Förderprogramm: Stadtwerke Hilden GmbH - Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Elektro-Fahrräder, Elektro-Scooter, Elektro-Roller und Elektro-Ladestation (nur Privatkunden).

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Energiekund*innen, die seit mindestens einem Jahr einen gültigen Erdgas- und/oder Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hilden GmbH haben.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Bei einer Vertragsdauer ab einem Jahr beträgt die Förderung:
    • 60 Euro Elektro-Fahrrad
    • 50 Euro Elektro-Scooter
    • 100 Euro Elektro-Roller
    • 50 Euro Elektro-Ladestation (Privatkunden).
  • Bei einer Vertragsdauer ab vier Jahren beträgt die Förderung:
    • 90 Euro Elektro-Fahrrad
    • 75 Euro Elektro-Scooter
    • 150 Euro Elektro-Roller
    • 75 Euro Elektro-Ladestation (Privatkunden).
  • Gefördert wird ein Neuanschaffungstyp pro Kunde und Jahr.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Hilden GmbH
Am Feuerwehrhaus 1
40724 Hilden
Telefon: 02103/795-188, -132, -173
Fax: 02103/795-130
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-hilden.de
Internet: www.stadtwerke-hilden.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf einer Ladestation

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