Förderprogramm: EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH - EWV Gasförderungen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird
- die Umstellung der Heizung von anderen Brennstoffen auf EWVgas
- die Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch)
- die Wartung der vorhandenen Erdgasheizung
- Hydraulische Abgleich.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden EWV Gas-Kund*innen mit zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss bei Umstellung der Heizungsanlage auf EWV GAS beträgt 100 Euro.
- Die Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung wird mit 100 Euro bezuschusst.
- An der Öl- bzw. Flüssiggastankentsorgung beteiligt sich die EWV mit 100 Euro.
- Der Zuschuss für Wartung der vorhandenen Erdgasheizung beträgt 50 Euro.
- Ein hydraulischer Abgleich wird mit 50 Euro gefördert.
- Es muss ein Energieliefervertrag mit der EWV für zwei Jahre abgeschlossen werden.
- Der Förderbetrag wird auf der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.
Kontakt zur Antragstelle:
EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 02402/101-1588
E-Mail-Adresse: foerderprogramm@ewv.de
Internet: www.ewv.de
Kontakt zum Fördergeber:
EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 0800 3 98 10 00
E-Mail-Adresse: info@ewv.de
Internet: www.ewv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Hydraulischer Abgleich