Förderprogramm: GVG - Erneuerung Erdgas-Heizungsanlage (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erneuerung der bestehenden Erdgas-Heizungsanlage durch eine Erdgas-Brennwertheizung.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privat- oder Gewerbekund*innen der GVG Rhein-Erft.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 100 Euro.
- Voraussetzung: Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in einem Tarif mit Förderangebote.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Straße 11
50354 Hürth
Telefon: 02233/7909-3502
Fax: 02233/7909-5502
E-Mail-Adresse: vertrieb@gvg.de
Internet: www.gvg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Heizungsmodernisierung