Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Förderprogramm „Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz“, Elektromobilität
Was wird gefördert?
- Gefördert werden der Kauf eines Elektrorollers oder eines Lastenrades mit Elektrounterstützung bei Verwendung von Ökostrom bzw. Eigenstrom.
- Es werden nur Neufahrzeuge einschließlich Vorführfahrzeuge gefördert, keine Gebrauchtfahrzeuge.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken sowie Elektrofahrzeugen, die im Gebiet der Stadt Friedrichshafen registriert sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüssen werden gewährt:
- Elektroroller: 20 Prozent des Kaufpreises, maximal 1.000 Euro
- Lastenrad: 20 Prozent des Kaufpreises, maximal 1.000 Euro.
- Bei Gewerbetreibenden können bis zu zwei Lastenräder und zwei Elektroroller sowie ein Elektroauto gefördert werden, ausgenommen städtische Beteiligungs und Stiftungsgesellschaften.
- Als Nachweis ist der Kauf/Leasingvertrag mit Zahlungsbelegen und ein Stromvertrag mit ÖkostromTarif für das Fahrzeug oder eine Bestätigung der Eigenstromversorgung vorzulegen.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Friedrichshafen - Amt für Stadtplanung und Umwelt
Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-4641
Fax: 07541/203-84641
E-Mail-Adresse: umwelt@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Friedrichshafen
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads