Förderprogramm: Stadt Langenfeld - Förderprogramm Dachbegrünung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anlage von extensiven und intensiven Dachbegrünungen sowie die Begrünung von Gebäudewänden und Fassaden im Wohn- und Gewerbebau auf dem gesamten Gebiet der Stadt Langenfeld sowohl bei Neubauten als auch bei Nachrüstung.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses. Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden.
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Anlage, maximal jedoch 15 Euro/m² Nettovegetationsfläche für extensive Dachbegrünung und Fassadenbegrünung sowie 30 Euro/m² Nettovegetationsfläche für intensive Dachbegrünung.
- Dachbegrünungen jeweils inkl. Rand-, bzw. Abschlussbereiche wie Kiesumrandungen, bis zu einem Anteil von maximal 10 Prozent der Nettovegetationsfläche.
- Im Falle der Erbringung von Eigenleistungen werden nur die aus den Rechnungen hervorgehenden Materialkosten berücksichtigt.
- Der maximale Gesamtförderbetrag pro Maßnahme beträgt 3.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Langenfeld Rhld
Referat 530, Klimaschutz-Team
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/794-0
E-Mail-Adresse: info@langenfeld.de
Internet: www.langenfeld.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung