Förderprogramm: ENTEGA - Technische Ertüchtigung oder Modernisierung der Zählerschrankanlage


Was wird gefördert?

  • Die Förderung gilt nur in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wärmepumpenprojekts, wenn dieses durch die ENTEGA Gebäudetechnik GmbH & Co. KG oder die ENTEGA Plus GmbH realisiert wird.
  • Gefördert wird ausschließlich die technische Ertüchtigung oder Modernisierung der Zählerschrankanlage in den Bestandsgebäuden nach den aktuellen TAB-Anforderungen des Netzbetreibers als Voraussetzung für die Installation der Wärmepumpe.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die ENTEGA Plus GmbH, wird nur ENTEGA Kund*innen gewährt und ist nur einmalig pro Jahr zu erhalten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es werden einmalig 40 Prozent der Zählerschrank-Modernisierungskosten nach Vorlage der Rechnung oder der Vertragsunterlagen, maximal jedoch 750 Euro brutto ausgezahlt.
  • Voraussetzung: Abschluss oder ungekündigter Fortbestand eines Ökostrom-Vertrags bzw. bei separatem Wärmepumpen- und Haushaltsstromzähler von jeweils einem Ökostrom-Vertrag für den Haushaltsstrom- und den Heizstrombedarf mit der ENTEGA Plus GmbH.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

ENTEGA Plus GmbH
Stichwort: Förderung
Postfach 11 07 61
64222 Darmstadt
Telefon: 0800 4 80 08 90
E-Mail-Adresse: energiesparen@entega.de
Internet: www.entega.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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