Förderprogramm: EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH - EWV Gasförderungen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird

  • die Umstellung der Heizung von anderen Brennstoffen auf EWVgas
  • die Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch)
  • die Wartung der vorhandenen Erdgasheizung
  • Hydraulische Abgleich.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden EWV Gas-Kund*innen mit zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss bei Umstellung der Heizungsanlage auf EWV GAS beträgt 100 Euro.
  • Die Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung wird mit 100 Euro bezuschusst.
  • An der Öl- bzw. Flüssiggastankentsorgung beteiligt sich die EWV mit 100 Euro.
  • Der Zuschuss für Wartung der vorhandenen Erdgasheizung beträgt 50 Euro.
  • Ein hydraulischer Abgleich wird mit 50 Euro gefördert.
  • Es muss ein Energieliefervertrag mit der EWV für zwei Jahre abgeschlossen werden.
  • Der Förderbetrag wird auf der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.

Kontakt zur Antragstelle:

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 02402/101-1588
E-Mail-Adresse: foerderprogramm@ewv.de
Internet: www.ewv.de

Kontakt zum Fördergeber:

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 0800 3 98 10 00
E-Mail-Adresse: info@ewv.de
Internet: www.ewv.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Hydraulischer Abgleich

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

Wir zeigen wie: Erhalten Sie die besten Tipps und News jeden Monat neu in Ihren Posteingang!