Förderprogramm: Stadtwerke Remscheid GmbH - Elektrofahrräder (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Elektrofahrräder (auch „Pedelecs“ genannt).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Stromkund*innen der EWR, die 100 Prozent Ökostrom (EWR natur fix 24) beziehen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt für Elektrofahrräder 100 Euro. Pro Haushalt werden maximal zwei Elektrofahrräder gefördert.
  • Voraussetzung: Für die Dauer von zwei Jahren Stromkund*in bei der EWR bleiben und 100 % Ökostrom (EWR natur fix 24) beziehen.
Kumulierung: Die Förderung ist mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die finanzielle Förderung der EWR nicht zu einer Verringerung des Förderbetrages seitens anderer öffentlicher Institutionen führt. Dann wird der finanziellen Förderung durch andere öffentliche Stellen Priorität eingeräumt und der Förderantrag des/der Kund*in abgelehnt.

Kontakt zur Antragstelle:

EWR GmbH
Servicecenter
Alleestraße 72
42855 Remscheid

Kontakt zum Fördergeber:

EWR GmbH
Neuenkamper Straße 81 - 97
42855 Remscheid
Telefon: 02191/16-42 36
Fax: 02191/16-5201
E-Mail-Adresse: m.yesiloba@ewr-gmbh.de
Internet: www.ewr-remscheid.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

Wir zeigen wie: Erhalten Sie die besten Tipps und News jeden Monat neu in Ihren Posteingang!