Förderprogramm: GVG - Heizungsanlage (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird

  • die Beteiligung am Öltankausbau
  • die Beteiligung am Ausbau einer Elektro-Nachtspeicherheizung
  • die Erneuerung der bestehenden Erdgas-Heizungsanlage durch eine Erdgas-Brennwertheizung.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privat- oder Gewerbekund*innen der GVG Rhein-Erft.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt jeweils 200 Euro für den Ausbau von Öltank und Elektro-Nachtspeicherheizung sowie 100 Euro für die Erneuerung der Heizung.
  • Voraussetzung: Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in einem Produkt mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten.
Kumulierung: Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist mit Förderungen von Bund (KfW bzw. BAFA) kombinierbar– allerdings nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der GVG Rhein-Erft.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Straße 11
50354 Hürth
Telefon: 02233/7909-3502
Fax: 02233/7909-5502
E-Mail-Adresse: vertrieb­@gvg.de
Internet: www.gvg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Heizungsmodernisierung | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel

Übersicht über alle Förderprogramme

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