Förderprogramm: Gemeindewerke Wedemark - Förderung privater Umweltschutzmaßnahmen


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Modernisierung von Bestandsgebäuden
  • den Erhalt ortsbildprägender Bäume
  • Wallboxen incl. Installation
  • E-Lastenräder
  • Balkon-Steckeranlagen - ein dazugehöriger Speicher
  • Speicher für PV-Dachanlagen
  • Dach- und Fassadenbegrünung.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Die Durchführung von Wärmedämmmaßnahmen, nach den Bestimmungen des GEG 2024 in Altbauten, die zum Zeitpunkt der Stellung des Förderantrags älter als 15 Jahre sind, werden mit bis 60 Prozent der nachgewiesenen Kosten, aber insgesamt höchstens 2.000 Euro pro Gebäude und Jahr gefördert.
    • Kerndämmung: 6 Euro/m²
    • Außenwanddämmung: 10 Euro/m²
    • Dämmung der obersten Geschossdecke oder Dachschräge: 10 Euro/m²
    • Austausch alter Fenster: 50 Euro/m² Fensterfläche
    • Austausch alter Hauseingangstüren oder Außentüren beheizter Räume: 10 Prozent der Gesamtsumme, aber maximal 400 Euro pro Element.
  • Das Ersetzen einer bestehenden fossilen Heizungsanlage, durch eine effiziente Wärmepumpe oder eine Holzpellet-Heizung und der Einsatz von Solarthermie werden mit einem Zuschuss von 500 Euro gefördert.
  • Der Erwerb maximal eines E-Lastenpedelecs je Haushalt wird mit 750 Euro bezuschusst.
  • Der Erwerb und die lnbetriebnahme einer Stecker-Solaranlagen incl. Speicher wird je Haushalt mit einem Zuschuss in Höhe von 250 Euro gefördert.
  • Die Beschaffung eines mindestens 1,6 kwh umfassenden stromspeichers für bestehende Balkonkraftwerke wird mit einem Betrag von 10 Euro je 0,1 kwh Speicherkapazität gefördert. Die maximale Förderung Iiegt jedoch bei 300 Euro pro Haushalt.
  • Gefördert werden PV-Speicher für Wohngebäude je Haushalt mit 100 Euro pro 1 kwh speicherbarer Energie, maximal 1000 Euro.
  • Für Dachbegrünungen gibt es einen Zuschuss von 10 Euro pro m², höchstens 600 Euro. Fassadenbegrünungen werden mit einem Zuschuss von 10 Euro pro m² Gerüstkletterpflanzen mit Kletterhilfe/-system und deren Montage gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.000 Euro.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeindewerke Wedemark GmbH
Fritz-Sennheiser-Platz 1
30900 Wedemark
Telefon: 05130/9751-255
Fax: 05130/9751-251
E-Mail-Adresse: rudi.engelhardt@wedemark.de
Internet: www.gemeindewerke-wedemark.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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