Förderprogramm: proKlima Hannover - Förderangebote Wärmeversorgung, Wärmepumpen


Was wird gefördert?

Gefördert werden Wärmepumpen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts.
  • Die Maßnahmen müssen im Fördergebiet von proKlima durchgeführt werden. Dazu zählen die Städte Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Hemmingen und Ronnenberg.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Luft/Wasser-Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus: bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten, je Gebäude bzw. Heizungsanlage, maximal 1.500 Euro
  • Erdreich-Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus: bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten je Gebäude bzw. Heizungsanlage, maximal 2.500 Euro
  • Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus, oder Nichtwohngebäude: bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten je Gebäude bzw. Heizungsanlage, maximal 10.000 Euro.
  • Die Förderung ist kombinierbar mit attraktiven Boni und Förderbaustein Solarwärmeanlage.
  • Es gelten folgende Anforderungen:
    • Wärmespeicher mit mindestens Energieeffizienzklasse B
    • Natürliche Kältemittel bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
    • Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden
    • Hydraulischer Abgleich nach proKlima-Anforderungen
    • Auslegungsvorlauftemperatur für EZFH von 55 °C und für MFH/NWG von 60 °C.
Kumulierung:
  • Eine Kumulierung ist seitens proKlima mit Einschränkungen maximal bis zur Höhe der förderfähigen Kosten möglich. Dabei sind die Förderregeln anderer Förderinstitutionen zu beachten.
  • proKlima wird in der Regel als öffentliche Fördereinrichtung eingestuft, weil der Fonds neben den Mitteln von enercity auch mit öffentlichen Geldern (Kommunen) finanziert wird. Die proKlima-Fördermittel gelten daher bei einer Kumulierungsbewertung von weiteren Fördermittelgebern (z. B. Bund, Land) als öffentliche Mittel. Insbesondere in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die Kumulierungsregelung auf die pro-Klima-Mittel angewendet.

Kontakt zur Antragstelle:

proKlima - Der enercity-Fonds
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
Telefon: 0511/430-1970
Fax: 0511/430-2170
E-Mail-Adresse: proklima@enercity.de
Internet: www.proklima-hannover.de

Kontakt zum Fördergeber:

siehe Antragsstelle

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Wärmepumpe | Erdwärmepumpe | Luftwärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme
Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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