Förderprogramm: KfW - Wohneigentum für Familien (Nr. 300) (Förderkredit)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von neu errichtetem und klimafreundlichem Wohneigentum, welches für eigene Wohnzwecke selbst zu nutzen ist.
  • Folgende Förderstufen werden gefördert:
    • Klimafreundliches Wohngebäude
    • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG.
  • Die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ wird erreicht, wenn der Neubau die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
  • Die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ wird erreicht, wenn der Neubau zusätzlich zu den Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein Nachhaltigkeitszertifikat für den Neubau ausgestellt wird.
  • Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Materialkosten förderfähig.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen),

  • die Eigentümer*in von neu errichtetem, selbstgenutztem Wohneigentum werden,
  • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet und
  • die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Ausschlaggebend für die Höhe des Kreditbetrages sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der/des Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner bzw. Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
    • 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 170.000 Euro
    • 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 200.000 Euro
    • ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 220.000 Euro
  • Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
    • 1 oder 2 Kinder: bis zu 220.000 Euro
    • 3 oder 4 Kinder: bis zu 250.000 Euro
    • ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro
  • Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
    • bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 10 Jahre bei mindestens einem und höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 25 Jahre bei mindestens einem und höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
    • bis zu 25 Jahre bei mindestens einem und höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 20 Jahre
    • bis zu 35 Jahre bei mindestens einem und höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
    • bis zu 35 Jahre bei mindestens einem und höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 20 Jahre.
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags.
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden. Kumulierung:
  • Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
  • Für die in diesem Produkt geförderte Wohneinheit ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG - 261, 461) oder der Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN - 297/298, 299, 498, 499) nicht möglich.
  • Weiterhin ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
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Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Brennstoffzellen-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe

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