Förderprogramm: Stadt Waiblingen - Förderprogramm Klimaschutz, Wärmedämmung im Altbau
Was wird gefördert?
Förderfähige Maßnahmen sind die energetische Sanierung folgender Bauteile:
- Fenstererneuerung (Wärmeschutzverglasung)
- Fassadendämmung
- Dämmung des Daches (Dachschräge, Flachdach)
- Dämmung oberste Geschossdecke
- Nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenwänden
- Alternativ: Sanierung zum Energieeffizienzhaus 100 oder besser
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Wohngebäuden/Wohnungen (Bauantrag vor 1.1.1995 und älter), Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen (mit Verwaltungsvertrag).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der maximale Förderhöhe beträgt für Mehrfamilienhäuser 5.500 Euro ((2.500 Euro + 500 Euro für jede weitere Wohnung > 60 m²). Das Mindestfördervolumen liegt bei 300 Euro.
- Zuschuss Fenster 30 Euro/m²,
- Außenwände 12 Euro/m²,
- Dachschräge + Flachdach 12 Euro/m²,
- Geschossdecke 7 Euro/m²,
- Kellerdecke + erdberührte Außenwände 6 Euro/m².
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Waiblingen, Bürgerdienste Bauen und
Umwelt - Abteilung Umwelt
Kurze Straße 24
71332 Waiblingen
Telefon: 07151/5001-3260
E-Mail-Adresse: umwelt@waiblingen.de
Internet: www.waiblingen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch