Förderprogramm: Land Brandenburg - Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung


Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationengerechten Anpassung von Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen. Die Gebäude sollen nach Abschluss der Maßnahme für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein. Dazu zählen

  • bauliche Maßnahmen, nach deren Abschluss das Gebäude zur dauerhaften Wohnungsversorgung geeignet und bestimmt ist
  • die generationengerechte Gestaltung, die Unterstützung von Aufwertungsstrategien in innerstädtischen Wohnquartieren sowie die Anpassung des Wohnraums an geänderte Wohn- und Lebensstile
  • Maßnahmen, die energetischen und ökologischen Forderungen nachkommen und auf geänderte Anforderungen aus der Wohn- und Arbeitswelt reagieren.
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete sowie „Vorranggebiete Wohnen“ und Konsolidierungsgebiete.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden bei der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuschüsse betragen 500 Euro/m² Wohnfläche und die Darlehen bis zu 2.000 Euro/m² Wohnfläche.
  • Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 35 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens zwei Prozent jährlich.
  • Die geförderten Wohnungen unterliegen der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
  • Der gleichzeitige Einbau oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro/Wohnung gefördert.
Kumulierung: Die Kumulation mit anderen Förderprogrammen und Finanzierungsmitteln ist zulässig. Die gemeinsame Förderung der Modernisierung mit Maßnahmen der Barrierefreiheit (Aufzugsförderung) im Rahmen der Richtlinie wird ausdrücklich empfohlen.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: 0331/660-1322
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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