Förderprogramm: Stadt Osnabrück - Osnabrück saniert
Was wird gefördert?
Gefördert werden Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen an Bestandsgebäuden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Für die Förderung von Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von beheizten Sanierungsobjekten, im Einzelnen von:
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Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten nach Sanierung
- Wohngebäuden mit zwei oder mehr Wohneinheiten nach Sanierung, die außerhalb dieser Wohneinheiten zusätzlich gewerblich genutzt werden (Mischnutzung)
- Gebäuden im Eigentum von Vereinen mit Gemeinnützigkeitsstatus
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Dämmung von Außenwänden: 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Euro/m²
- Dämmung von Dachflächen: 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Euro/m²
- Dämmung von Kellerdecken/Bodenflächen gegen Erdreich: 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25 Euro/m²
- Photovoltaikanlagen: 30 Prozent der förderfähigen Nettokosten, 500 Euro/kWp über 8 kWp
- Die maximale Zuwendung für Dämmmaßnahmen beträgt pro Sanierungsobjekt 75.000 Euro.
- Die maximale Förderung für eine Photovoltaikanlage beträgt je Sanierungsobjekt 20.000 Euro und kann zusätzlich zu den Zuwendungen für Dämmmaßnahmen gewährt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Osnabrück
Kontaktstelle Wohnraum
Bierstraße 32
49074 Osnabrück
Telefon: 0541/323-3245
E-Mail-Adresse: steinkamp@osnabrueck.de
Internet: www.osnabrueck.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Photovoltaik