Förderprogramm: Stadtwerke Aachen - Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • fabrikneue Elektro-Motorroller mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h
  • fabrikneue Elektro-Lastenräder. Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche etc.). Pedelecs mit angebauten Satteltaschen o. Ä. gelten nicht als Lastenräder.
Sowohl E-Roller als auch E-Lastenräder müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und zugelassen sein.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Stromkund*innen der STAWAG, die zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Rechnungen der STAWAG vollständig beglichen haben.

Beschreibung des Förderprogramms:

E-Roller und E-Lastenräder werden mit einem Zuschuss von 10 Prozent bis maximal 300 Euro gefördert. Den Förderbetrag erhalten Sie per Überweisung auf das bei der STAWAG hinterlegte Konto. Kumulierung: Eine Kumulierung mit Förderprogrammen Dritter ist möglich, soweit dies nach den anderen Förderprogrammen zulässig ist.

Kontakt zur Antragstelle:

Energieberatung der STAWAG
Lombardenstraße 12 - 22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-1333
E-Mail-Adresse: energieberatung@stawag.de
Internet: www.stawag.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Aachen AG
Lombardenstraße 12 -22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-0
Fax: 0241/181-868
E-Mail-Adresse: info@stawag.de
Internet: www.stawag.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme

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