Förderprogramm: Stadtwerke Troisdorf GmbH - Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neukauf eines Elektro-Autos, Elektro-Fahrrads, Elektro-Rollers oder E-Scooters.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen mit einem Stromliefervertrag.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • Elektro-Auto: jährlichen THG-Prämie in Höhe von mindestens 225 Euro
  • Elektro-Fahrrad: 100 Euro
  • Elektro-Roller: 150 Euro
  • E-Scooter: 50 Euro.
  • Anträge erhalten Sie im Kundencenter - höchstens drei Monate nach dem Kauf.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Troisdorf GmbH
Poststraße 105
53840 Troisdorf
Telefon: 02241/888-444
Fax: 02241/888-150
E-Mail-Adresse: infocenter@stadtwerke-troisdorf.de
Internet: www.stadtwerke-troisdorf.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten