Förderprogramm: EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH - EWV Förderprogramm


Was wird gefördert?

Gefördert wird im Bereich Gas u.a.

  • die Umstellung der Heizung von anderen Brennstoffen auf EWVgas
  • die Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch)
  • die Wartung der vorhandenen Erdgasheizung
  • Hydraulische Abgleich.
Gefördert werden im Bereich Strom folgende Maßnahmen:
  • Kauf eines Balkonkraftwerkes
  • Kauf einer PV-Anlage oder eines PV-Speichers
  • Wartung der vorhandenen PV-Anlage
  • Einbau einer Wärmepumpe
  • Wartung der vorhandenen Wärmepumpe
  • Kauf eines Wärmepumpenwäschetrockners
  • Kauf eines Geschirrspülers mit Energielabel A bis C
  • Kauf einer Waschmaschine mit Energielabel A bis C
  • Kauf eines Kühl-/Gefriergerätes mit Energielabel A bis C
  • E-Mobilität: Kauf eines reinen E-Fahrzeuges/Leichtfahrzeuges (E-Auto)
  • E-Mobilität: Kauf einer Wallbox
  • E-Mobilität: Laden von E-Fahrzeugen zu Hause (E-Auto oder Hybrid)
  • E-Mobilität: Kauf eines neuen Elektrorollers
  • Individueller Sanierungsfahrplan.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden EWV Gas-und Stromkund*innen mit zum Zeitpunkt der Förderanfrage mit ausgeglichenem Kundenkonto.
  • Es muss ein Energieliefervertrag mit der EWV für zwei Jahre abgeschlossen werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Umstellung der Heizungsanlage auf EWV GAS: 100 Euro
  • Entsorgung des Öltanks durch eine Fachfirma: 100 Euro
  • Erneuerung der vorhandenen Erdgasheizung (Kesseltausch): 100 Euro
  • Erneuerung des Warmwasserspeichers: 50 Euro
  • Wartung der vorhandenen Erdgasheizung: 50 Euro
  • Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen: 50 Euro
  • Energieeffizienz-Check Heizung nach § 2 EnSimiMaV: 50 Euro
  • Hydraulischer Abgleich: 50 Euro
  • Der Zuschuss beträgt 50 Euro für den Kauf eines Balkonkraftwerkes.
  • Der Kauf einer PV-Anlage oder eines PV-Speichers wird mit 100 Euro bezuschusst.
  • Die Wartung einer vorhandenen PV-Anlage wird mit 50 Euro bezuschusst.
  • Der Zuschuss bei Einbau einer Wärmepumpe beträgt 100 Euro
  • Die Wartung einer vorhandenen Wärmepumpe wird mit 50 Euro bezuschusst.
  • Kauf eines Wärmepumpenwäschetrockners, eines Geschirrspülers mit Energielabel A bis C, einer Waschmaschine mit Energielabel A bis C sowie eines Kühl-/Gefriergerätes mit Energielabel A bis C wird mit jeweils 50 Euro bezuschusst.
  • Der Kauf eines reinen E-Fahrzeuges/Leichtfahrzeuges (E-Auto) wird mit bis zu 100 Euro bezuschust.
  • Der Kauf einer Wallbox, das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause (E-Auto oder Hybrid), der Kauf eines neuen Elektrorollers und der Kauf eines/mehrerer neuen Elektrofahrräder werden jeweils 50 Euro gefördert.
  • Ein Individueller Sanierungsfahrplan wird mit 50 Euro bezuschusst.
Der Förderbetrag wird auf der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben. Kumulierung: Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 02402/101-1588
E-Mail-Adresse: foerderprogramm@ewv.de
Internet: www.ewv.de

Kontakt zum Fördergeber:

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 0800 3 98 10 00
E-Mail-Adresse: info@ewv.de
Internet: www.ewv.de

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