Förderprogramm: Technische Werke Schussental GmbH - Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung eines neuen E-Fahrrads, E-Pedelecs oder E-Lastenrads.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die ein förderfähiges Elektrofahrrad besitzen, dessen Kauf nicht länger als drei Monate zurückliegt und die Stromkund*innen der TWS sind bzw. werden und einen 3-Jahres-Vertrag für twsNaturstrom abschließen bzw. einen bestehenden Vertrag um drei Jahre verlängern. Ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt mit einer Stromgutschrift in Höhe von 200 kWh.
- Pro Person und Vertrag kann nur eine Förderung aus dem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
- Voraussetzung: Anbringen eines TWS-Logos für mindestens drei Jahre.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG
Energieberatung
Schussenstraße 22
88212 Ravensburg
Telefon: 0751/804-4980
Fax: 0751/804-1304
E-Mail-Adresse: info@tws.de
Internet: www.tws.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung