Förderprogramm: Baden-Württemberg - Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung
Was wird gefördert?
Gefördert wird landesweit die energetische Sanierung und/oder der altersgerechte Umbau bestehender Mietwohnungen.
- Energetische Sanierung: Die Förderung einer energetischen Sanierung von Wohngebäuden ist möglich, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt. Eine energetische Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung.
- Energetische Sanierung Plus: Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudebestands führen und die maximalen Werte für Sanierung Plus beziehungsweise für Gebäude unter Denkmalschutz oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht übersteigen.
- Energetische Sanierung durch Einzelmaßnahmen: Gefördert werden Einzelmaßnahmen energetischer Sanierung oder Maßnahmenpakete, die zu einer Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen und nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude – energetische Einzelmaßnahmen ausgeführt werden.
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