EM bleibt zwar weiterhin beim BAFA. Der Teil Heizungstausch geht aber komplett an die KfW. Es gibt seitdem eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent. Daneben gab es noch einen Bonus in Höhe von 20 Prozent für alle, die den Heizungstausch vor 2029 erledigen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro hatten zudem Anspruch auf einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent.
BEG-Änderungen im Jahr 2026
Für die Heizungsförderung gilt ein neuer Höchstbetrag von 28.000 Euro und ein maximaler Zuschuss von 80 statt 70 Prozent. Der Einkommensbonus wird gestaffelt (10 bis 40 Prozent). Für Haushalte mit Kindern gibt es einen Bonus. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent. Den iSFP-Bonus gibt es erst ab der zweiten Maßnahme und auf alles, was 30.000 Euro übersteigt.
BEG-Änderungen im Jahr 2027
Ab Februar sinkt der Höchstbetrag für die Heizungsförderung (28.000 Euro) halbjährlich um 750 Euro; der Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent) ebenso: um 4 Prozentpunkte. Ab dem ersten Quartal soll die Grundförderung für Wärmepumpen zweigeteilt werden: Statt einheitlich 30 Prozent gibt es für alle 15 Prozent und weitere 15 Prozent nur noch für Wärmepumpen aus der EU.