Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Wärmepumpen


Was wird gefördert?

Gefördert werden effiziente Wärmepumpen für die Bereitstellung von Warmwasser und des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes. Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind:

  • Erd- und Grundwasserwärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 im Neubau bzw. mindestens 3,8 im Gebäudebestand aufweisen.
  • Die Jahresarbeitszahl von Luftwärmepumpen muss mindestens 3,5 betragen.
  • Die Wärmepumpe muss über einen Strom- und Wärmemengenzähler verfügen.
  • Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist nachzuweisen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Der/die Antragstellende ist der Eigentümer*in des Gebäudes.
  • Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen.
  • Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt für Erdwärmepumpen 1.000 Euro, Grundwasserwärmepumpen 1.000 Euro und Luftwärmepumpen 500 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-219
Fax: 08431/55-203
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-329
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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