Förderprogramm: Stadtwerke Troisdorf GmbH - Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neukauf eines Elektro-Autos, Elektro-Fahrrads, Elektro-Rollers oder E-Scooters.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen mit TroStrom Premium-, Natur Plus- oder als Nicht-Troisdorfer einen TroStrom Überall-Vertrag.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Elektro-Auto: 200 Euro
- Elektro-Fahrrad: 100 Euro
- Elektro-Roller: 150 Euro
- E-Scooter: 50 Euro.
- Anträge erhalten Sie im Kundencenter - höchstens drei Monate nach dem Kauf.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Troisdorf GmbH
Poststraße 105
53840 Troisdorf
Telefon: 02241/888-444
Fax: 02241/888-150
E-Mail-Adresse: infocenter@stadtwerke-troisdorf.de
Internet: www.stadtwerke-troisdorf.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers