Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (BEG EM) (Nr. 458)


Was wird gefördert?

Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf und die Installation von
    • solar­thermischen Anlagen
    • Bio­masse­heizungen
    • elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    • Brenn­stoff­zellen­heizungen
    • wasser­stoff­fähigen Heizungen
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • die akustische Fachplanung.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privat­personen, die Eigentümer*innen von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümer*innen von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümer*innen von Eigentumswohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden.
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­and, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss nach Abschluss des Vorhabens und nach positiver Prüfung der Erfüllung der Fördervoraussetzungen.
  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung bei Wohngebäuden (WG) beträgt:
    • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
    • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und
    • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
    • Der Förderhöchst­betrag für die erste Wohn­einheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt bei Nichtwohngebäuden (NWG):
    • 30.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche.
    • Für Gebäude größer 150 m² Nettogrundfläche gilt folgende gestaffelte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:
      • bis 400 m² Nettogrundfläche 200 Euro pro m² Nettogrundfläche
      • für größer als 400 bis 1.000 m² Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro m² Nettogrundfläche
      • ab größer als 1.000 m² Nettogrundfläche zusätzlich 80 Euro pro m² Nettogrundfläche.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümer*innen nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Er beträgt 18 Prozent und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
  • Einkommens-Bonus: Der Einkommensbonus für selbst­nutzende Eingen­tümerinnen und Eigen­tümer beträgt:
    • 40 Prozent für Haushalts­jahres­einkommen bis 30.000 Euro
    • 30 Prozent für Haushalts­jahres­einkommen bis 40.000 Euro
    • 10 Prozent für Haushalts­jahres­einkommen bis 50.000 Euro.
    • Die Bemessungs­grenze des Haushalts­jahres­einkommen erhöht sich um einen einmaligen Familien­zuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minder­jährigen Kind im Haushalt.
  • Wertschöpfungs­bonus: Die Grund­förderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammen­gebaut wurden, auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärme­pumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurde, einen Wert­schöpfungs­bonus in Höhe von 15 Prozent. Der Bonus tritt ab dem 1. Quartal 2027 in Kraft.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich. Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten dürfen selbstnutzende Eigentümer*innenjeweils nur einen Antrag bei der KfW oder dem BAFA stellen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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