Förderprogramm: Bundesministerium für Verkehr - Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern


Was wird gefördert?

Gefördert wird/werden

  • die Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Typ 2- oder CCS-Anschluss sowie die dazugehörige technische Ausrüstung
  • der Netzanschluss und die Installation elektrischer oder anderer Komponenten einschließlich Stromkabeln und Transformatoren, die erforderlich sind, um die Ladeinfrastruktur ans Netz oder an eine lokale Anlage zur Speicherung von Strom anzuschließen
  • zum Aufbau der Ladeinfrastruktur notwendige Baumaßnahmen, Anpassungen von Grundflächen oder Straßen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer*innen
  • Privateigentümer*innen von Mehrparteienhäusern
  • Eigentümer*innen von Stellplätzen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Unternehmen mit großen Wohnbeständen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung.
  • Die Förderung beträgt bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt.

Kontakt zur Antragstelle:

PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
Kapelle-Ufer 4
10117 Berlin

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium für Verkehr
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Telefon: 030/26 36 4444
E-Mail-Adresse: info@laden-im-mehrparteienhaus.de
Internet: www.laden-im-mehrparteienhaus.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme
Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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