Förderprogramm: Stadt Lingen - Förderung von Naturoasen auf dem Dach (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Anlegung von Gründächern auf dem Stadtgebiet.
  • Für die Förderung kommen die Dachflächen folgender Gebäude in Frage:
    • Wohnhäuser
    • Geschäftshäuser
    • Carports und Garagen
    • Betriebs-, Büro- oder Praxisräume oder ähnliches
    • Betriebsgebäude allgemein
  • Förderfähig sind Material- und Nebenkosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Maßnahme zusammenhängen. Ab Oberkante Dachabdichtung – Kosten für Ausführungsarbeiten und Materialien (Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat von Pflanzen).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Vereine für in ihrem Eigentum stehende Grundstücke.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert werden bis zu 25 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten einer Anlage.
  • Die maximale Gesamtförderung beträgt 2.500 Euro.
  • Der Zuschuss unterliegt einer Zweckbindung für 15 Jahre.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Lingen (Ems)
Elisabethstraße 14-16
49808 Lingen (Ems)
Telefon: 0591/9144-362
E-Mail-Adresse: e.glueck@lingen.de
Internet: www.lingen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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