Förderprogramm: Stadtwerke Marburg GmbH - Förderprogramm Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- alle neuen Elektrofahrzeuge, die eine Straßenzulassung haben, über mindestens 5,0 Kilowatt Nennleistung verfügen und in der Anschaffung höchstens 40.000 Euro brutto kosten.
- alle neuen Elektroroller, die eine Straßenzulassung haben und über eine Nennleistung zwischen 1,0 und 20,0 Kilowatt verfügen.
- alle neuen Elektromotorräder, die eine Straßenzulassung haben und über mindestens 20,0 Kilowatt Nennleistung verfügen.
- alle Elektrofahrräder (E-Bikes), Pedelecs und S-Pedelces (Speed-Pedal Electric Cycle) mit zusätzlichem Tretantrieb, die neu gekauft wurden und eine Motorleistung von maximal 500 Watt aufweisen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Kund*innen der Stadtwerke Marburg GmbH mit einem Premium-Vertrag für Strom.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Elektrofahrzeuge: Die Anschaffung von höchstens einem Fahrzeug wird mit einem Zuschuss von 200 Euro gefördert.
- Elektromotorrad oder -roller: Die Anschaffung von höchstens einem Fahrzeug wird mit einem Zuschuss von 10 Prozent des Anschaffungsbetrages bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro (E-Roller) bzw. 200 Euro (E-Motorrad) gefördert.
- Elektrofahrräder: Die Anschaffung von einem Fahrrad wird mit einem Zuschuss 50 Euro gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Marburg GmbH
Kundenzentrum
Am Krekel 55
35039 Marburg
Telefon: 06421/205-505
Fax: 06421/205-233
E-Mail-Adresse: kundenzentrum@swmr.de
Internet: www.stadtwerke-marburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads