Förderprogramm: KfW - Wohneigentum für Familien (Nr. 300)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von neu errichtetem und klimafreundlichem Wohneigentum, welches für eigene Wohnzwecke selbst zu nutzen ist.
- Folgende Förderstufen werden gefördert:
- Klimafreundliches Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG.
- Die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ wird erreicht, wenn der Neubau die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.
- Die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ wird erreicht, wenn der Neubau zusätzlich zu den Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein Nachhaltigkeitszertifikat für den Neubau ausgestellt wird.
- Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Materialkosten förderfähig.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen),
- die Eigentümer*in von neu errichtetem, selbstgenutztem Wohneigentum werden,
- bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet und
- die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Ausschlaggebend für die Höhe des Kreditbetrages sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der/des Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner bzw. Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 220.000 Euro
- Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
- 1 oder 2 Kinder: bis zu 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: bis zu 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro
- Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei mindestens einem und höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 25 Jahre bei mindestens einem und höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
- bis zu 25 Jahre bei mindestens einem und höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 20 Jahre
- bis zu 35 Jahre bei mindestens einem und höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
- bis zu 35 Jahre bei mindestens einem und höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 20 Jahre.
- Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags.
- Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
- Für die in diesem Produkt geförderte Wohneinheit ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG - 261, 461) oder der Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN - 297/298, 299, 498, 499) nicht möglich.
- Weiterhin ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fernwärme | Brennstoffzellen-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe