Förderprogramm: Sachsen - SAB Sachsenkredit Energie und Speicher


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
  • Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher
  • Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen
  • Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen
  • Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Sollzinsbindungsfrist beträgt bis maximal 10 Jahre und der Sollzins wird jeweils am Tag der Zusage festgelegt.
  • Die Laufzeit ist auf 5 bis 20 Jahre festgelegt, davon sind maximal 2 Jahre tilgungsfrei.
  • Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit muss in vierteljährlich gleich hohen Raten getilgt werden, für Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Privatpersonen auch als monatliche Annuität.
  • Die Kredithöhe muss mindestens 35.000 Euro und maximal 5.000.000 Euro betragen.
  • Die Zweckbindungsfrist für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher beträgt fünf Jahre sowie für Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher zwölf Jahre.
  • Ein Tilgungszuschuss wird wie folgt gewährt:
    • bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Stromspeicher
    • bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten für alle übrigen Fördergegenstände
    • mindestens 2.500 Euro pro Antrag und maximal 50.000 Euro je Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge)
    • Die 50.000 Euro werden nur einmal pro Vorhaben/Antrag gewährt.
Kumulierung: Eine Kumlierung ist grundsätzlich möglich unter Beachtung der jeweils geltenden Beihilfevorschriften und Richtlinienregelungen, mit Ausnahme der Richtlinien EuK/2023 und des EEG.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351/4910-4920
E-Mail-Adresse: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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