Förderprogramm: Stadt Frechen - Förderung von „Dachbegrünungen“
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen zur Dachbegrünung, die in der Stadt Frechen liegen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen des zu fördernden Objektes sind, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen.
- Pächter*innen oder Mieter*innen benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage.
- Eigentümer*innen von Eigentumswohnungen benötigen die schriftliche Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft, sofern die Erlaubnis für die Errichtung der Anlage erforderlich ist (Bsp. Standort einer Wärmepumpe im Gemeinschaftsbereich, Anbringung einer PV-Anlage auf Gemeinschaftsflächen).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung wird durch einen nichtrückzuzahlenden Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe beträgt 20 Euro je m² der förderfähigen anerkannten Kosten einer begrünten Dachfläche. Die maximale Gesamtförderung einer Anlage beträgt 1.500 Euro brutto.
- Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden.
- Zur Bemessung der Fördersumme wird die geplante Netto-Vegetationsfläche herangezogen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@Stadt-Frechen.de
Internet: www.stadt-frechen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung