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für Modernisierung & Neubau

Vierköpfige, lächelnde Familie steht vor ihrem Einfamilienhaus im Grünen.

Hinweis: co2online bietet keine persönliche Fördermittelberatung. Bei Fragen zu einzelnen KfW-Programmen wenden Sie sich bitte direkt an die KfW unter:

0800 539 9002

Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird Schritt für Schritt neu ausgerichtet. Ziel ist, die Fördermittel für die energetische Sanierung sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter einzusetzen – wobei einige Förderungen schrittweise reduziert werden. Seit 2026 gibt es für den Heizungstausch neben der Grundförderung von 30 Prozent einen gestaffelten Einkommensbonus und insgesamt bis zu 80 Prozent Zuschuss. Alle aktuellen Programme finden Sie im FördermittelCheck, einen Überblick über die Änderungen finden Sie hier:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Alle aktuellen Änderungen im Überblick

Seit der Einführung im Jahr 2022 gibt es immer wieder maßgebliche Änderungen. Die wichtigsten davon finden Sie im Folgenden: 

BEG-Änderungen im Jahr 2022

Seit 2022 gibt es einen Sanierungsbonus (WPB-Bonus) für sogenannte „Worst Performing Buildings“. Als solche gelten Wohn- und Nichtwohngebäude, die energetisch zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland gehören. Diese entsprechen der Effizienzklasse H. Wird ein solches Gebäude mindestens auf Effizienzhaus-Standard 55 saniert, gibt es 10 Prozentpunkte obendrauf. Im selben Jahr wurde der 5-prozentige Effizienzbonus für Wärmepumpen, die das Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequellen nutzen, eingeführt. Ebenfalls 2022 kam der Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent dazu. 

BEG-Änderungen im Jahr 2023

2023 wurde ein Bonus von 15 Prozent für serielle Sanierung eingeführt. Das bedeutet, dass industriell vorgefertigte Bauteile zur Sanierung verwendet werden und Dämmschichten nicht einzeln aufgebracht werden. Den Bonus gibt es nur, wenn das Gebäude mindestens auf Effizienzhaus-Standard 55 saniert wird. Materialkosten sind als Eigenleistungen förderfähig, wenn sie durch ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten oder eine -Expertin bestätigt werden. Zudem wurde eine Verschärfung der Anforderungen an Wärmepumpen (WP) vorgenommen. Die Nachhaltigkeits-Klasse Siegel (NH-Klasse) für WG-Sanierungen wurde eingeführt. 

BEG-Änderungen im Jahr 2024

Die BEG EM bleibt zwar weiterhin beim BAFA. Der Teil Heizungstausch geht aber komplett an die KfW. Es gibt seitdem eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent. Daneben gab es noch einen Bonus in Höhe von 20 Prozent für alle, die den Heizungstausch vor 2029 erledigen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro hatten zudem Anspruch auf einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent.

BEG-Änderungen im Jahr 2026

Für die Heizungsförderung gilt ein neuer Höchstbetrag von 28.000 Euro und ein maximaler Zuschuss von 80 statt 70 Prozent. Der Einkommensbonus wird gestaffelt (10 bis 40 Prozent). Für Haushalte mit Kindern gibt es einen Bonus. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent. Den iSFP-Bonus gibt es erst ab der zweiten Maßnahme und auf alles, was 30.000 Euro übersteigt.

BEG-Änderungen im Jahr 2027

Ab Februar sinkt der Höchstbetrag für die Heizungsförderung (28.000 Euro) halbjährlich um 750 Euro; der Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent) ebenso: um 4 Prozentpunkte. Ab dem ersten Quartal soll die Grundförderung für Wärmepumpen zweigeteilt werden: Statt einheitlich 30 Prozent gibt es für alle 15 Prozent und weitere 15 Prozent nur noch für Wärmepumpen aus der EU.

Artikel

Wer vergibt Fördermittel?

Gefördert wird meist vom Staat, der durch sinkenden Energiebedarf in den Gebäuden seinen Klimaschutzzielen näher kommen möchte. Die staatliche Förderung wird über die bundeseigene Förderbank KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Die beiden Fördergeber informieren Sie auf ihren Websites über ihre Angebote und bieten auch telefonische Beratung an:

  • KfW: 0800 539 9002
  • BAFA: 06196 908 1001

Auch Länder, Kommunen, regionale Energieversorger und einige Hersteller energiesparender Produkte unterstützen Sie bei der Finanzierung.

Wie finde ich das richtige Förderprogramm?

Wichtiger als die lukrativste Förderung ist es, die richtige Modernisierungsmaßnahme zu finden. Häufig ist der beste Weg, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Einige Förderprogramme setzen dies sogar voraus. Außerdem wird auch die Energieberatung gefördert. Das Effizienzexperten-Verzeichnis listet unter www.energie-effizienz-experten.de Berater*innen, die im Sinne von KfW und BAFA als förderfähig gelten. Zumeist kann ein/e Energieberater*in vor Ort Ihnen auch direkt etwas zu den Fördermöglichkeiten sagen. Einige Fördermittel dürfen sogar nur von einem/r dieser zertifizierten Berater*in beantragt werden.

Wenn geklärt ist, was modernisiert werden muss, sollten Sie weitere Maßnahmen in Betracht ziehen. Wird beispielsweise die Fassade gedämmt, sollte anschließend die Heizanlage an den veränderten Wärmebedarf angepasst werden, damit sie effizient läuft. Auch dies wird gefördert – mit einem beträchtlichen Zuschuss. Es muss aber nicht gleich das komplette Gebäude energetisch saniert werden. Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise der Einbau energieeffizienter Heiztechnik oder die Verwendung erneuerbarer Energien, werden ebenfalls gefördert. Ob eine Komplettsanierung oder einzelne Sanierungsmaßnahmen bei Ihnen wirtschaftlich sinnvoller sind, berechnet der ModernisierungsCheck.

Welche Fördermittel gibt es?

Die KfW-Bank fördert den Bau und Erwerb von energieeffizienten Häusern, die energetische Sanierung sowie Investitionen in einzelne Energiesparmaßnahmen mit Krediten und Zuschüssen. Je näher das Gebäude dabei dem Neubaustandard kommt (Effizienzhaus 100) oder ihn übertrifft, desto höher die Förderung. Um die Förderung für ein KfW-Effizienzhaus in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen unabhängigen Sachverständigen als qualifizierten Baubegleiter hinzuziehen. Die KfW-Bank unterstützt auch diese „Qualifizierte Baubegleitung“ mit einem Zuschuss.

Für den Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen können Hauseigentümer beim BAFA Zuschüsse beantragen. Mini-Blockheizkraftwerke werden ebenfalls gefördert. Die BAFA-Förderung lässt sich teilweise mit KfW-Programmen kombinieren.

Überblick: Förderfähige Maßnahmen (KfW und BAFA)

Für mehr Informationen bitte scrollen bzw. ziehen

Maßnahme
Förderung
Beratung durch Energieberater*in
50 Prozent Zuschuss zum Beratungshonorar (BAFA)
professionelle Baubegleitung
Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (BAFA und KfW)
Einbau neuer Heizung
30 bis 80 Prozent Zuschuss (KfW)
Einsatz und Umstellung auf erneuerbare Energien
bis zu 28.000 Euro pro Wohneinheit (KfW)
Tabelle, die jeweils Maßnahmen und Förderungen der KfW und des BAFA auflistet

Wie kann ich Fördermittel beantragen?

Die Prozesse fürs Beantragen von Fördermitteln sind sehr unterschiedlich. Aber es unterlaufen häufig ähnliche Fehler:

  • Bei der Reihenfolge: Oft müssen Sie zuerst die Fördermittel beantragen. Dann erst darf die Maßnahme beginnen.
  • Wenn Sie nach der Beantragung selbst Hand anlegen möchten, ist auch Vorsicht geboten: Einige Förderprogramme legen Wert auf fachmännische Ausführung und fördern keine Eigenleistungen.
  • Häufig ist vor dem Antrag eine Energieberatung durch einen unter www.energie-effizienz-experten.de gelisteten Energieeffizienz-Expert*innen vorgeschrieben. Energieberater*innen und Handwerker*innen können bei der Beantragung unterstützen.
  • Außerdem ist zu beachten, dass teilweise Fördermittel aus mehreren Töpfen beantragt werden können. Wenn also eine Fördermöglichkeit gefunden ist, lohnt es sich, nach weiteren Optionen zu suchen und die Kombinierbarkeit (bei Förderprogrammen heißt es „Kumulierbarkeit“) zu prüfen.

KFW: Wichtig zu wissen ist zunächst, dass die KfW keine Bankfilialen betreibt. Daher werden die Kredite über ein Kreditinstitut (zum Beispiel über die Hausbank des Antragstellenden) und die Zuschüsse im Internet über das Zuschussportal der KfW beantragt.

BAFA: Der Antrag wird in der Regel über Formulare gestellt, die das BAFA auf der Website des jeweiligen Programms bereitstellt. Für einige Programme gibt es auch eine Registrierung, bei der man einen Login erhält.

Weitere Informationen zu der Antragsstellung finden in den jeweiligen Artikeln über die KfW und die BAFA-Förderung.

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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Wo finde ich Förderprogramme?

Wer sich einen Überblick über Förderungen für bestimmte Maßnahmen verschaffen möchte, kann den FördermittelCheck nutzen. Der kostenlose Online-Ratgeber berücksichtigt den Wohnort und die Eckdaten des Gebäudes und wird kontinuierlich aktualisiert. Der ModernisierungsCheck bietet neben passenden Fördermitteln auch einen Vergleich verschiedener Maßnahmen. Eine allgemeine Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie im folgenden Abschnitt.

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