Förderprogramm: Stadt Bocholt - Förderprogramm Dachbegrünung
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen, im privaten Wohnbau auf dem gesamten Gebiet der Stadt Bocholt sowohl bei Neubauten als auch bei der Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver Begrünung.
- Förderungsfähig bei Dachbegrünungen sind alle angemessenen Kosten für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen, wobei eine Substratschicht von mindestens 8 cm Aufbaudicke gewährleistet sein muss.
- Es werden ausschließlich extensive Dachbegrünungen mit mehrschichtigem Aufbau gefördert.
- Das eingebaute Substrat muss neben mineralischen auch organische Komponenten enthalten.
- Niederschlagswasser aus Dachbegrünungen ist der Versickerung zuzuführen, wenn die Bodenverhältnisse dies zulassen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen privater Wohngebäude in Bocholt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss für Dachbegrünungen beträgt 50 Prozent der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Anlage, maximal jedoch 25 Euro pro m².
- Im Falle der Erbringung von Eigenleistungen werden nur die aus den Rechnungen hervorgehenden Materialkosten berücksichtigt. Der maximale Gesamtförderbetrag pro Dach beträgt 5.000 Euro.
- Eine geförderte Begrünung muss mindestens für fünf Jahre instand gehalten werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Bocholt
FB 33
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Bocholt
Berliner Platz 1
46395 Bocholt
Telefon: 02871/953-137
Fax: 02871/953-222
E-Mail-Adresse: angela.theurich@mail.bocholt.de
Internet: www.bocholt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung