Förderprogramm: Stadt Frankfurt am Main - Förderprogramm Klimabonus
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Fördergegenstand Begrünung: Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung
- Fördergegenstand Wassermanagement: Regenwassermanagement, Trinkbrunnen
- Fördersäule Erneuerbare Energien: Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen als Grund- und/oder Gebäudeeigentümer*innen (private oder Gesellschaften) oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte.
Beschreibung des Förderprogramms:
Grundsätzlich gelten folgende Förderquoten:
- Begrünung: Förderung von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Begrünungsmaßnahmen
- Wassermanagement: Förderung von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Wassermanagementmaßnahmen
- Solaranlagen:
- Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen: Förderung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Solaranlagen
- Solar-Gründächer: Erfüllt die Maßnahme die Anforderungen an Solar-Gründächer, ist für diese eine erhöhte Förderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für die Solaranlage, zusätzlich zur Förderung der Kosten für die Dachbegrünung, möglich.
- Mini-PV-Anlagen: Förderung von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für „Mini-PV-Anlagen“. Inhabende eines Frankfurt-Passes erhalten eine Förderung von 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur: Förderung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten eines Batteriespeichers oder der Ladeinfrastruktur
- Bonus für Gemeinschaftsprojekte: Steigerung der Förderquoten aller beantragten Fördergegenstände um fünf Prozentpunkte
- Begrenzung der Förderquoten für Unternehmen: Aufgrund der Limitationen des europäischen Beihilferechts gelten folgende maximale Förderquoten für Unternehmen:
- Großunternehmen: Maximale Förderquote von 40 Prozent
- Mittlere Unternehmen: Maximale Förderquote von 50 Prozent
- Kleine Unternehmen: Maximale Förderquote von 60 Prozent.
- Bei einer zusätzlichen Förderung mit Mitteln anderer Programme dürfen, sofern diese Programme eine Kumulierung ebenfalls zulassen, die gesamten Fördermittel 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
- Die Kombination mit einer Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist zulässig und von der Anzeigepflicht befreit.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Frankfurt am Main
Galvanistraße 28
60486 Frankfurt am Main
E-Mail-Adresse: klimabonus@stadt-frankfurt.de
Internet: www.frankfurt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Gebäudebegrünung | Batteriespeicher | Kauf einer Ladestation | Photovoltaik