Förderprogramm: Land Brandenburg - Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationengerechten Anpassung von Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen. Die Gebäude sollen nach Abschluss der Maßnahme für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein. Dazu zählen
- bauliche Maßnahmen, nach deren Abschluss das Gebäude zur dauerhaften Wohnungsversorgung geeignet und bestimmt ist
- die generationengerechte Gestaltung, die Unterstützung von Aufwertungsstrategien in innerstädtischen Wohnquartieren sowie die Anpassung des Wohnraums an geänderte Wohn- und Lebensstile
- Maßnahmen, die energetischen und ökologischen Forderungen nachkommen und auf geänderte Anforderungen aus der Wohn- und Arbeitswelt reagieren.
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete sowie „Vorranggebiete Wohnen“ und Konsolidierungsgebiete.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: