Förderprogramm: KfW - Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Nr. 134) (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbst­genutzte Genossen­schafts­wohnung in Deutschland – sowohl bei einer Neu­gründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungs­genossenschaft.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privat­personen, die Genossenschafts­anteile für selbst­genutzten Wohn­raum erwerben möchten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Finanziert werden bis zu 100 Prozent der angemessenen Gesamtkosten.
  • Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 100.000 Euro. Davon erhalten Sie 7,5 Prozent als Tilgungs­zuschuss, also maximal 7.500 Euro.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (10/10)
    • bis zu 25 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (25/3)
    • bis zu 35 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren (35/5)
  • Der Zinssatz wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren der Kreditlaufzeit festgeschrieben, vor Ende der Zinsbindungsfrist wird ein neues Angebot unterbreitet. Für die endfällige Kreditvariante mit bis zu zehnjähriger Laufzeit werden die Zinsen für die Gesamtlaufzeit fest vereinbart
  • Ausgezahlt werden 100 Prozent der Kreditsumme. Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden, unabhängig von der Höhe des Kredites.
  • Der Kredit wird nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in monatlichen Annuitäten getilgt.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
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Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Brennstoffzellen-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe

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