Förderprogramm: Stadt Göttingen - KlimaFonds, Förderung Energetisches Sanieren


Was wird gefördert?

Durch einen finanziellen Zuschuss gefördert werden können:

  • Maßnahme I: Energieeffiziente Gebäudehülle
  • Maßnahme II: Energieeffizientes Heizen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Mieter*innen mit Einverständnis des/der Vermieter*in, Hauseigentümer*innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Antragsberechtigt sind zudem gemeinnützige Vereine, die ein eigenes Vereinsgebäude im Göttinger Stadtgebiet besitzen. Das Vereinsgebäude darf nicht als Wohngebäude genutzt werden. Die Förderfähigkeit der Vereine wird im Einzelfall geprüft.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Maßnahme I: Energieeffiziente Gebäudehülle
    • Außenwand von innen oder außen: 15 Euro/m²
    • Kerndämmung einer zweischaligen Außenwand: 8 Euro/m²
    • Dachfläche: 15 Euro/m²
    • Oberste Geschossdecke: 10 Euro/m²
    • Kellerdecke: 10 Euro/m²
    • Fenster und Hauseingangstüren: 20 Euro/m²
  • Maßnahme II: Energieeffizientes Heizen
    • Solarthermie-Anlage: 500 Euro für ein Sanierungsobjekt mit einer Wohneinheit, jede weitere Wohneinheit zusätzlich 50 Euro bis maximal 800 Euro pro Objekt
    • Photovoltaik-Thermie-Anlage in Verbindung mit einer Wärmepumpe: 1.200 Euro für ein Sanierungsobjekt mit einer Wohneinheit, jede weitere Wohneinheit zusätzlich 50 Euro bis maximal 1.500 Euro pro Objekt
    • Holzpellet-Kessel: 500 € für ein Sanierungsobjekt mit einer Wohneinheit, jede weitere Wohneinheit zusätzlich 50 Euro bis maximal 800 Euro pro Objekt
    • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: 500 Euro
    • Wärmepumpe als Ersatz für eine bestehende Heizanlage: 1.500 Euro für ein Sanierungsobjekt mit einer Wohneinheit, jede weitere Wohneinheit zusätzlich 500 Euro bis maximal 4.500 Euro pro Objekt
    • Fernwärmeanschluss: 1.500 Euro für ein Sanierungsobjekt mit einer Wohneinheit, jede weitere Wohneinheit zusätzlich 500 Euro bis maximal 4.500 Euro pro Objekt
    • Anschluss an Nahwärmenetz: 1.500 Euro für ein Sanierungsobjekt mit einer Wohneinheit, jede weitere Wohneinheit zusätzlich 500 Euro bis maximal 4.500 Euro pro Objekt
    • Erweiterung der bestehenden Heizungsanlage um wassergeführte Flächenheizungen: 15 Euro/m²
    • Einbau eines PV-Heizstabes in den Pufferspeicher zur Warmwasserbereitung: 300 Euro.
  • Es gibt folgende Boni, die zusammen mit Maßnahme I und/oder Maßnahme II beantragt werden können:
    • Einkommensbonus
    • Denkmalschutzbonus
    • Bonus für Wohnungseigentümergemeinschaften
    • Bonus für die Modernisierung der Heizanlage in einem nicht selbstgenutzten Förderobjekt
  • Die Förderquote ist auf maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (brutto) begrenzt.
  • Das Grundförderbudget beträgt für einen 1 bis 4 Personenhaushalt 3.500 Euro. Das Budget kann erhöht werden, siehe Richtlinie. Der Zuschuss kann bis zu maximal 9.000 Euro betragen.
Für jedes Förderobjekt können modulübergreifend bis zu maximal 20.000 Euro als Gesamtfördersumme im Rahmen des KlimaFonds in Anspruch genommen werden. Kumulierung: Die Förderung im Rahmen des KlimaFonds ist mit anderen bundes- und landesweiten Förderprogrammen kombinierbar, soweit und in dem Umfang dies die jeweiligen Förderprogramme zulassen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Göttingen
Referat 07 - KlimaFonds
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
0551/400-3939
E-Mail-Adresse: klimafonds@goettingen.de
Internet: www.goettingen.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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